Rechtsprechung
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versuchte Kettenanstiftung
§ 30 Abs. 1 StGB, zur Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB, wenn nur deshalb eine versuchte Anstiftung zum Mord vorliegt, weil der Täter bezahlt werden soll (Habgier, § 211 Abs. 2 StGB), der Anstifter selbst jedoch keine Mordmerkmale aufweist;
zu den Voraussetzungen für einen Rücktritt nach § 31 StGB (hier u.a. Fehlschlag des Versuchs);
§ 138 StGB, Anzeige muß nicht sofort, sondern nur rechtzeitig erfolgen;
zur Frage, wann im Hinblick auf § 60 Nr. 2 StPO im Urteil ein Beteiligungsverdacht erörtert werden muß;
§ 168c Abs. 5 Satz 1 StPO, Rechtshilfe mit der Schweiz;
Verwertungsverbot bei Verstoß gegen § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO nur bei rechtzeitiger Rüge nach § 257 StPO;
§ 258 StPO, ist der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge vernommen worden, kann er (nur) insoweit nicht mehr an der Hauptverhandlung teilnehmen, als er seine eigene Aussage zu würdigen hätte
HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK: § 138 StGB; § 168c StPO; Art. 3 Abs. 1 EuRHiÜbK; Art. 4 EuRHiÜbK
Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von Prozeßbeteiligten bei der Vornahme von Rechtshilfehandlungen in der Schweiz auf das Ersuchen der Bundesrepublik Deutschland hin; faires Verfahren (Objektivität des Staatsanwaltes: keine Würdigung der eigenen Zeugenaussage); Widerspruchslösung bei § 168c V StPO.
NJW 1996, 2239
NStZ 1996, 595
NStZ 1998, 148
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