Rechtsprechung
| BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89 |
Verurteilter Prozeßkostenhilfe-Empfänger
Art. 3 Abs. 1 GG, Tragung der Gerichtskosten durch Beklagten, § 123 ZPO, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- RA Kotz
Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungskonforme Auslegung von § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG bei Verpflichtung zur Tragung der Gerichtskosten nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt worden ist, hier: Keine Inanspruchnahme für vom Kläger verauslagte Gerichtskosten
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt worden ist - hier: Keine Inanspruchnahme für vom Kläger verauslagte Gerichtskosten
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 25.04.1989 - 2 O 514/88
- OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 8 W 279/89
- BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 3186
- MDR 1999, 1089
- MDR 1999, 1405
- FamRZ 2000, 474
- AnwBl 2000, 761
- Rpfleger 1999, 495
- VersR 1999, 1433
Wird zitiert von ... (71)
- OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
Kostenfestsetzung trotz Prozeßkostenhilfebewilligung - Prozeßvergleich im …
Sie vertritt die Auffassung, die Festsetzung der Gerichtskosten gegen sie verstoße gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1999 (richtig: 23. Juni 1999, Az. 1 BvR 984/89), aufgrund der die Parteien im Falle der Mittellosigkeit nicht unterschiedlich behandelt werden dürften.b) Dieser Rechtsprechung steht der durch den Beschwerdeführer zitierte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (veröffentlicht in MDR 1999, 1089 sowie VersR 1999, 1433) nicht entgegen.
c) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist aber - ebenso wie der bezeichnete Senatsbeschluß - entsprechend dem Wortlaut des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auf die Fälle beschränkt, in welchem der Kostenschuldner nach § 54 Nr. 1 GKG haftet, also wenn ihm durch eine gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind (BVerfG MDR 1999, 1089, 1090;… Senat a.a.O.).
Diese Differenzierung rechtfertigt sich aus dem Bestreben, eine Manipulation der Prozeßparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu verhindern, etwa wenn die beklagte PKH-Partei sich unabhängig von der Rechtslage vergleichsweise zur Übernahme sämtlicher Kosten mit der Zielsetzung bereit erklärt, diese letztlich der Landeskasse zur Last fallen zu lassen (vgl. BVerfG MDR 1999, 1089, 1090).
- BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96
Ungleichbehandlung von mittellosen Klägern und Beklagten, denen …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 99, 129 ; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -).Insbesondere kann das Anliegen, eine mutwillige Prozeßführung oder Manipulationen zu Lasten der Staatskasse zu verhindern, die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -, Umdruck S. 7 ff.).
Es ist deshalb von einer Regelungslücke auszugehen, die durch analoge Anwendung von § 2 Abs. 4 GKG mit der Anerkennung eines entsprechenden Rückerstattungsanspruchs geschlossen werden kann (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -, Umdruck S. 9).
- OLG Bamberg, 07.06.2000 - 2 WF 68/00
Zur Anwendung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG nach vergleichsweiser …
Dabei wurde Bezug genommen auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 10. November 1999 (NJW 2000, 1120 f.) sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (MDR 1999, 1089 ).Der darin liegenden Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG ) ist das Bundesverfassungsgericht durch seinen Beschluss vom 23. Juni 1999 (NJW 1999, 3186, 3187) entgegen getreten und hat darauf hingewiesen, dass der Grundrechtsverstoß durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG korrigiert werden kann und muss, indem die Beschränkung auf bereits bezahlte Gerichtskosten unterbleibt und der "reichen Partei" in diesem Fall entsprechend § 2 Abs. 4 GKG ein Rückerstattungsanspruch gegen die Staatskasse zuerkannt wird.
Von einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG sieht der Senat jedoch ab, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1999 (NJW 1999, 3186 ) ausdrücklich an der Entscheidung aus dem Jahre 1979 festgehalten und zur Begründung ausgeführt hat, dass die unterschiedliche Behandlung der Sachverhalte zur Vermeidung von Manipulationen der Prozessparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse gerechtfertigt ist.
- OLG Koblenz, 28.01.2004 - 14 W 62/04
Inanspruchnahme des Gegners der beklagten PKH-Partei als Zweitschuldner
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2055/97
Ungleichbehandlung von mittellosen Klägern und Beklagten, denen …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 99, 129 [139]; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -).Insbesondere kann das Anliegen, eine mutwillige Prozeßführung oder Manipulationen zu Lasten der Staatskasse zu verhindern, die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -, Umdruck S. 7 ff.).
Es ist deshalb von einer Regelungslücke auszugehen, die durch analoge Anwendung von § 2 Abs. 4 GKG mit der Anerkennung eines entsprechenden Rückerstattungsanspruchs geschlossen werden kann (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -, Umdruck S. 9).
- BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98
Ungleichbehandlung von mittellosen Klägern und Beklagten, denen …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 99, 129 [139]; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -).Insbesondere kann das Anliegen, eine mutwillige Prozeßführung oder Manipulationen zu Lasten der Staatskasse zu verhindern, die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -, Umdruck S. 7 ff.).
Es ist deshalb von einer Regelungslücke auszugehen, die durch analoge Anwendung von § 2 Abs. 4 GKG mit der Anerkennung eines entsprechenden Rückerstattungsanspruchs geschlossen werden kann (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -, Umdruck S. 9).
- BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00
Umfang der Kostentragungspflicht einer bedürftigen Partei
Anders als in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (1 BvR 984/89, JurBüro 1999, S. 540 f.) beruhte die Kostentragungspflicht der Beschwerdeführerin nicht auf einer gerichtlichen Entscheidung im Sinne des § 54 Nr. 1 GKG, sondern auf dem von ihr abgeschlossenen Vergleich (§ 54 Nr. 2 GKG).Zum einen kann nämlich die Beendigung des Rechtsstreits durch gerichtlichen Vergleich, der auch von anderen Erwägungen als denen der Anspruchsberechtigung getragen werden kann, die Gefahr einer Manipulation der Prozessparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse in sich bergen (vgl. BVerfGE 51, 295 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 - JurBüro 1999, S. 540 f.).
- BPatG, 29.10.2002 - 9 W (pat) 39/02 Aus den Vorschriften der § 115 ff ZPO, insbesondere § 118 Abs. 1 Satz 5 ZPO und § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, folgt der allgemeine Grundsatz, dass Prozellkostenhilfeverfahren nicht gebührenpflichtig sind (BGHZ 91, 311, 314; BVerfG MDR 1999, 1089).
Mit dem Prozesskostenhilferecht hat der Gesetzgeber Sorge dafür getragen, dass die Verwirklichung der rechtlichen Gleichheit bei der Durchsetzung individueller Rechtspositionen vor Gericht nicht am wirtschaftlichen Unvermögen scheitert (BVerfGE 35, 348, 354 f; BVerfG MDR 1999, 1089).
Damit hat der Gesetzgeber Sorge dafür getragen, dass nicht durch die vorherige Entrichtung einer Gebühr die Durchsetzung einer individuellen Rechtsposition einer in ihren finanziellen Mitteln eingeschränkten Partei im Einzelfall ausgeschlossen werden kann (vgl BVerfG MDR 1999, 1089).
- OLG Koblenz, 18.10.1999 - 14 W 683/99
"Arme" Partei übernimmt Gerichtskosten im Prozessvergleich, Erstattungsanspruch …
Übernimmt eine Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt ist, im Prozessvergleich ganz oder teilweise die Tragung der Gerichtskosten, so kann der Gegner die von ihm verauslagten Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) trotz der Entscheidung des BVerfG vom 23.6.1999 (MDR 1999, 1089, 10) von der sozial schwachen Partei erstattet verlangen.Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23. Juni 1999 nunmehr entschieden (MDR 1999, 1089, 1099), dass entgegen der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, auch der bisherigen Auffassung des Senats, der Kläger von im Rechtsstreit durch Urteil unterlegenen Beklagten, denen Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, bereits gezahlte Gerichtskosten nicht erstattet verlangen kann.
- BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Familienrecht - Nachholung einer versäumten Berufungsbegründung
Um die verfassungsrechtlich gebotene Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Rechtsmittelführer (vgl. BVerfG aaO und FamRZ 2000, 474, 475) zu gewährleisten, bedarf es daher angesichts der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Neuregelung der Berufungsbegründungsfrist einer verfassungskonformen Auslegung des § 236 Abs. 2 Satz 2 1. - OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 10 WF 26/99
Erstattung gezahlter Gerichtskosten bei Obsiegen gegen eine …
- OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
Kostenhaftung der Prozesskostenhilfe erhaltenden Partei bei freiwilliger …
- OLG Nürnberg, 13.08.2001 - 10 WF 2663/01
Prozesskostenhilfe - Erstattungsansprüche des Gegners
- BPatG, 26.09.2002 - 9 W (pat) 30/02
Gebührenfreiheit der Beschwerde bei Verfahrenskostenhilfe in Patentsachen
- OLG Celle, 29.08.2003 - 8 W 326/03
Prozesskostenhilfebewilligung für den Beklagten: Kostenerstattungsanspruch des …
- OLG Dresden, 05.06.2000 - 5 W 161/00
Erstattungsanspruch des Klägers hinsichtlich von Gerichtskosten gegen den …
- OLG Zweibrücken, 22.08.2001 - 2 WF 67/01
Prozesskostenhilfe - Kostenregelung durch Vergleich - vergleichswidrige …
- BGH, 23.10.2003 - III ZB 11/03
Verfahrensrecht - Verauslagte Gerichtskosten gegen die bedürftige Partei
- OLG Koblenz, 28.03.2000 - 14 W 245/00
Sozialschwache Partei Übernahmeschuldner - Entscheidung des BVerfG nicht …
- OLG Frankfurt, 05.07.2001 - 5 UF 223/99
Prozeßkostenhilfe, Kostenübernahme durch Vergleich; Erstschuldner, mittelloser, …
- OLG Naumburg, 21.09.2001 - 13 W 230/01
Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung - Auslagenvorschuss - Kostenfestsetzung
- OLG Schleswig, 01.07.2009 - 15 WF 116/09
Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen des beigeordneten Rechtsanwalts …
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Familienrecht - Auslegung des § 18 FamFG
- OLG München, 29.09.2000 - 11 W 2200/00
Kostenerstattungsanspruch des obsiegenden Klägers für verauslagte …
- OLG Rostock, 06.06.2011 - 10 UF 118/09
- OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 10 WF 2671/99
Prozesskostenhilfe und Kostenerstattung
- OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
Antragstellerhaftung im Antragsverfahren des FGG bei Prozesskostenhilfe für den …
- OLG Köln, 05.05.2003 - 14 WF 64/03
Aufrechnung und Einrede durch die Staatskasse bei beigeordnetem Rechtsanwalt
- OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07
Erstattungspflicht hinsichtlich Prozesskosten nach Bewilligung von …
- OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 6 WF 105/09
Kostenfestsetzung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Erledigung des …
- OLG Köln, 16.06.2000 - 27 WF 86/00
Erstattungspflicht der mittellosen Partei für verauslagte Gerichtskosten des …
- OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/00
Prozesskostenhilfe für Beklagten - Kostenübernahme durch Vergleich
- OLG Hamm, 26.07.2001 - 23 W 232/01
Festsetzung verauslagter Gerichtskosten gegen eine durch Prozeßkostenhilfe …
- OLG Dresden, 05.10.2001 - 11 AR 196/01
- OLG Karlsruhe, 04.12.2001 - 20 WF 140/00
Berechtigtes Interesse im Sinn des § 2 Abs. 2 KostOZum Status eines Elternteils …
- OLG Frankfurt, 01.10.2002 - 25 W 70/02
Kostenschuldnerschaft für Gerichtskosten: Haftung der mittellosen Partei als …
- OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 24 W 10/06
Kosterstattungspflicht der bedürftigen PKH-Partei bei teilweiser oder …
- OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 W 23/09
Inanspruchnahme gesamtschuldnerisch haftender Erstschuldner bei Bewilligung von …
- BVerfG, 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99
Verfassungsbeschwerde gegen die Inanspruchnahme des Beschwerdeführers als …
- OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
Zur fehlenden Privilegierung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG in Fällen einer …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 34/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Schleswig, 21.01.2004 - 7 U 30/03
Umfang der Begründungspflicht bei Prozesskostenhilfegesuch
- OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 6 W 182/06
Festsetzung von Gerichtskosten gegen Prozesskostenhilfeberechtigten bei …
- BFH, 12.12.2008 - IV E 1/08
(Keine Einzelrichterentscheidung des BFH über Erinnerung - Zurechnung der …
- OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 3 U 298/10
Auswirkung der Kostenübernahme im Vergleich auf die Verpflichtung zur Tragung von …
- OLG Nürnberg, 16.09.1999 - 11 WF 3064/99
Erstattung eingezahlter Gerichtskosten durch die beklagte Partei bei Bewilligung …
- OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 11 W 9/01
Kostenberechnung bei Haftung nach Bruchteilen - fehlerhafte Verrechnung des …
- OLG Stuttgart, 27.12.2002 - 8 WF 80/02
Wirkungen der Prozesskostenhilfebewilligung: Rückzahlung vor der Bewilligung …
- OLG Koblenz, 29.01.2007 - 14 W 37/07
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Kostenansatz für …
- OLG Koblenz, 18.04.2007 - 14 W 272/07
Erstattung von Gerichtskostenvorschüsse nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OLG Hamm, 17.03.2000 - 23 W 83/00
Kostenerstattung bei echter Streitgenossenschaft - gemeinsamer …
- OLG Hamburg, 15.08.2000 - 8 W 154/00
Keine weitere Beschwerde für den Prozesskostenhilfe erhaltenden Beklagten bei …
- OLG Dresden, 22.05.2001 - 22 WF 197/01
Zur Anwendung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG in Fällen mit Prozesskostenhilfe
- OLG München, 26.07.2001 - 11 W 1597/01
- OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03
- LG Fulda, 03.04.2009 - 1 S 29/09
Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von …
- OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 14 W 79/97
- OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 5 W 67/99
Erstattung von Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- LG Wuppertal, 14.02.2000 - 6 T 75/00
Keine Festsetzung von Gerichtskosten gegen den Prozesskostenhife erhaltenden …
- OLG Köln, 14.09.2000 - 17 W 192/00
- OLG Bamberg, 11.10.2000 - 2 WF 115/00
Zur Frage der Behandlung der Kosten nach Kostenentscheidung gemäß § 20 S. 1 …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 38/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 37/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 35/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 36/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Düsseldorf, 10.01.2000 - 5 W 67/99
Gerichtskostenerstattung durch die unterlegene Partei bei teilweiser Bewilligung …
- OLG Dresden, 21.01.2000 - 19 W 1841/99
Haftungsausschlusses für Gerichtskosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 155-IV-11
- OLG Frankfurt, 01.02.2000 - 6 UF 184/99
- OLG Frankfurt, 15.02.2000 - 6 WF 18/00
- BPatG, 28.05.2003 - 9 W (pat) 19/03
