Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00 |
Von der Behörde "liegengelassene" Bauvoranfrage
§ 839 BGB, Amthaftung wegen verzögerter Behandlung eines Bauantrags, wenn der für die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB), und damit der Zurückstellung (§ 15 BauGB), erforderliche Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplan bereits gefaßt, aber noch nicht bekanntgemacht ist (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
bei rechtswidriger Nichterteilung eines Bauvorbescheids (vgl. für Baden-Württemberg: § 57 LBO) neben Amtshaftung (§ 839 BGB) auch Enteignungsgleicher Eingriff (vgl. Art. 14 GG)
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- openjur.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Baugenehmigung, Frist
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz bei verzögerlicher Bearbeitung einer Bauvoranfrage? (IBR 2002, 103)
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Amtspflichtwidrige Verzögerung einer Bauvoranfrage bis zur Verkündung der Aufstellung eines Bebauungsplans
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 1050 (Ls.)
- NJW 2002, 1950 (Ls.)
- MDR 2001, 1112
- DVBl 2001, 1619
- WM 2001, 1959
- BauR 2001, 1884
- VersR 2002, 714
- NVwZ 2002, 124
- ZfBR 2001, 555
- IBR 2002, 103
- DÖV 2002, 89 (Ls.)
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05
Immobilien - Schadensersatz bei unzumutbarer Verzögerung des Grundbucheintrags
aa) Allerdings hat im Rechtsstaat jede Behörde die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten und, sobald ihre Prüfung abgeschlossen ist, ungesäumt zu bescheiden (Senatsurteil BGHZ 30, 19, 26; zum Bauantrag Senatsurteile vom 24. Januar 1972 - III ZR 9/70 - WM 1972, 743; vom 24. Februar 1994 - III ZR 6/93 - NJW 1994, 2091, 2092; vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 - VersR 2002, 714;… MünchKomm/Papier, BGB, 4. Aufl., § 839 Rn. 217; so auch für das Verwaltungsverfahren § 10 Satz 2 VwVfG; s. ferner § 839 Abs. 2 Satz 2 BGB).aa) Ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt, und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit auferlegt wird (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile BGHZ 117, 240, 252; 125, 258, 264; Urteil vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 - VersR 2002, 714, 715).
In der Rechtsprechung des Senats ist aber seit langem anerkannt, dass insbesondere eine Verzögerung bei Erteilung einer Bauerlaubnis (faktische Bausperre) oder die verzögerte Bearbeitung einer nach geltendem Recht positiv zu bescheidenden Bauvoranfrage ebenso einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen kann wie eine förmliche, dem geltenden Recht widersprechende Ablehnung der Baugenehmigung (BGHZ 65, 182, 188 f.; Senatsurteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 210/90 - NVwZ 1992, 1119, 1121 = VersR 1993, 185, 186; Urteil vom 12. Juli 2001 aaO).
- OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 159/03 Soweit keine Besonderheiten vorliegen, ist als üblicher Bearbeitungszeitraum für die Bescheidung einer Bauvoranfrage ein Zeitraum von (allenfalls) drei Monaten gerechtfertigt (BGH DVBl 2001, 1619 unter II. 2; BGH NVwZ 1994, 405; BGH NVwZ 1993, 299; Thüringer Oberlandesgericht NVwZ-RR 2001, 702; OLG Köln VersR 1996, 456; BayObLG OLGR 1995, 46 sowie NVwZ-RR 1992, 534).
Bei Amtshaftungsansprüchen ist rechtmäßiges Alternativverhalten zu berücksichtigen, wenn der Behörde ein Verfahrensfehler unterlaufen war und sie bei einem ordnungsgemäßen Verfahren zu der gleichen Entscheidung hätte kommen oder sofern sie selbst eine fehlende Rechtsgrundlage pflichtgemäß hätte schaffen müssen (BGH DVBl. 2001, 1619; BGHZ 143, 362 m.w.N.).
Der von § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB geforderte Antrag der Gemeinde war hier nicht vonnöten, da die Beklagte selbst Baugenehmigungsbehörde war (BGH DVBl. 2001, 1619;… OLG Köln a.a.O.).
- LG Dortmund, 18.01.2008 - 8 O 168/06 Unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Bearbeitungszeit (vgl. BGH NVwZ 2002, 124) hätte der Bauvorbescheid jedenfalls bis Mitte/Ende Mai 2002 erteilt worden sein müssen, wobei die Beklagte auch den Vortrag der Klägerin nicht konkret bestritten hat, dass der Vorbescheid bis Ende März 2002 hätte vorliegen können.
Nur wenn die Behörde die materiell-rechtliche Grundlage für ihr Handeln hätte schaffen müssen, entfällt der Zurechnungszusammenhang (BGH NVwZ 2002, 124, 125 - vgl. auch OLG Köln, VersR 1996, 456, 457 und BGH VersR 1963, 1175, 1176).
Der Gesichtspunkt des rechtmäßigen Alternativverhaltens kann nicht dazu führen, die nicht vorhandene Rechtsgrundlage für eine Zurückstellung der Bauvoranfrage als gegeben anzusehen (BGH NVwZ 2002, 124, 125).
- VGH Bayern, 28.05.2004 - 14 ZB 03.2816
Baurecht: Bescheidung einer Bauvoranfrage
Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in Verfahren auf Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids im Regelfall ein Zeitraum von drei Monaten als angemessene Bearbeitungszeit anzusehen ist, wobei im Einzelfall ein kürzerer oder auch längerer Zeitraum angemessen sein kann (BayVGH vom 3.9.2002 Az. 1 B 00.817 S. 16 f.; bestätigt durch BVerwG vom 9.4.2003 Juris-Dokument WBRE410009801; vgl. auch BGH vom 12.7.2001 DVBl 2001, 1619/1620; BayObLG vom 21.2.1995 BayVBl 1995, 411).Macht die Gemeinde von der Möglichkeit, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, innerhalb des angemessenen Bearbeitungszeitraums Gebrauch, hat der Bauwerber diese Verfahrensweise hinzunehmen (BVerwG vom 9.2.1989 BauR 1989, 432 und vom 2.10.1998 NVwZ 1999, 523 ; vgl. auch: BGH vom 12.7.2001 a.a.O.).
Schließlich kann auch aus der von der Klägerin zitierten zivilrechtlichen Rechtsprechung nichts anderes abgeleitet werden, weil den von ihr angeführten Entscheidungen anders gelagerte Fallkonstellationen zugrunde lagen: In dem einen Fall hatte die Gemeinde erst mehr als drei Monate nach Eingang der Bauvoranfrage ihren Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans ortsüblich bekanntgemacht (BGH vom 12.7.2001, a.a.O.), in dem anderen hatte die Gemeinde erst mehr als ein Jahr nach Eingang der Bauvoranfrage eine Entscheidung nach § 36 BauGB getroffen (…BayObLG vom 21.2.1995, a.a.O.).
- BGH, 26.07.2001 - III ZR 206/00
Öffentliches Baurecht
Insoweit bestehen hier Berührungspunkte zu dem Senatsurteil vom 12. Juli 2001 (III ZR 282/00), wo der Senat dem Aufstellungsbeschluß nach § 2 Abs. 1 BauGB vor dessen Bekanntmachung ebenfalls keine die Zurückstellung einer entscheidungsreifen Bauvoranfrage rechtfertigende Wirkung beigemessen hat, auch nicht unter dem Gesichtspunkt des rechtmäßigen Alternativverhaltens. - BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02
Immobilien - Pflichten des Urkundsnotars als Treuhänder der Bank
Er ist nur eine allgemeine Richtlinie (vgl. BGHZ 134, 100, 111), die unter anderem nicht anwendbar ist, wenn das Kollegialgericht - wie hier - die für die Beurteilung des Falls maßgebliche höchstrichterliche Rechtsprechung zwar angeführt hat, ihr aber, ohne sich damit hinreichend auseinanderzusetzen, gleichwohl nicht gefolgt ist (Senatsurteil vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 - NVwZ 2002, 124, 125). - OLG Schleswig, 10.11.2005 - 11 U 145/04 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.11.2006 - III ZR 352/04
Amtshaftung - Haftung für unwirksame Veränderungssperre
In der Rechtsprechung - wiederum in Übereinstimmung des Senats mit dem Bundesverwaltungsgericht (Senatsbeschluss vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 = NVwZ 2002, 124; BVerwG NVwZ 1999, 523, jeweils m.w.N. ) - ist anerkannt, dass es nicht grundsätzlich unzulässig ist, wenn eine Gemeinde einen Bauantrag, der nach der bestehenden Rechtslage positiv beschieden werden muss, zum Anlass nimmt, ändernde Planungsmaßnahmen einzuleiten und diese nach Maßgabe der §§ 14, 15 BauGB zu sichern. - BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07
Amtshaftung - Rechtswidrige Versagung des Bauvorbescheids
c) In dieser Beziehung unterscheidet sich der vorliegende Fall von denjenigen Fallgestaltungen, die den Senatsentscheidungen vom 12. Juli 2001 (III ZR 282/00 = NVwZ 2002, 124 = BauR 2001, 1884) und vom 26. Juli 2001 (III ZR 206/00 = BauR 2001, 1887) zugrunde gelegen hatten. - OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
Amtshaftung - Verzögerte Erteilung eines positiven Bauvorbescheids
Der Anspruch der Klägerin auf einen positiven Bauvorbescheid durfte nicht dadurch vereitelt werden, dass die Entscheidung bis zum Wirksamwerden eines Aufstellungsbeschlusses hinausgeschoben wurde (vgl. hierzu BGH v. 12.7.2001 - III ZR 282/00, WM 2001, 1959, 1960, und BGH v. 23.1.1992 - III ZR 191/90, NVwZ 1993, 299, 300).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 12.7.2001 - III ZR 282/00, WM 2001, 1959, 1960; BGH v. 3.2.2000 - II ZR 296/98, BGHZ 143, 362, 365), der sich der Senat anschließt, ist rechtmäßiges Alternativverhalten dann zu berücksichtigen, wenn der Behörde ein Verfahrensfehler unterlaufen war und sie bei einem ordnungsgemäßen Verhalten zu der gleichen Entscheidung hätte kommen können oder wenn sie sie selbst eine fehlende Rechtsgrundlage hätte schaffen müssen.
- BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02
Amtshaftung - Schadensersatz für rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung?
- BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
Absicherung konzeptwidrigen Einzelhandels
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - 10 A 4694/01
Baugenehmigung als Schlusspunkt des öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 1279/01
Baugenehmigung: Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage
- BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09
Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 2 M 162/07
Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen durch eine …
- BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 1/02 U R
Gesetzliche Unfallversicherung - Aufsichtsrecht - Rechtsverletzung - …
- OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - 18 U 157/04
Zur Entstehung eines Anspruchs auf Entschädigung wegen Versagung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 8 B 1920/05
Geltungsdauer eines Bauvorbescheids
- VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3847/10
Zu der Rechtsstellung der Gemeinde im Anfechtungsprozess gegen eine Genehmigung …
- OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01
Amtshaftung - Veränderungssperre nach Stellung eines Bauantrags
- OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98
Feststellung der Unwirksamkeit einer Veränderungssperre nach deren …
- BVerwG, 09.04.2003 - 4 B 75.02
Voraussetzungen für eine und zulässige Dauer einer Zurückstellung von Baugesuchen
- OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - 18 U 139/07
Amtshaftung: Zur Rechtmäßigkeit einer gegen ein Bauvorhaben gerichteten …
- OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 ME 62/10
Formelle Illegalität einer baulichen Nutzung
- OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
Zweite Veränderungssperre, zeitliche Teilunwirksamkeit
- BVerwG, 01.07.2004 - 4 B 41.04
- LG Krefeld, 16.01.2008 - 2 O 427/06
- BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 78.01
- VG Köln, 21.05.2008 - 8 K 883/07
- OLG Düsseldorf, 11.11.2009 - 18 U 194/07
Schadensersatzpflicht der Ordnungsbehörden bei Ablehnung eines Antrags auf …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
Emissionshandelsrecht; Mehrzuteilung von Emissionsberechtigungen …
- VG Düsseldorf, 11.07.2003 - 25 K 5785/01
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