Rechtsprechung
| BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83 |
Vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern
§ 345 Abs. 2 StPO, Übernahme der Verantwortung durch den Verteidiger genügt nicht;
Art. 25 GG, völkerrechtswidrige Entführung steht einer strafgerichtlichen Verurteilung nicht entgegen
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
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, S. 4 (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
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(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zum Strafverfahren gegen einen völkerrechtswidrig Entführten (Prof. Dr. F.A. Mann; ZaöRV 1987, 469)
Verfahrensgang
- BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83
- BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1984, 563
- StV 1985, 273
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 19.12.1986 - 2 StR 588/86 Die Erfüllung dieses Anspruchs wird dadurch nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84; BGH NStZ 1984, 563 ; 1985, 464; BGH StV 1985, 273 ; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 ).".
In Übereinstimmung mit einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (in Auswahl: BVerfG NJW. 1986, 1427 = EuGRZ 1986, 18 ; BVerfG NStZ 1986, 468 ; BGH NStZ 1984, 563 ; 1985, 464; BGH StV 1985, 273 ) ist in den Beschlüssen vom 23. Oktober 1985 und vom 3. Juni 1986 angenommen oder ausdrücklich ausgesprochen worden, daß das Völkerrecht einer Strafverfolgung des Angeklagten nicht entgegensteht und daß "die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens auch nicht von Rechtsstaats wegen oder im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 GG " unzulässig ist.
Die Tragweite des Entgegenstehens ist eine Frage, deren Beantwortung allein davon abhängt, was "nach Art" des Restitutionsanspruchs zu seiner Erfüllung erforderlich ist (BGH NStZ 1984, 563 ).
- BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen
Die zwingende Annahme eines Prozeßhindernisses in dem Fall, daß ein Tatverdächtiger unter Verletzung fremder Gebietshoheit in den die Strafverfolgung betreibenden Staat verbracht wird, ist selbst unter den Bedingungen des Rechtsstaats bislang weitgehend nicht anerkannt, und zwar weder im Blick auf das Rechtsstaatsprinzip noch auf Völkerrecht, (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1986, 1427 ff.; 3021 f.; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464). - BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84 aa) Unter Gesichtspunkten des Völkerrechts wäre dies allenfalls dann zu erwägen, wenn der niederländische Staat mit Grund eine Verletzung derartiger Regeln und Wiedergutmachung in Form unverzüglicher, die Weiterverfolgung durch die deutsche Justiz ausschließender Rückführung geltend machte (vgl. BGH NStZ 1984, 563 ).
Dem Angeklagten selbst sind aus dem festgestellten Sachverhalt unter den vorgenannten Gesichtspunkten keine eigenen Rechte erwachsen, die seiner Strafverfolgung entgegenstünden (BGHSt 18, 281 [220]; BGH NStZ 1984, 563 ).
- OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08 In Fällen der Verletzung des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere bei Verhaftung eines Beschuldigten auf fremdem Hoheitsgebiet und seiner Verbringung in den Geltungsbereich der Strafprozessordnung unter Verletzung der Auslieferungsprivilegien, kann sich ebenfalls ein Verfahrenshindernis ergeben (vgl. dazu BVerfG NJW 1986, 1427/1428; BGH StV 1985, 273; BGH StV 1985, 273/274; BGH NStZ 1985, 464; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050).
- BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96
Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die …
Die zwingende Annahme eines Prozeßhindernisses in dem Fall, daß ein Tatverdächtiger unter Verletzung fremder Gebietshoheit in den die Strafverfolgung betreibenden Staat verbracht wird, ist selbst unter den Bedingungen des Rechtsstaats bislang weitgehend nicht anerkannt, und zwar weder im Blick auf das Rechtsstaatsprinzip noch auf Völkerrecht (vgl. BVerfG, Kammer , NJW 1986, 1427 ff.; 3021 f.; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464). - BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96 An der Revisionsbegründungsschrift muß der Rechtsanwalt "gestaltend mitwirken und für ihren gesamten Inhalt die Verantwortung übernehmen" (BGH NStZ 1984, 563 ).
- OLG Brandenburg, 03.06.2003 - 1 Ss 20/03 Dieses Formerfordernis dient der notwendigen Konzentration und der gesetzmäßigen und sachgerechten Fassung des Revisionsvorbringens; es soll verhindert werden, dass das Revisionsgericht mit unzulässigen oder den Ablauf des Revisionsverfahrens nicht dienlichen Ausführungen belastet wird (…allgem. Ansicht, vgl. BVerfGE 64, S. 135, 152; BGHSt 25; S. 272, 273; BGH NStZ 1984, S. 563;… BGH NStZ 1987, S. 336;… OLG Karlsruhe NJW 1974, S. 915;… OLG Düsseldorf VRS 85, S. 116, 117).
- KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05
Strafvollzug: Verantwortung des Rechtsanwaltes für Rechtsbeschwerde eines …
Der Rechtsanwalt darf sich nicht darauf beschränken, die Vorstellungen des Mandanten ungeprüft zu übernehmen, sondern es obliegt ihm in dem der Revision nachgebildeten Rechtsbeschwerdeverfahren, den Inhalt der Begründungsschrift selbst zu gestalten; er muß zumindest von der rechtlichen Vertretbarkeit der von ihm vorgetragenen Ausführungen überzeugt sein (…vgl. Kuckein in KK, StPO § 345 StPO Rdn. 15 mit Nachw.) Diesem Erfordernis genügt der Rechtsanwalt nicht, wenn er den von dem rechtsunkundigen Mandanten herrührenden Schriftsatz unkontrolliert und unkorrigiert unterschreibt (vgl. BGH NStZ 1984, 563) sowie wenn er sich von den Ausführungen distanziert (vgl. BGHSt 25, 272, 274; BGH NStZ-RR 2002, 309), z. B. mit Formulierungen wie "die Rechtsmittelbegründung erfolgt auf Wunsch des Angeklagten" oder "auf dessen ausdrückliches Verlangen" bzw. "Anweisung" oder der Mandant "begehre" die Überprüfung der Entscheidung (…vgl. die Nachweise bei Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 345 Rdn. 16). - OLG Frankfurt, 06.08.2001 - 3 Ws 735/01
Konvolut; Klageerzwingungsantrag; Unterzeichnung; Rechtsanwalt; …
1988, 22; OLG Düsseldorf, NJW 1990, 1002; OLG München, NStZ 1984, 281; OLG Köln, MDR 1973, 515; s. auch OLG Hamburg, MDR 1983, 780; zum ähnlich gelagerten Fall des § 345 II StPO vgl. BVerfGE 64, 135, 152; BGH, NStZ 1984, 563; BGH, NStZ 1987, 336; OLG Düsseldorf, wistra 1992, 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 345 Rdnr. 14 jew. m.w.Nachw.). - OLG Stuttgart, 13.12.2001 - 4 Ws 164/01
- BGH, 20.06.1996 - 5 StR 48/96
- OLG Frankfurt, 06.08.2001 - 3 ARs 36/01
Konvolut; Klageerzwingungsantrag; Unterzeichnung; Rechtsanwalt; …
- OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im …
- BGH, 23.10.1985 - 2 StR 401/85
- BGH, 18.02.1987 - 2 StR 588/86
- OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
- OLG Düsseldorf, 20.01.1993 - 5 Ss 394/92
- OLG Hamm, 14.12.1998 - 2 Ws 563/98
Bezugnahme, Billigung, Klageerzwingungsverfahren, Rechtsanwalt, Schreiben des …
- OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 1 Ws 314/97
- OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 859/98
- OLG Hamm, 01.03.1999 - 2 Ws 58/99
Klageerzwingungsverfahren, Unterschrift eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, …
- OLG Hamm, 23.07.1999 - 2 Ws 204/99
Klageerzwingungsverfahren, Unzulässigkeit, Unterzeichnung durch Rechtsanwalt, …
- KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05.18.4
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