Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98 |
Völlig unrealistischer Kaufpreis
§ 652 BGB, pVV, Beweislast (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
§§ 286, 313 Abs. 3 ZPO, Beweiswürdigung bei widerprüchlichen Zeugenaussagen, Anforderungen an die Begründung, § 523 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 398 ZPO, erneute Zeugenvernehmung durch das Berufungsgericht bei völlig ungenügender erstinstanzlicher Beweiswürdigung
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- RA Kotz
Schadensersatzanspruch gegenüber einem Verkaufsmakler der einen zu hohen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das Verkaufsobjekt zu einem realistisch nicht erzielbaren Preis angeboten hat
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- finanztip.de (Kurzanmerkung)
Schadensersatz statt Provision
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2000, 323
- NJW-RR 2000, 432
- ZMR 2000, 231
- WM 2000, 424
- NZM 2000, 143
- VersR 2000, 227
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
Immobilien - Anspruch gegen Nachbarn bei Herstellung einer Erschließungsanlage?
So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).Wie der Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1999 (aaO) ausgeführt hat, kann nichts anderes gelten, wenn die erstinstanzliche Beweiswürdigung völlig ungenügend ist.
- BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08
Architekten & Ingenieure - Mangel noch kein Indiz für Organisationsverschulden!
Diese Sichtweise verkennt, dass den Gläubiger nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Umstände trifft, aus denen sich die für ihn günstige Ablaufhemmung ergibt (BGH, Urteil vom 5. Juli 2000 - IV ZR 180/99, NJW-RR 2000, 432, 434, Tz. 13 - zu § 206 BGB a.F.;… Staudinger/Peters/Jacoby [2009], § 210 Rdn. 1;… Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 210 Rdn. 2;… Baumgärtel/Kessen, Beweislast, 3. Aufl., § 211 Rdn. 1). - BGH, 18.11.2009 - IV ZR 69/07
Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör wegen Gelangens des …
In einem solchen Fall ist das Berufungsgericht verpflichtet, den Zeugen selbst zu vernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - NJW-RR 2000, 432 unter II 2 b).Es verstößt auch gegen § 286 ZPO, die sorgfältige, abgewogene und nachvollziehbare Würdigung des Landgerichts mit kurzen und inhaltsleeren formelhaften Wendungen beiseite zu schieben (vgl. zur ordnungsgemäßen Würdigung nach § 286 ZPO BGH, Urteil vom 16. Dezember 1999 aaO.).
- BGH, 15.06.2000 - I ZR 55/98
Darlegung der Schadenskausalität durch den Frachtführer
Schließlich ist anerkannt, daß eine Beweisaufnahme dann zu wiederholen ist, wenn die erste Instanz von einer Würdigung der Aussage eines von ihr vernommenen Zeugen ganz abgesehen oder diese in einer völlig ungenügenden Weise vorgenommen hat (vgl. BGHZ 53, 245, 257;… BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 164/85, BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 6; Urt. v. 16.12.1999 - III ZR 295/98, VersR 2000, 227, 228). - OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04
Frachtvertrag: Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes von Transportgut
Das Urteil des Erstgerichts lässt erkennen, dass eine umfassende Beweiswürdigung überhaupt und in sachgerechter Weise stattgefunden hat und ein Verstoß gegen die Denk-, Natur- und Erfahrungsgesetze nicht vorliegt, wobei formelhafte Wendungen bezüglich Glaubwürdigkeit oder Überzeugungskraft nicht genügen (BGH MDR 2000, 323). - KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim …
Auch ist eine erneute Vernehmung dann erforderlich, wenn die erste Instanz von der Würdigung der Aussagen von ihr vernommener Zeugen und der Erörterung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ganz abgesehen hat oder die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Urteils völlig ungenügend ist (BGH NZM 2000, 143, 144). - BGH, 13.12.2001 - III ZR 284/00
Auslegung eines Unternehmensberatervertrages; Erneute Vernehmung eines Zeugen in …
So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Berufungsgericht zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - NJW-RR 2000, 432, 433 und das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 8. November 2001 - III ZR 294/00 - m.w.N.). - OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 23/07
Beweislast für Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten: Behauptung der …
Die Wiederholung der bereits vom Landgericht durchgeführten Beweisaufnahme durch den Senat war im Streitfall veranlasst, da eine konkrete Würdigung der Aussagen der vom Landgericht vernommenen Zeugen in den Entscheidungsgründen des Urteils nicht stattgefunden hat (vgl. zur Notwendigkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme in einem solchen Fall BGH NJW-RR 2000, 432, 433). - LG Saarbrücken, 18.12.2009 - 13 S 111/09 Das Ziel dieser Würdigung - nämlich die Prüfung, ob der Vollbeweis im Sinne der subjektiven richterlichen Überzeugung von der Wahrheit der Tatsache erbracht werden kann - erfordert es, dass sich das erkennende Gericht in sachgerechter Weise auch mit dem Beweiswert eines Beweismittels auseinandersetzt (vgl. BGH MDR 2000, 323).
- OLG Braunschweig, 01.04.2010 - 8 U 49/09 Für Umstände, die ausnahmsweise der Annahme einer Pflichtverletzung entgegenstehen, hier die ordnungsgernäße Aufklärung über die Risiken einer vorzeitigen Absendung des Kündigungsschreibens, ist nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger darlegungs- und beweisbelastet (so für den Makler, der für ein auf den ersten Blick in seinem Verantwortungsbereich liegendes Fehlverhalten einen Entlastungstatbestand anführt, der möglicherweise nicht erst sein Verschulden, sondern sogar - im Sinne einer ausnahmsweisen Rechtfertigung - die objektive Pflichtwidrigkeit entfallen lässt: BGH NJW-RR 2000, 432 f., vgl. auch Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., Rdn. 47 und Alpmann in juris PK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 280 Rdn. 53).
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