Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1995 - XII ZR 227/94   

Vorgetäuschter Selbstmordversuch

§ 123 Abs. 1 BGB, Drohung, Täuschung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Abgrenzung zwischen Drohung und Täuschung: Vertragsschluß nach vorgetäuschtem Selbstmordversuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Ehe- und Erbvertrages wegen Vortäuschung eines Selbstmordversuchs

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1996, 605
  • NJW-RR 1996, 1281
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Wird zitiert von ... (5)  

  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97  

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung

    Drohung ist die vom Gegner ernst genommene Ankündigung eines künftigen Übels, das nach Bekundung des Drohenden und der Ansicht des Gegners vom Drohenden herbeigeführt werden kann und soll, wenn der Bedrohte die angesonnene Willenserklärung nicht abgibt (BGH Urteil vom 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - NJW-RR 1996, 1281 ff., zu 2 der Gründe, m.w.N.; Jauernig, BGB, 8. Aufl., § 123 Rz 12).
  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05  

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Die Mutter der Beklagten soll mit ihrer Drohung bewusst den Zweck verfolgt haben, den Vater zur Abgabe seiner Willenserklärung zu veranlassen (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - FamRZ 1996, 605 unter 2).
  • KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98  
    Die Widerrechtlichkeit der Drohung kann sich aus dem angewandten Mittel, dem verfolgten Zweck oder aus dem Verhältnis zwischen Mittel und Zweck ergeben (vgl. zu Vorstehendem BayObLGZ 1960, 490 [497f.]; BGH, NJW-RR 1996, 1281 = FamRZ 1996, 605 [606]).
mehr
  • LAG Hessen, 19.09.2003 - 10 Sa 116/03  

    Zwangsvollstreckungsabwehrklage; notarielles Schuldanerkenntnis

    Drohung ist die vom Gegner ernst genommene Ankündigung eines künftigen Übels, das nach Bekundung des Drohenden und der Ansicht des Gegners vom Drohenden herbeigeführt werden kann und soll, wenn der Bedrohte die angesonnene Willenserklärung nicht abgibt (BGH, Urteil vom 22. November 1995 - XII ZR 227/94 -NJW-RR 1996, S. 1281 ff., zu 2. d.Gr., m.w.N.; BAG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - EzA § 781 BGB Nr. 5, unter I. 4. d) aa) d.Gr.).
  • FG Köln, 20.10.2011 - 15 K 3692/08  

    Anfechtung einer tatsächlichen Verständigung

    Gegners vom Drohenden herbeigeführt werden kann und soll, wenn der Bedrohte die angesonnene Willenserklärung nicht abgibt (BGH-Urteil vom 22.11.1995 XII ZR 227/94, NJW-RR 1996, 1281 ff., zu 2 der Gründe, m.w.N.; Jauernig, BGB, 8. Aufl., § 123 Rz 12; Urteil des BAG vom 22.10.1998 8 AZR 457/97, NJW 1999, 2059).
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