Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85 |
Völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden
Art. 25 GG, kein Verfahrenshindernis im Strafprozeß, jedenfalls wenn der Staat, dessen Souveränität verletzt wurde, keine Rücklieferung geltend macht
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- hjil.de
, S. 5 (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 25
Besprechungen u.ä.
- hjil.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zum Strafverfahren gegen einen völkerrechtswidrig Entführten (Prof. Dr. F.A. Mann; ZaöRV 1987, 469)
Verfahrensgang
- BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85
- BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1985, 464
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen
Die zwingende Annahme eines Prozeßhindernisses in dem Fall, daß ein Tatverdächtiger unter Verletzung fremder Gebietshoheit in den die Strafverfolgung betreibenden Staat verbracht wird, ist selbst unter den Bedingungen des Rechtsstaats bislang weitgehend nicht anerkannt, und zwar weder im Blick auf das Rechtsstaatsprinzip noch auf Völkerrecht, (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1986, 1427 ff.; 3021 f.; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464). - BGH, 19.12.1986 - 2 StR 588/86 Die Erfüllung dieses Anspruchs wird dadurch nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84; BGH NStZ 1984, 563 ; 1985, 464; BGH StV 1985, 273 ; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 ).".
In Übereinstimmung mit einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (in Auswahl: BVerfG NJW. 1986, 1427 = EuGRZ 1986, 18 ; BVerfG NStZ 1986, 468 ; BGH NStZ 1984, 563 ; 1985, 464; BGH StV 1985, 273 ) ist in den Beschlüssen vom 23. Oktober 1985 und vom 3. Juni 1986 angenommen oder ausdrücklich ausgesprochen worden, daß das Völkerrecht einer Strafverfolgung des Angeklagten nicht entgegensteht und daß "die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens auch nicht von Rechtsstaats wegen oder im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 GG " unzulässig ist.
- OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08 In Fällen der Verletzung des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere bei Verhaftung eines Beschuldigten auf fremdem Hoheitsgebiet und seiner Verbringung in den Geltungsbereich der Strafprozessordnung unter Verletzung der Auslieferungsprivilegien, kann sich ebenfalls ein Verfahrenshindernis ergeben (vgl. dazu BVerfG NJW 1986, 1427/1428; BGH StV 1985, 273; BGH StV 1985, 273/274; BGH NStZ 1985, 464; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050).
- BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96
Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die …
Die zwingende Annahme eines Prozeßhindernisses in dem Fall, daß ein Tatverdächtiger unter Verletzung fremder Gebietshoheit in den die Strafverfolgung betreibenden Staat verbracht wird, ist selbst unter den Bedingungen des Rechtsstaats bislang weitgehend nicht anerkannt, und zwar weder im Blick auf das Rechtsstaatsprinzip noch auf Völkerrecht (vgl. BVerfG, Kammer , NJW 1986, 1427 ff.; 3021 f.; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464). - BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92 Die Anklage weist nicht derartige Mängel im Sinne zu ungenauer Kennzeichnung der Tatvorwürfe auf, daß sie nicht Grundlage für das Hauptverfahren sein könnte (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 229 [230] und 1985, 464 [465]; NJW 1991, 2716 ).
- BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
Verletzung eines Dienstgeheimnisses
Sachliche Lücken haben insoweit nur dann die Folge eines Verfahrenshindernisses, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich der Vorwurf bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergangenen Urteils haben würde (BGH NStZ 1984, 133 ; 1985, 464). - OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00 Soweit es die grundlegenden Maßnahmen zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens betrifft, ist allgemein anerkannt, dass das Fehlen einer wirksamen Anklageschrift und eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein Verfahrenshindernis darstellen (BGHSt 5, 225 [227]; BGHSt 10, 278 [279] = NJW 1957, 1244 [1245]; BGHSt 15, 40 [44] = NJW 1960, 2106; BGH NStZ 1984, 133; BGH NStZ 1985, 464; BGH NStZ 1986, 275 [276] m. w. Nachw.; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 139; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147 m. w. Nachw.; SenE v. 07.12.1999 - Ss 484/99 - m. w. Nachw.; Krause/Thon StV 1985, 252 [254] m. w. Nachw.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdnr. 146;… KMR-Seidl § 200 Rdnr. 66 u. § 207 Rdnr. 31).
- BGH, 23.10.1985 - 2 StR 401/85 Die Erfüllung dieses Anspruchs wird dadurch nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84; BGH NStZ 1984, 563 ; 1985, 464; BGH StV 1985, 273 ; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 ).
- OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 1 Ws 314/97 Eine Verletzung der Auslieferungsrechte oder sonstiger Hoheitsrechte des thailändischen Staates, die selbst bei eigenmächtigem Vorgehen deutscher Beamter auf thailändischem Boden kein Strafvollstreckungshindernis zugunsten des Verfolgten begründen würde (vgl. BGH in NStZ 1984, 563 und 1985, 464), scheidet angesichts des Kenntnisstands der thailändischen Behörden und der einvernehmlichen Handhabung der Abschiebung aus.
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