Rechtsprechung
| BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91 |
Verspätete Konkursanmeldung
Haftung des GmbH-Geschäftsführers, (keine) Vertreterhaftung, cic (vgl. nunmehr § 311 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 GmbHG, Schutz auch der Neugläubiger, keine Beschränkung auf den 'Quotenschaden';
§ 383 Abs. 3 ZPO
Volltextveröffentlichungen (7)
- Alpmann Schmidt
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Haftung des Geschäftsführers bei verspäteter Konkursanmeldung gegenüber Neugläubigern
- archive.org
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe der Quotenschadensrechtssprechung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei verspätetem Konkursantrag
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Begrenzung der Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Konkursverschleppung auf den Quotenschaden gegenüber Neugläubigern (Aufgabe von BGHZ 29, 100)
Kurzfassungen/Presse (2)
- meyer-koering.de (Kurzinformation und Ausführliche Zusammenfassung)
Insolvenzverschleppung und Geschäftsführerhaftung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Darlegungs- und Beweislast, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Insolvenzverfahrensverschleppung, Schadensersatzklagen
Verfahrensgang
- BGH, 01.03.1993 - II ZR 292/91
- BGH, 20.09.1993 - II ZR 292/91
- BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 126, 181
- NJW 1994, 2220
- ZIP 1994, 1103
- BB 1994, 1657
- DNotZ 1995, 455
Wird zitiert von ... (158)
- BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05
Gesellschaftsrecht - Bank als Neugläubigerin
Eine Bank, bei der eine GmbH einen Kontokorrentkredit unterhält, ist Neugläubigerin i.S. des Senatsurteils vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181), soweit sich das von der GmbH in Anspruch genommene Kreditvolumen im Stadium der Insolvenzverschleppung erhöht.Die Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Neugläubigern (§§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG) ist nicht um die auf diese entfallende Insolvenzquote zu kürzen (Abweichung von BGHZ 126, 181, 201); vielmehr ist dem Geschäftsführer entsprechend § 255 BGB i.V.m. § 273 f. BGB ein Anspruch auf Abtretung der Insolvenzforderung des Neugläubigers gegen die Gesellschaft zuzubilligen (vgl. auch BGHZ 146, 264, 278 f. zu § 64 Abs. 2 GmbHG).*).
Die Klägerin könne Schadensersatz als "Neugläubigerin" (BGHZ 126, 181) verlangen, weil das Kontokorrentkonto der Schuldnerin im Jahr 2001 noch im Haben geführt worden und der von der Klägerin als Schaden geltend gemachte Sollsaldo der Schuldnerin folglich erst danach, somit jedenfalls nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht entstanden sei.
a) Die Klage wäre allerdings aus Rechtsgründen abweisungsreif, wenn die Klägerin entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts als "Altgläubigerin" der Schuldnerin anzusehen und deshalb auf den Ersatz eines "Quotenschadens" (BGHZ 29, 100, 104 ff.) beschränkt wäre, der in einem - wie hier - eröffneten Insolvenzverfahren als einheitlicher Gesamtgläubigerschaden gemäß § 92 InsO allein von dem Insolvenzverwalter gegenüber dem Geschäftsführer geltend zu machen ist (vgl. BGHZ 126, 181, 190; 138, 211, 214, 217;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG 9. Aufl. § 64 Rdn. 49, 85).
aa) Bei der Unterscheidung zwischen Alt- und Neugläubigern geht es nicht um den persönlichen Schutzbereich des § 64 Abs. 1 GmbHG, sondern um die Art und den Umfang des ihnen durch eine Konkursverschleppung entstandenen Schadens (vgl. BGHZ 126, 181, 193).
Nach dem Senatsurteil vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181) sind Neugläubiger diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen gegen eine GmbH nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers erworben haben; sie haben Anspruch auf Ersatz des vollen Schadens, der ihnen dadurch entsteht, dass sie in Rechtsbeziehungen zu der insolvenzreifen GmbH getreten sind.
Soweit § 64 Abs. 1 GmbHG potentielle Neugläubiger schon vor der Eingehung von Geschäftsbeziehungen mit einer insolvenzreifen GmbH schützen soll (BGHZ 126, 181, 192), geschieht dies nur zu dem Zweck, sie davor zu bewahren, einer solchen GmbH noch Geld- oder Sachkredit zu gewähren und dadurch einen Schaden zu erleiden (vgl. BGHZ 164, 50, 60 f.;… Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, GmbHG 18. Aufl. § 64 Rdn. 92 m.w.Nachw.; Haas, DStR 2003, 423, 427).
Insoweit hat die Bank in solchem Fall eine (wertlose) Forderung gegen die GmbH nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers erworben (vgl. BGHZ 126, 181), wie das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausführt.
Zwar hat den Beweis für das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen einer haftungsbegründenden Insolvenzverschleppung grundsätzlich der Gläubiger zu erbringen (vgl. BGHZ 126, 181, 200).
An der gegenteiligen Auffassung im Urteil vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181, 201) hält der Senat nicht fest.
Die Abtretung der dem Erfüllungsinteresse entsprechenden Insolvenzforderung des Neugläubigers rechtfertigt sich daraus, dass diese bei pflichtgemäßem Verhalten des Geschäftsführers nicht entstanden wäre und er dem Neugläubiger nur Ersatz seines negativen Interesses schuldet (vgl. insoweit BGHZ 126, 181, 201).
Auf durchgreifende Bedenken stößt allerdings die (bisherige) Ansicht des Berufungsgerichts, in die Schadensberechnung des negativen Interesses der Klägerin (BGHZ 126, 181, 201) seien die vereinbarten, bis 30. September 2003 aufgelaufenen Bankzinsen einzubeziehen.
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen …
Den Beweis für das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen der Konkursantragspflicht hat grundsätzlich der Gläubiger zu erbringen (BGH, Urteil vom 06.06.1994, II ZR 292/91, NJW 1994, 2220, 2224).Hierzu ist er weit besser in der Lage als ein außenstehender Gläubiger, der in aller Regel keinen hinreichenden Überblick über die für die Bewertung des Gesellschaftsvermögens maßgebenden Umstände hat (BGH, Urteil vom 06.06.1994, II ZR 292/91, NJW 1994, 2220, 2224; Luttermann, "Konkursantragspflicht, Schadensersatz und Beweislast -- Kommentar zu HansOLG Hamburg, NZG 2000, 606", NZG 2000, 583, 584).
Dafür, dass mangelndes Verschulden vorgelegen hat, ist der Beklagte beweispflichtig (BGH, Urteil vom 06.06.1994, II ZR 292/91, NJW 1994, 2220, 2224; Haas, "Fragen zur Insolvenzverschleppungshaftung des GmbH-Geschäftsführers", NZG 1999, 373, 379 m.w.N.).
Als verantwortliches Organ ist er nämlich verpflichtet, selber fortlaufend die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beobachten (BGH, Urteil vom 06.06.1994, II ZR 292/91, NJW 1994, 2220, 2224).
In einer Krise muss sich ein Geschäftsführer nämlich notfalls intensiv von Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten beraten lassen, um ein schuldhaftes Zögern mit dem Konkursantrag und damit seine persönliche Haftung ausschließen zu können (BGH, Urteil vom 06.06.1994, II ZR 292/91, NJW 1994, 2220, 2224; BGH, Urteil vom 15.04.2007, II ZR 48/06, DB 2007, 1455, in: www.juris.de, Rz 16; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.1999, 12 U 176/97, NZG 1999, 944, in: www.juris.de, Rz 42).
Nach dem Urteil des BGH vom 6. Juni 1994 (BGH, II ZR 292/91, NJW 1995, 2220, 2222ff) sind Neugläubiger diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen gegen eine GmbH nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers erworben haben; sie haben Anspruch auf Ersatz des vollen Schadens, der ihnen dadurch entsteht, dass sie in Rechtsbeziehungen zu der insolvenzreifen GmbH getreten sind.
Anders als der Quotenschaden der Altgläubiger, der in der durch Insolvenzverschleppung bedingten Masse- und Quotenverminderung besteht, liegt der Schaden eines Neugläubigers darin, dass er der GmbH im Vertrauen auf deren Solvenz noch Geld- oder Sachmittel zur Verfügung gestellt hat, ohne einen entsprechend werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2007, II ZR 234/05, BGHZ 171, 46, in: www.juris.de, Rz 13; BGH, II ZR 292/91, NJW 1995, 2220, 2222ff, Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.11.1999, 11 U 18/97, NZG 2000, 606, in: www.juris.de, Rz 40).
Der Neugläubiger ist danach so zu stellen wie er ohne den Vertragsschluss stehen würde; ihm ist mithin das volle negative Interesse als Vertrauensschaden zu ersetzen (vgl. BGH, II ZR 292/91, NJW 1995, 2220, 2224; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28.11.2001, 4 U 234/01, GmbHR 2002, 112, in: www.juris.de, Rz 3 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 19.12.2000; 22 U 144/00, NZG 2001, 411, in: www.juris.de, Rz 51; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.03.2005, 7 U 166/03, GmbHR 2005, 1124, in: www.juris.de, Rz 8).
An der gegenteiligen Auffassung im Urteil vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181, 201) hat der BGH nicht festgehalten.
- BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03
Zur Haftung von Tätern und Teilnehmern an einer Insolvenzverschleppung
a) Eine über den Ersatz des sog. "Quotenschadens" hinausgehende Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer GmbH aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG erstreckt sich nur auf den Vertrauensschaden, der einem Neugläubiger dadurch entsteht, daß er der aktuell insolvenzreifen GmbH Kredit gewährt oder eine sonstige Vorleistung an sie erbringt (vgl. Senat, BGHZ 126, 181).Das Berufungsgericht meint, der Kläger hafte für den Schaden der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe zur Konkursverschleppung des Geschäftsführers S. (§ 823 BGB i.V.m. §§ 64 Abs. 1, 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG, 830 Abs. 2 BGB) entsprechend den in BGHZ 126, 181 ff. aufgestellten Grundsätzen.
Bei rechtzeitiger Konkursantragstellung hätte es zu dem geschäftlichen Kontakt zwischen der G. und der Beklagten als "Neugläubigerin" (im Sinne von BGHZ 126, 181) nicht mehr kommen können.
Dies bedeutet für eine Haftung aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG, daß der objektive und subjektive Tatbestand einer Konkursverschleppung als Dauerdelikt im Zeitraum des zum Schaden des "Neugläubigers" führenden Geschäftsabschlusses zwischen ihm und der Gesellschaft (dazu Senat, BGHZ 126, 181) noch vorliegen muß.
Daß sich der Kläger den genannten Sachvortrag nicht zu eigen gemacht hat, ist unerheblich, weil wegen der Darlegungslast der Beklagten für den haftungsbegründenden Tatbestand einer Konkursverschleppung (vgl. BGHZ 126, 181, 200) von ihrem Vortrag auszugehen ist.
Mit dem vollständigen Abbau der Überschuldung der G. in den Jahren 1993/94 war eine neue Situation entstanden, welche den Zeugen S. nach seiner Aussage zu einer positiven Fortführungsprognose veranlaßte, auf die es nach damaliger Rechtslage (vor Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 InsO) ankam (vgl. BGHZ 119, 201, 214 f.; 126, 181, 199 f.).
Soweit das Berufungsgericht dem Zeugen S. dessen bloße "Schubladenbuchführung", das Fehlen von Bilanzen und die unterlassene Aufstellung eines Vermögensstatus (unter Hinweis auf BGHZ 126, 181, 199) entgegenhält, ersetzt dies nicht den erforderlichen Nachweis einer fortdauernden Konkursreife der G. sowie eines Vorsatzes des Zeugen und des Klägers hinsichtlich einer weiteren Konkursverschleppung, die Ende 1994 angesichts eines positiven Kapitals von ca. 1,66 Mio. DM objektiv auch nicht vorlag.
Nach dem Senatsurteil BGHZ 126, 181 ff. besteht der Schutzzweck der gesetzlichen Konkursantragspflichten darin, konkursreife Gesellschaften mit beschränktem Haftungsfonds vom Geschäftsverkehr fernzuhalten, damit durch das Auftreten solcher Gebilde nicht Gläubiger geschädigt oder gefährdet werden (…aaO S. 194).
- OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
Insolvenzrecht - Zu der Verletzung der Insolvenzantragspflicht
Die Klägerin könne Schadensersatz als "Neugläubigerin" (BGHZ 126, 181) verlangen, weil das Kontokorrentkonto der Schuldnerin im Jahr 2001 noch im Haben geführt worden und der von der Klägerin als Schaden geltend gemachte Sollsaldo der Schuldnerin folglich erst danach, somit jedenfalls nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht entstanden sei.Bei der Unterscheidung zwischen Alt- und Neugläubigern gehe es nicht um den persönlichen Schutzbereich des § 64 Abs. 1 GmbHG, sondern um die Art und den Umfang des ihnen durch eine Konkursverschleppung entstandenen Schadens (vgl. BGHZ 126, 181, 193).
Nach dem Senatsurteil vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181) seien Neugläubiger diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen gegen eine GmbH nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers erworben haben.
Soweit § 64 Abs. 1 GmbHG potentielle Neugläubiger schon vor der Eingehung von Geschäftsbeziehungen mit einer insolvenzreifen GmbH schützen solle (BGHZ 126, 181, 192), geschehe dies nur zu dem Zweck, sie davor zu bewahren, einer solchen GmbH noch Geld- oder Sachkredit zu gewähren und dadurch einen Schaden zu erleiden (unter Bezug auf BGHZ 164, 50, 60 f.;… Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, GmbHG 18. Aufl. § 64 Rdn. 92 m.w.Nachw.; Haas, DStR 2003, 423, 427).
Insoweit habe die Bank in solchem Falle eine (wertlose) Forderung gegen die GmbH nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers erworben (vgl. BGHZ 126, 181).
An der gegenteiligen Auffassung im Urteil vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181, 201) halte der Senat nicht fest.
Die Abtretung der dem Erfüllungsinteresse entsprechenden Insolvenzforderung des Neugläubigers rechtfertige sich daraus, dass diese bei pflichtgemäßem Verhalten des Geschäftsführers nicht entstanden wäre und er dem Neugläubiger nur Ersatz seines negativen Interesses schulde (unter Bezug auf BGHZ 126, 181, 201).
Der BGH verwies ferner darauf, dass in die Schadensberechnung des negativen Interesses der Klägerin (BGHZ 126, 181, 201) nicht die vereinbarten, bis 30.09.2003 aufgelaufenen Bankzinsen einzubeziehen seien.
- BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96
Ansprüche gegen Geschäftsführer im Insolvenzfall; Quotenschaden der Altgläubiger
a) Der Verwalter im Konkurs einer GmbH ist nicht berechtigt, einen Quoten- oder sonstigen Schaden der Neugläubiger wegen schuldhaft verspäteter Stellung des Konkursantrages gegen den Geschäftsführer der GmbH geltend zu machen (Ergänzung zu BGHZ 126, 181).Wie der Senat bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181, 201) ausgeführt hat, sind die einzelnen Neugläubiger befugt, ihren nicht auf Ersatz eines Quotenschadens begrenzten Anspruch auf Ausgleich ihres negativen Interesses gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 64 Abs. 1 GmbHG gegenüber dem Geschäftsführer der GmbH auch in deren Konkurs - selbst geltend zu machen (…ebenso Sen.Urt. v. 7. November 1994 - II ZR 108/93, ZIP 1995, 211, 212 f.).
a) Anders als bei den Altgläubigern, die infolge der Konkursverschleppung regelmäßig einen einheitlichen Quotenverringerungsschaden und insofern einen Gesamtgläubigerschaden erleiden (vgl. BGHZ 126, 181, 190), besteht grundsätzlich kein einheitlicher Quotenschaden der Neugläubiger, der einer Geltendmachung durch den Konkursverwalter zugänglich wäre.
Vielmehr müßte - entsprechend der früheren (in BGHZ 126, 181, 191 im einzelnen dargestellten) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - für jeden einzelnen Neugläubiger ermittelt werden, um wieviel sich dessen Quote ab dem Zeitpunkt der Begründung seiner Forderung durch die weitere Konkursverschleppung verringert hat, was in der Insolvenzpraxis nicht darstellbar ist und in dieser Form von dem Kläger im vorliegenden Fall auch nicht geltend gemacht oder dargetan ist.
Diese in der Rechtsprechung und im Schrifttum bislang verbreitete Auffassung (…vgl. z.B. Sen.Urt. v. 14. Oktober 1985 - II ZR 276/84, WM 1986, 237 sub. II 3. sowie insbesondere Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 64 Rdn. 54;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 8. Aufl., § 64 Rdn. 33, 38; K. Schmidt, ZGR 1996, 209, 213 f.; vgl. auch Bork, ZGR 1995, 505, 510 f., 521; dagegen Eyber, NJW 1994, 1622) mag wegen der praktischen Schwierigkeiten des Schadensnachweises der Neugläubiger bis zu der Rechtsprechungsänderung durch das Senatsurteil vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181) noch eine Berechtigung gehabt haben, sah und sieht sich aber dem Einwand ausgesetzt, daß damit ein so nicht bestehender Schaden fingiert wird (gegen eine Gleichstellung aus bloßen Praktikabilitätserwägungen Flume, ZIP 1994, 337, 339; vgl. auch Goette, DStR 1994, 1048, 1052).
Die Annahme, gemäß dem Schutzzweck des § 64 GmbHG habe der Geschäftsführer einen einheitlichen Quotenschaden der Alt- und Neugläubiger als "Gesamtgläubigerschaden" zu ersetzen (…Scholz/K. Schmidt aa0, Rdn. 33), läuft auf eine petitio principii hinaus, weil es einen einheitlichen bzw. "gemeinschaftlichen" Schaden von Alt- und Neugläubigern nicht gibt und dieser auch durch die Zugehörigkeit beider zum Kreis der Konkursgläubiger nicht geschaffen wird (vgl. schon Sen.Beschl. v. 1. März 1993 - II ZR 292/91, ZIP 1993, 763, 768 vor 2.).
- OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 4 U 189/05
Gesellschafts- und Insolvenzrecht: Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters …
Nachdem sich die rechnerische Überschuldung auf die Darlegungslast bei der Fortbestehensprognose auswirken kann (BGHZ 126, 181), wird in der Regel diese zweite Prüfungsreihenfolge zweckmäßig sein.cc) Hinsichtlich der Überschuldung liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich bei der Gesellschaft bzw. dem für sie tätigen Insolvenzverwalter (BGHZ 126, 181; BGH ZIP 2005, 807).
Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, ob der Geschäftsführer die Beweislast in diesen Fällen trägt (BGHZ 126, 181).
Der Erstattungsanspruch setzt ein Verschulden voraus, wobei einfache Fahrlässigkeit genügt (BGHZ 126, 181;… MüKomm/HGB - K.Schmidt, a.a.O., § 130 a, Rn. 37;… Staub-Habersack [2004], HGB, § 136, Rn. 29).
Dies entspricht der Rechtslage bei § 64 Abs. 2 GmbHG (BGHZ 126, 181; BGHZ 143, 184; BGHZ 163, 134).
a) Demnach ist ein Verschulden gegeben, zumal die Geschäftsführer verpflichtet sind, die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens laufend zu überprüfen (BGHZ 126, 181).
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97
Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH
Tun sie dies nicht, werden sie gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 64 Abs. 1 GmbHG schadensersatzpflichtig (BGH Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91 - NJW 94, 2220, 2222 ff.).Zwar kommt unter bestimmten Umständen eine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens beim Vertragsschluß in Betracht (vgl. BGH Urteil vom 6. Juni 1994, aaO, S. 2220 f.).
Den sogenannten Neugläubigern gegenüber, also Personen, denen gegenüber die GmbH Verbindlichkeiten eingeht, obwohl bereits die Konkursantragspflicht besteht, haftet der Geschäftsführer auf das negative Interesse (vgl. zum ganzen BGH Urteil vom 6. Juni 1994, aaO, S. 2222 ff.).
Verletzt der Geschäftsführer fahrlässig diese Pflichten, liegen die Voraussetzungen der Haftung vor (vgl. zum ganzen BGH Urteil vom 6. Juni 1994, aaO, S. 2224).
Steht fest, daß die Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt rechnerisch überschuldet war, ist es Sache des Geschäftsführers, die Umstände darzulegen, die es aus der damaligen Sicht rechtfertigten, das Unternehmen trotzdem fortzuführen (BGH Urteil vom 6. Juni 1994, aaO, S. 2224).
- OLG Schleswig, 10.03.2005 - 7 U 166/03
Insolvenzantragspflicht bei überschuldeter GmbH und fehlendem Rangrücktritt für …
Beweispflichtig für die objektiven Voraussetzungen der Insolvenzverschleppung ist der Gläubiger; mangelndes Verschulden hingegen hat der Geschäftsführer in entsprechender Anwendung des § 130 a Abs. 3 S. 2 HGB zu beweisen (BGHZ 126, 181, 200).Für den Altgläubiger ist der Schadensersatzanspruch gegen den Geschäftsführer auf den Betrag beschränkt, um den sich die Insolvenzquote, die der Gläubiger bei rechtzeitiger Insolvenzanmeldung erhalten hätte, durch Verzögerung der Antragsstellung verringert hat (sog. Quotenschaden; BGHZ 126, 181, 190).
Der Schadensersatzanspruch eines Neugläubigers besteht in seinem Vertrauensschaden, soweit dieser durch eine auf den Gläubiger entfallende Insolvenzquote nicht gedeckt ist (BGHZ 126, 181, 201).
Wenn aber die Überschuldung der Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt feststeht, ist es Sache des Geschäftsführers, Umstände darzulegen, die es rechtfertigen, das Unternehmen trotz Überschuldung fortzuführen (BGHZ 126, 181, 200).
Für mangelndes Verschulden hat der beweispflichtige Beklagte (BGHZ 126, 181, 200) nichts dargetan: Wer eine GmbH im Wirtschaftsleben führt, muss wissen, wenn Insolvenzreife vorliegt; dass eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen nicht eine rechnerische Überschuldung überwinden, weiß man; die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers verlangt, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens laufend zu beobachten und zu prüfen; bei Anzeichen einer Krise muss er sich durch Aufstellung eines Vermögensstatus einen Überblick über den Vermögensstand verschaffen; stellt sich dabei eine rechnerische Überschuldung heraus, muss er prüfen, ob sich für das Unternehmen ein positive Fortbestehensprognose stellt (BGHZ 126, 181, 199 f.).
Der Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG ist auf das Vertrauensinteresse gerichtet (BGHZ 126, 181, 201).
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 231/06
Insolvenzrecht - Verspätete Insolvenzantragsstellung
Einen Gesamtschaden im Sinne des § 92 InsO erleiden durch die Insolvenzverschleppung nur die Gläubiger, die in dem Zeitpunkt, von dem an der Geschäftsführer den Insolvenzantrag hätte stellen müssen, Forderungen gegen die Gesellschaft hatten (OLG Karlsruhe ZIP 2002, 2001;… MüKo-InsO/Brandes, § 92 Rn. 29; 36;… HK-InsO/Eikmann, § 92 Rn. 5; vgl. auch BGHZ 126, 181, 201; 138, 211; BGH Urteil vom 7. November 1994 - II ZR 108/93 - NJW 1995, 398).Die Neugläubiger (zum Begriff vgl. BGH Urteil vom 5. Februar 2007 - II ZR 234/05 - WM 2007, 690, 691 f.), deren Forderungen erst nach dem Zeitpunkt der unterlassenen Antragstellung entstehen, erleiden einen Individualschaden in Höhe ihres Vertrauensschadens (vgl. BGHZ 126, 181, 201).
Diesen Individualschaden darf der Insolvenzverwalter nicht geltend machen (OLG Karlsruhe ZIP 2002, 2001; vgl. auch BGH Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91 - NJW 1994, 2220, 2224).
Dass es sich beim von der Klägerin geltend gemachten Anspruch nicht um einen Altgläubigerschaden handelt, stellt auch die Revision nicht in Abrede (vgl. dazu auch BGHZ 108, 134, 136; BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91 - NJW 1994, 2220, 2223).
- BGH, 15.03.2011 - II ZR 204/09
Insolvenzrecht - Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des Neugläubigerschadens
Gerade dieser von der Zielrichtung des § 64 Abs. 2 GmbHG aF zu unterscheidende Schutzzweck rechtfertigt den den Neugläubigern zugebilligten Anspruch auf den Ersatz ihres Vertrauensschadens (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91, BGHZ 126, 181, 194 ff.).Es obliegt - nach der Feststellung einer rechnerischen Überschuldung - dem in Anspruch genommenen Geschäftsführer, die Umstände darzulegen, die es aus damaliger Sicht rechtfertigten, das Unternehmen trotzdem fortzuführen (BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91, BGHZ 126, 181, 200).
Vielmehr genügt für den subjektiven Tatbestand des § 64 Abs. 1 GmbHG aF die Erkennbarkeit der Konkursreife für den Geschäftsführer, wobei die Erkennbarkeit vermutet wird (BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91, BGHZ 126, 181, 199; Urteil vom 29. November 1999 - II ZR 273/98, BGHZ 143, 184, 185;… Urteil vom 14. Mai 2007 - II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265 Rn. 15;… Urteil vom 18. Oktober 2010 - II ZR 151/09, ZIP 2010, 2400 Rn. 14 - Fleischgroßhandel;… Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 64 Rn. 126, 143).
aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Neugläubiger, der in Unkenntnis der Konkursreife einer Gesellschaft noch in Rechtsbeziehung zu ihr getreten ist, von dem Geschäftsführer, der die Konkursantragspflicht schuldhaft verletzt hat, Ersatz des Vertrauensschadens beanspruchen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er einer solchen Gesellschaft, z.B. durch eine Vorleistung, Kredit gewährt hat, ohne einen werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen (BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91, BGHZ 126, 181, 192; Urteil vom 25. Juli 2005 - II ZR 390/03, BGHZ 164, 50, 60;… Urteil vom 27. April 2009 - II ZR 253/07, ZIP 2009, 1220 Rn. 15).
- OLG Köln, 01.09.1999 - 2 U 19/99
Eigenhaftung des Geschäftsführers einer GmbH; Haftung wegen Verletzung der …
- OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
Begriff der Überschuldung i.S. von § 19 Abs. 2 InsO; Verantwortlichkeit des …
- BGH, 08.03.1999 - II ZR 159/98
Anspruch eines Sozialversicherers auf Schadensersatz wegen verspäteter …
- BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter wegen Unterkapitalisierung?
- BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05
Insolvenzrecht - Schadensersatz wegen Konkursverschleppung
- BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06
Gesellschaftsrecht - Erstattungspflicht gem. § 92 Abs. 3 AktG?
- OLG Frankfurt, 20.03.2009 - 10 U 148/08
Zur Erstattungspflicht des Geschäftsführers nach § 64 II GmbHG
- OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98
Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Hinblick auf Konkursantragspflicht
- OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
Begriff der Überschuldung; Berücksichtigung des Firmenwerts, und eines …
- OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 15 U 107/98
- OLG Hamm, 04.12.2003 - 27 U 5/03
- BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03
Insolvenzrecht - Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters
- BGH, 13.12.2004 - II ZR 256/02
Gesellschaftsrecht - Keine Existenzvernichtungshaftung bei Managementfehlern!
- OLG Koblenz, 27.02.2003 - 5 U 917/02
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Abschluss von Rechtsgeschäften bei …
- LAG Köln, 26.07.2006 - 8 Sa 1660/05
Insolvenz, Verschleppung, Haftung Geschäftsführer, Schaden
- BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung
- BGH, 07.11.1994 - II ZR 108/93
Gesellschaftsrecht - Persönliche Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens
- BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
Insolvenzrecht - Quotenverringerungsschaden während des Konkursverfahrens
- BGH, 02.06.2008 - II ZR 210/06
Gesellschaftsrecht - Anspruch auf Information über Anlageentscheidung
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94
Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere
- LAG Hessen, 11.08.2000 - 2 Sa 1114/99
Haftung des Arbeitgebers: Konkursverschleppung
- OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06
Schadensberechnung bei betrügerischer Schädigung einer Vielzahl von Gläubigern …
- BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05
Gesellschaftsrecht - Kündigung eines Vorstandes einer Genossenschaft
- OLG Düsseldorf, 18.04.1997 - 22 U 226/96
Berücksichtigung eines kapitalersetzenden Darlehens im Überschuldungsstatus der …
- OLG Saarbrücken, 22.09.1999 - 1 U 3/99
Verjährung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer
- BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Beginn der Ersatzpflicht gem. § 64 Abs. 2 GmbHG mit Erkennbarkeit der …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92
1. Verwertung der Maschinen des Einzelunternehmens des Klägers lt. Rechung der …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
- LAG Hamm, 17.10.2008 - 10 Sa 472/08
Gläubigerbenachteiligung; Haftung des faktischen Geschäftsführers wegen …
- OLG Brandenburg, 31.03.2005 - 11 U 103/04
Bauvertrag - Subunternehmer ist nicht Baugeldempfänger!
- BGH, 05.10.2001 - V ZR 275/00
Bei Hausversteigerung müssen Angaben über Mieteinnahmen stimmen
- OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93
1979
- OLG Dresden, 09.08.2005 - 2 U 897/04
Insolvenz eines personalistisch strukrurierten eingetragenen Vereins, der sich …
- KG, 14.10.2005 - 6 U 217/04
Arrest im Insolvenzverfahren: Voraussetzungen eines Arrestanspruchs bei …
- BGH, 05.11.2007 - II ZR 262/06
Insolvenzrecht - Darlegungslast des Insolvenzverwalters zur Überschuldung
- BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08
Verfahrensrecht - Außergerichtliche Vergleichsgespräche: Verjährungshemmmung?
- OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08
Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH wegen Verletzung der …
- LG Stuttgart, 13.06.2008 - 15 O 228/07
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nach § 826 BGB wegen …
- BGH, 10.07.2008 - IX ZB 122/07
Insolvenzrecht - Rücknahme des Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- OLG Celle, 13.04.2000 - 11 U 112/99
Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers: Pflicht zur laufenden Prüfung …
- OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01
Bank-, Finanz- und allg. Kapitalanlagerecht
- BGH, 07.04.2003 - II ZR 193/02
Gesellschaftsrecht - Tragweite eines Generalbereinigungsbeschlusses
- OLG Naumburg, 20.08.2003 - 5 U 67/03
Zur Überschuldungsbilanz eines Unternehmnes i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01
Insolvenzrecht - Haftung des Konkursverwalters
- BGH, 12.02.2007 - II ZR 309/05
Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines …
- OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06
Prozessbeteiligte; Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung; Verjährung: …
- BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft
- LG Kiel, 20.04.2006 - 10 S 44/05
Europäisches Insolvenzrecht: Anwendbarkeit der deutschen Insolvenzantragspflicht …
- BGH, 11.02.2008 - II ZR 291/06
Gesellschaftsrecht - Verpflichtung zum Beschluss eines Geschäftsführerwechsel
- BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07
Zum Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 220/10
Schadensersatz - Sachwalterhaftung eines Dritten bei Vertragsschluss
- OLG Köln, 10.07.1996 - 27 U 109/95
Zur persönlichen Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 219/96
Haftung des Vorstandes auf Vertragserfüllung bei Konkurs des Vereins
- OLG Hamm, 16.10.2000 - 8 U 197/99
- BGH, 13.06.2002 - VII ZR 30/01
Vertragsrecht - Haftung eines Verhandlungsführers aus c.i.c.
- BGH, 19.01.2004 - II ZR 108/02
Verfahrensrecht - Formelle Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerde-Ablehnung
- OLG Düsseldorf, 05.09.2006 - 4 U 68/05
Verschulden des Geschäftsführers bei Schadensersatzansprüchen wegen …
- OLG Hamm, 02.12.2009 - 11 U 151/08
Haftung des Geschäftsführers einer überschuldeten GmbH wegen Verletzung der …
- BGH, 18.06.2001 - II ZR 248/99
Garantieversprechen des Gesellschafter-Geschäftsführers
- OLG Koblenz, 02.06.2010 - 6 U 1441/09
Bauvertrag - Schadensersatz bei Vertragsschluss mit insolventer Gesellschaft?
- BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95
Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers
- OLG Dresden, 18.06.1998 - 7 U 695/98
Persönliche Haftung des Liquidators bei Auflösung einer GmbH
- OLG Hamm, 16.10.2000 - 8 U 3/00
- OLG Koblenz, 05.04.2001 - 5 U 1380/00
- BGH, 07.07.2003 - II ZR 241/02
Insolvenzrecht - Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung
- OLG Brandenburg, 26.11.2003 - 7 U 195/01
Schadenersatzanspruch des Käufers bei Kaufpreiszahlung aufgrund unberechtigt …
- OLG Brandenburg, 14.01.2004 - 7 U 195/01
- OLG Oldenburg, 02.12.2009 - 1 U 74/08
Abgrenzung von Alt- und Neugläubigern
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 34/94
Bürgschaftsverluste eines Nichtgesellschafters als nachträgliche AK
- OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
Verfahrensrecht - Zulassung von Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz
- OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06
Insolvenzrecht - Verspätete Insolvenzantragsstellung: Geschäftsführer-Haftung
- BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05
Haftung bei Verschweigen der Insolvenzreife
- OLG Köln, 13.04.2006 - 7 U 31/05
Managementfehler und Vorstandshaftung aufgrund existenzvernichtenden Eingriffs - …
- OLG Saarbrücken, 21.11.2006 - 4 U 49/06
Haftung eines GmbH - Geschäftsführers aus § 826 BGB wegen verspäteter Stellung …
- BGH, 27.03.1995 - II ZR 136/94
Bauträger - Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Werklohnschuld?
- BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01
Immobilien - Aufklärungspflichten des Verkäufers und des Maklers
- BGH, 19.09.1994 - II ZR 237/93
Konzernrechtliche Haftung für eine abhängige GmbH
- KG, 30.09.2005 - 7 W 61/05
Insolvenzrecht - Pflichtwidrige Grundstücksfreigabe durch Insolvenzverwalter
- OLG Schleswig, 27.10.2005 - 5 U 82/05
Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH bei Insolvenz einer GmbH & Co. …
- OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 23 U 5/08
Bauträger - Bereicherungsansprüche bei gesetzeswidrigem Ratenzahlungsplan
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- LAG Düsseldorf, 03.07.1998 - 11 (15) Sa 1839/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis im gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- BGH, 16.06.2000 - LwZR 15/99
Vertretung eines nicht bekannten Grundstückseigentümers
- OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 21/07
Keine Schadensersatzpflicht eines GmbH-Geschäftsführers wegen fehlender Abführung …
- OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 23 U 36/08
Bauträger - Nichtigkeit des Bauträgervertrags bei Verstoß gegen MaBV
- OLG Hamm, 22.12.2008 - 8 U 65/01
Ersatzpflicht des Geschäftsführers für Zahlungen von einen debitorisch geführten …
- BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
Insolvenzrecht - Wohngeldansprüche einer WEG als Neumasseschuld?
- LAG Hamm, 29.08.1996 - 4 Sa 208/96
Rechtsstreit im Konkurs: Unterbrechung bis zur Wiederaufnahme
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile …
- OLG Brandenburg, 17.01.2002 - 8 U 53/01
Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Massekostenvorschusserstattung gem. …
- OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 45/05
Insolvenzrecht - Verein: Abschluss eines Meitvertrages trotz desolater Lage
- BGH, 25.11.1996 - II ZR 352/95
Haftung im qualifiziert-faktischen GmbH-Konzern nach kurzfristiger Beendigung der …
- OLG Köln, 19.12.2000 - 22 U 144/00
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH bei Bekanntwerden einer rechnerischen …
- OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01
Insolvenzrecht: Unzulässige Geltendmachung des Quotenschadens von Neugläubigern …
- FG Köln, 12.05.2006 - 14 K 4247/03
Haftung eines Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; Verletzung …
- KG, 25.01.2007 - 8 U 8/06
GmbH: Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung eines Grundstücks; Darlegung des …
- OLG Schleswig, 05.02.2009 - 5 U 106/08
Rangrücktrittserklärung für Gesellschafterdarlehen: Überraschende Klausel; …
- BGH, 07.11.1994 - II ZR 8/93
Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen …
- OLG Hamm, 13.09.1999 - 13 U 61/99
Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäfts-führers wegen unterlassener Zahlung von …
- OLG Naumburg, 31.05.2001 - 1 U 33/00
Notarhaftung - Belehrung über Tragweite einer Willenserklärung - beteiligte …
- KG, 01.11.2005 - 7 U 49/05
Insolvenz: Voraussetzungen für die Annahme der Überschuldung
- LAG Köln, 15.11.2005 - 9 Sa 78/05
Erstattungspflicht, faktischer GmbH-Geschäftsführer, Insolvenzverschleppung
- OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 15 U 132/02
Persönliche Haftung des Konkursverwalters: Pflichtwidrige Begründung einer …
- OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11
Kostenentscheidung nach übereistimmender Erledigungserklärung eines …
- BGH, 26.02.1996 - II ZR 40/95
Haftung des Geschäftsführers einer in der ehemaligen DDR vor dem Beitritt …
- LAG Sachsen, 22.08.1996 - 10 Sa 192/95
- OLG Brandenburg, 21.02.2001 - 13 U 151/99
Haftung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Genossenschaft …
- OLG Köln, 19.12.2001 - 11 U 166/00
Rückabwicklung eines Vertrages betreffend den Erwerb eines gewerblichen Objekts
- BGH, 12.07.2002 - V ZR 345/01
Verfahrensrecht - Hilfsbegründung und Klagehäufung
- BGH, 15.07.2002 - II ZR 225/00
Haftung wegen Scheiterns eines Grundstückskaufvertrages
- LAG Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 17 Sa 56/05
Zur Haftung des Geschäftsführers einer inzwischen insolventen Arbeitgeberin wegen …
- FG Köln, 28.04.2006 - 14 K 2789/03
Haftung eines Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; Fehlende …
- OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 50/06
Gesellschaftsrecht - Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- LG Duisburg, 31.05.2007 - 8 O 450/06
- LAG Hamm, 24.01.2008 - 15 Sa 1669/07
Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen die ehemaligen Geschäftsführer …
- LAG Hamm, 24.01.2008 - 15 Sa 1806/07
Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen die ehemaligen Geschäftsführer …
- OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 3 U 146/08
Englische Limited: Haftung des Directors für Ansprüche aus Mietvertrag; Wirkungen …
- OLG Stuttgart, 10.05.2000 - 9 U 24/00
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzforderungen eines …
- OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 4 U 71/00
Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Gesellschaftsschulden
- AG Köln, 24.04.2002 - 71 IN 84/01
Kein Auskunftsanspruch eines Neugläubigers über den Zeitpunkt der Insolvenzreife
- OLG Zweibrücken, 21.06.2004 - 4 W 78/04
Verfahrensrecht - Beweisantizipation bei PKH- Entscheidung
- LAG Brandenburg, 18.03.2005 - 5 Sa 723/04
Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH
- OLG München, 26.06.2007 - 9 U 5517/06
Insolvenzrecht - Bargeschäft bei außergerichtlicher Generalbereinigung
- OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06
Rückforderungen von Zahlungen des Geschäftsführers in der Krise der Gesellschaft
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des …
- BGH, 07.11.1994 - II ZR 138/92
Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen …
- BGH, 08.04.1998 - VIII ZR 228/96
Schadensersatzanspruch aus c.i.c.
- OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 19/94
Verpflichtung zur Herstellung eines Hauses einschließlich Erschließungskosten; …
- BGH, 20.02.1995 - II ZR 9/94
GmbH-Geschäftsführer und Rechnungslegung
- LAG Nürnberg, 05.09.1995 - 3 Ta 175/95
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten
- OLG Köln, 08.04.1998 - 13 U 191/97
- BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 2/05
Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft
- OLG Köln, 15.05.2008 - 18 U 43/06
- OLG Frankfurt, 21.06.2011 - 5 U 103/10
Verkaufsprospekthaftung: Notwendigkeit der Angabe eines Beherrschungs- und …
- OLG Dresden, 16.10.1995 - 2 U 921/95
- LAG Baden-Württemberg, 10.11.2000 - 5 Sa 23/00
Schadensersatzanspruch gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen nicht …
- OLG Koblenz, 08.12.2000 - 8 U 1542/96
Verschulden des GmbH-Geschäftsführers bei Stellung einer positiven …
- LG Osnabrück, 26.11.2002 - 18 O 450/02
Geschäftsführerhaftung, Insolvenzantrag
- LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 16 O 490/04
- LG Düsseldorf, 07.12.2007 - 16 O 490/04
- OLG Koblenz, 09.03.2011 - 5 U 1417/10
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche …
- OLG Hamm, 10.01.2000 - 13 U 114/99
- OLG Nürnberg, 18.07.2002 - 8 U 4359/01
Immobilien - Haftung des Vermittlers einer Immobilie aus einem Beratungsvertrag
- OLG Hamm, 10.12.1996 - 27 U 60/96
Schadensersatz wegen Konkursverschleppung und Kredittäuschung
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