Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83   

Vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern

§ 345 Abs. 2 StPO, Übernahme der Verantwortung durch den Verteidiger genügt nicht;

Art. 25 GG, völkerrechtswidrige Entführung steht einer strafgerichtlichen Verurteilung nicht entgegen

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • hjil.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum Strafverfahren gegen einen völkerrechtswidrig Entführten (Prof. Dr. F.A. Mann; ZaöRV 1987, 469)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1984, 563
  • StV 1985, 273



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 588/86  
    Die Erfüllung dieses Anspruchs wird dadurch nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84; BGH NStZ 1984, 563 ; 1985, 464; BGH StV 1985, 273 ; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 ).".

    In Übereinstimmung mit einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (in Auswahl: BVerfG NJW. 1986, 1427 = EuGRZ 1986, 18 ; BVerfG NStZ 1986, 468 ; BGH NStZ 1984, 563 ; 1985, 464; BGH StV 1985, 273 ) ist in den Beschlüssen vom 23. Oktober 1985 und vom 3. Juni 1986 angenommen oder ausdrücklich ausgesprochen worden, daß das Völkerrecht einer Strafverfolgung des Angeklagten nicht entgegensteht und daß "die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens auch nicht von Rechtsstaats wegen oder im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 GG " unzulässig ist.

    Die Tragweite des Entgegenstehens ist eine Frage, deren Beantwortung allein davon abhängt, was "nach Art" des Restitutionsanspruchs zu seiner Erfüllung erforderlich ist (BGH NStZ 1984, 563 ).

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94  

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Die zwingende Annahme eines Prozeßhindernisses in dem Fall, daß ein Tatverdächtiger unter Verletzung fremder Gebietshoheit in den die Strafverfolgung betreibenden Staat verbracht wird, ist selbst unter den Bedingungen des Rechtsstaats bislang weitgehend nicht anerkannt, und zwar weder im Blick auf das Rechtsstaatsprinzip noch auf Völkerrecht, (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1986, 1427 ff.; 3021 f.; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84  
    aa) Unter Gesichtspunkten des Völkerrechts wäre dies allenfalls dann zu erwägen, wenn der niederländische Staat mit Grund eine Verletzung derartiger Regeln und Wiedergutmachung in Form unverzüglicher, die Weiterverfolgung durch die deutsche Justiz ausschließender Rückführung geltend machte (vgl. BGH NStZ 1984, 563 ).

    Dem Angeklagten selbst sind aus dem festgestellten Sachverhalt unter den vorgenannten Gesichtspunkten keine eigenen Rechte erwachsen, die seiner Strafverfolgung entgegenstünden (BGHSt 18, 281 [220]; BGH NStZ 1984, 563 ).

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