Rechtsprechung
   BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvL 4/99; 1 BvL 7/99; 1 BvL 8/99; 1 BvL 9/99; 1 BvL 10/99; 1 BvL 11/99; 1 BvL 12/99   

Volle Gerichtsgebühren im Mahnverfahren

§ 696 Abs. 1 ZPO, § 61 GKG, Nr. 1201 KV, Frage des Zeitpunkts des Entstehens der Gebühr für das streitige Verfahren (Antragsstellung nach § 696 Abs. 1 Satz 2 ZPO oder Eingang der Akten beim Prozeßgericht);

Art. 100 GG, Unzulässigkeit einer Richtervorlage, wenn von einer an sich möglichen verfassungskonformen Auslegung deshalb abgesehen wird, weil übergeordnete Gerichte diese Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts nicht teilen

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1309
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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerwG, 06.03.2000 - 6 B 79.99  
    Die wesentlichen Gesichtspunkte sind in der von der Beschwerdeführung selbst aufgeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (Beschluß vom 2. März 1999 - BVerfG 1 BvL 7/99 - BVerfGE 100, 226 ).

    Die darüber hinaus gestellten Rechtsfragen sind ausnahmslos in Frageform gekleidete Aussagen im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (aaO.), der sich mit Verstößen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz gegen das Grundgesetz beschäftigt hat.

    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde auch eine Divergenz zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (aaO.) geltend machen will, hat sie die Entscheidungserheblichkeit der Frage nach dem Anspruch auf einen "gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich" nicht dargetan.

  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2008 - 5 O 15/08  

    Übernahmerechtliches Squeeze-out: Widerlegung der Vermutung der Angemessenheit

    Ist es der Auffassung, eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, muss es seiner Entscheidung diese Auslegung zu Grunde legen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 1309 m. w. Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 23.01.2012 - 5 O 142/11  

    Anwendungsbereich von § 24 Abs. 2 SchVG 2009

    Ist es der Auffassung, eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, muss es seiner Entscheidung diese Auslegung zu Grunde legen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 1309 m. w. Nachw., abgesehen davon, dass im Freigabeverfahren als einem Eilverfahren eine Vorlage regelmäßig nicht stattfindet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2.12.2010 - 5 Sch 3/10 -).
mehr
  • BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05  
    Denn die verfassungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidungen der im Instanzenzug übergeordneten Gerichte muss dem dafür vorgesehenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde vorbehalten bleiben (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 1309 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00  

    Zulässigkeit einer Richtervorlage

    Dagegen dient die Regelung nicht dazu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Gerichten desselben Rechtszugs zu klären (vgl. BVerfGE 78, 20 ; 80, 54 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 1309).
  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 23 W 594/00  

    Gebühr für das Verfahren im allgemeinen bei schon im Mahnbescheidsgesuch

    Dem Gerichtskostengesetz ist insoweit kein eigener gebührenrechtlicher Anhängigkeitsbegriff zu entnehmen (so auch OLG Hamburg MDR 2001, 294, 295 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in MDR 1998, 1121; OLG München NJW-RR 1998, 504 und NJW-RR 1999, 944; OLG Stuttgart MDR 1999, 634; Liebheit NJW 2000, 2235, 2238; Zöller-Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. vor § 688 Rdnr. 20; offen gelassen von BVerfG JurBüro 2000, 538, 539).
  • VGH Hessen, 29.01.2003 - 11 TG 3210/02  

    Tierversuch - Auswirkungen eines Antidepressivums

    Insbesondere ist es, wie das Verwaltungsgericht zutreffend darlegt, unzulässig, über eine bloße Plausibilitätskontrolle hinaus die wissenschaftlichen Einschätzungen des antragstellenden Wissenschaftlers durch eigene Erwägungen zu ersetzen (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1994 - 1 BvL 12/99 -, NVwZ 1994, 894, 895).
  • AG Berlin-Köpenick, 02.11.2005 - 8 C 541/01  

    Vorlagebeschluss zur Frage der Verfassungswidrigkeit einer Anwendung des

    Dagegen dient die Regelung nicht dazu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Gerichten desselben Rechtszugs zu klären (vgl. BVerfGE 78, 20 ; 80, 54 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 1309).
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