Rechtsprechung
   BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97   

Verschwundenes Einspruchsschreiben mit Eingangsstempel

§ 139 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, faire Verfahrensgestaltung;

§ 282 Abs. 2 ZPO, keine Abwälzung der Verantwortung auf die Partei bei fehlerhafter Aktenführung des Gerichts;

§ 139 ZPO, Hinweispflicht des Berufungsgerichts über vom Erstrichter abweichende Beurteilung der Beweislast

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Präklusion von Beweisanträgen nach Verschwinden des Einspruchsschreibens gegen einen Vollstreckungsbescheid aus der Gerichtsakte

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG Köln, 07.10.1997 - 24 U 69/97
  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 2044
  • ZIP 1998, 881
  • NVwZ 1998, 837



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08  

    Immobilien - Entschädigung für Grundstückübernahme wegen Flughafenausbau

    Schließlich ist auch eine Verletzung des sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Rechts auf ein faires Verfahren nicht ersichtlich (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 1998 - 1 BvR 2194/97 -, NJW 1998, S. 2044).
  • BGH, 04.04.2012 - III ZR 75/11  

    Zivilprozess - Übertragung des Rechtsstreits: Zuständigkeit des Einzelrichters?

    Der Richter darf sich nicht widersprüchlich verhalten und insbesondere nicht aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044; BVerfGE 75, 183, 190).

    Das Gericht hat in Rechnung zu stellen, dass es den Beteiligten aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit sie keinen Einfluss haben, unmöglich sein kann, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044, 2045).

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 226/03  

    Transportrecht - Transportversicherer leistet: Anspruch d. Warenempfängers?

    Ein Gericht ist nach dem Gebot eines fairen Verfahrens verpflichtet, eine Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits durch zumutbare prozessleitende Maßnahmen gemäß §§ 139, 273 ZPO aufzufangen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044).
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  • BFH, 16.03.1999 - X R 41/96  

    Unterzeichnung mit Paraphe

    Danach haben die Prozeßbeteiligten Anspruch darauf, daß der Richter das Verfahren so gestaltet, wie sie es von ihm erwarten dürfen, und daß er sich nicht widersprüchlich verhält; außerdem verpflichtet dieses allgemeine Prozeßgrundrecht den Richter zur "Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation" (s. dazu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. April 1988 1 BvR 669, 686, 687/87, BVerfGE 78, 123, 126 f., NJW 1988, 2787; vom 28. Februar 1989 1 BvR 649/88, BVerfGE 79, 372, 376 f., NJW 1989, 1147; vom 7. Oktober 1996 1 BvR 1183/95, nicht veröffentlicht; vom 24. November 1997 1 BvR 1023/96, NJW 1998, 1853, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 301; vom 6. April 1998 1 BvR 2194/97, NJW 1998, 2044; s. auch BFH-Beschluß vom 30. Januar 1996 V B 89/95, BFH/NV 1996, 683; BAG-Urteil vom 18. Juni 1997 4 AZR 710/95, DB 1997, 2336; BGH-Beschlüsse vom 21. Juni 1990 I ZB 6/90, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1991, 511, und in NJW 1999, 60).
  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08  

    Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern, Gaststätten und

    Der Verfassungsgerichtshof (vgl. VerfGH vom 18.9.1987 = VerfGH 40, 108/110; VerfGH vom 22.7.1997 = VerfGH 50, 151/155 f.) hat bisher offengelassen, ob sich aus bayerischem Verfassungsrecht ein grundrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren ergibt, wie ihn das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip herleitet (vgl. z. B. BVerfG vom 6.4.1998 = NJW 1998, 2044).
  • BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99  

    Erhebung der Gerichtsgebühr für das streitige Verfahren nach Einlegung des

    Allgemein ist er zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 46, 202 [210]; zum Ganzen s. auch BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 2044).
  • VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04  
    Nichts anderes gilt, wenn im Zivilprozess bei Gericht ein mit einem Eingangsstempel zu versehendes Schriftstück verloren geht, mit dem eine Frist gewahrt werden soll (BVerfG, Beschluss vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97 - NJW 1998, 2044 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 145/07  

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Erfüllung eines Darlehensanspruchs

    Das gilt erst recht, wenn die Beweislast verkannt worden ist (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044 f. und BGH, Urteil vom 6. Oktober 1981 - X ZR 57/80 - NJW 1982, 940 unter II 2).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10  

    Öffentliches Recht - Abschiebehaftsache

    Von einem Verstoß gegen das Prozessgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG kann vorliegend jedoch nur ausgegangen werden, wenn das Faxschreiben bei Gericht eingegangen ist; ob es dem entscheidenden Richter vorgelegt wurde, ist dagegen unerheblich (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 44 Rdn. 38 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 10 WF 149/00  

    Prozeßkostenhilfe trotz Kostenvorschußpflicht

    Dies allein reicht mit Rücksicht auf die gerichtliche Fürsorgepflicht (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1998, 2044; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., Einleitung III, Rz. 27) nicht aus.
  • BFH, 17.04.2002 - X R 26/00  

    Auslandsaufenthalt; Versäumung einer Ausschlussfrist nach § 79 b FGO

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