Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84   

Völkerrechtswidrige Entführung

Art. 25, Art. 1 GG, Entführung steht einer strafgerichtlichen Verurteilung nicht entgegen

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person in den Gerichtsstaat

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • hjil.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum Strafverfahren gegen einen völkerrechtswidrig Entführten (Prof. Dr. F.A. Mann; ZaöRV 1987, 469)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1986, 1427
  • NStZ 1986, 178
  • MDR 1986, 463
  • StV 1986, 233



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 588/86  
    Die Erfüllung dieses Anspruchs wird dadurch nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84; BGH NStZ 1984, 563 ; 1985, 464; BGH StV 1985, 273 ; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 ).".

    Die vorliegende Fallgestaltung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Beschwerdeführer von einem V-Mann der deutschen Polizei auf ausländischem Staatsgebiet zur Tatbegehung provoziert und zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verlockt wurde, ist aus völkerrechtlicher Sicht nicht anders zu beurteilen als der Sachverhalt, der Gegenstand des Beschlusses eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 - (EuGRZ 1986, S. 18 ff.) war.

    In Übereinstimmung mit einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (in Auswahl: BVerfG NJW. 1986, 1427 = EuGRZ 1986, 18 ; BVerfG NStZ 1986, 468 ; BGH NStZ 1984, 563 ; 1985, 464; BGH StV 1985, 273 ) ist in den Beschlüssen vom 23. Oktober 1985 und vom 3. Juni 1986 angenommen oder ausdrücklich ausgesprochen worden, daß das Völkerrecht einer Strafverfolgung des Angeklagten nicht entgegensteht und daß "die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens auch nicht von Rechtsstaats wegen oder im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 GG " unzulässig ist.

  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03  

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Bestehen solche Zweifel nicht, ist die Rechtslage also offenkundig, sind die Gerichte auch in Völkerrechtsfragen uneingeschränkt selbst prüfungs- und entscheidungsberechtigt und -verpflichtet (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 ).
  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94  

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Die zwingende Annahme eines Prozeßhindernisses in dem Fall, daß ein Tatverdächtiger unter Verletzung fremder Gebietshoheit in den die Strafverfolgung betreibenden Staat verbracht wird, ist selbst unter den Bedingungen des Rechtsstaats bislang weitgehend nicht anerkannt, und zwar weder im Blick auf das Rechtsstaatsprinzip noch auf Völkerrecht, (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1986, 1427 ff.; 3021 f.; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464).
mehr
  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87  

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Die vorliegende Fallgestaltung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Beschwerde führer von einem V-Mann der deutschen Polizei auf ausländischem Staatsgebiet zur Tatbegehung provoziert und zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verlockt wurde, ist aus völkerrechtlicher Sicht nicht anders zu beurteilen als der Sachverhalt, der Gegenstand des Beschlusses eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 - (EuGRZ 1986, 18 ) war.

    Nur in Ausnahmefällen kann mit Blick auf die Menschenwürde des Einzelnen und das Rechtsstaatsprinzip wegen des Einsatzes eines Lockspitzels ein Hindernis für ein Strafverfahren in Betracht kommen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, 18 [20]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, 468 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, 1874 f.).

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08  
    In Fällen der Verletzung des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere bei Verhaftung eines Beschuldigten auf fremdem Hoheitsgebiet und seiner Verbringung in den Geltungsbereich der Strafprozessordnung unter Verletzung der Auslieferungsprivilegien, kann sich ebenfalls ein Verfahrenshindernis ergeben (vgl. dazu BVerfG NJW 1986, 1427/1428; BGH StV 1985, 273; BGH StV 1985, 273/274; BGH NStZ 1985, 464; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96  

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    Die zwingende Annahme eines Prozeßhindernisses in dem Fall, daß ein Tatverdächtiger unter Verletzung fremder Gebietshoheit in den die Strafverfolgung betreibenden Staat verbracht wird, ist selbst unter den Bedingungen des Rechtsstaats bislang weitgehend nicht anerkannt, und zwar weder im Blick auf das Rechtsstaatsprinzip noch auf Völkerrecht (vgl. BVerfG, Kammer , NJW 1986, 1427 ff.; 3021 f.; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464).
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87  

    Verfassungsechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Selbst wenn man dies im Grundsatz für möglich erachten sollte, könnte ein derartiges Verbot nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet werden (BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 16. September 1986 - 2 BvR 913/86 -; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, S. 18 [20] m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90  

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

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  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85  

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Es ist keine Staatenpraxis nachweisbar, die allgemein und in der Überzeugung geübt würde, daß die Freiheit der Staaten, die in ihrem Hoheitsbereich befindlichen Personen ihrer Strafgerichtsbarkeit in bezug auf solche Sachverhalte zu unterwerfen, die eine gewisse Mindestbeziehung zum eigenen Hoheitsbereich aufweisen, von Völkerrechts wegen in der genannten Weise eingeschränkt ist (BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, S.18 ff.; zustimmend Matthias Herdegen, EuGRZ 1986, S. 1 ff.).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 2/03  
    Bestehen solche Zweifel nicht, ist die Rechtslage also offenkundig, sind die Gerichte auch in Völkerrechtsfragen uneingeschränkt selbst prüfungs- und entscheidungsberechtigt und -verpflichtet (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 ).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 3/03  
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 4/03  
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 5/03  
  • BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01  
  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 122/06  

    Voraussetzungen der Vorlage eines Rechtsstreits an das Bundesverfassungsgericht

  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01  
  • BGH, 23.10.1985 - 2 StR 401/85  
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