Rechtsprechung
   BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97   

Vorläufige Festnahme für drei Stunden

§ 127 Abs. 2 StPO, Rechtsschutz nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog (nicht nach §§ 23 ff EGGVG) gegen erledigte nichtrichterlich angeordnete Festnahme durch die Polizei;

§ 121 Abs. 2 GVG, kein Vorlageverfahren, wenn die früheren abweichenden Entscheidungen durch die Rechtsprechung des BVerfG überholt sind (vgl. § 31 BVerfGG)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 23 EGGVG; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 127 Abs. 2 StPO; § 121 GVG
    Vorläufige Festnahme (Rechtsweg nach Erledigung; Freilassung ohne Vorführung vor den Haftrichter; Anwendbarkeit von § 98 Abs. 2 S. 2 StPO); Vorlage an den Bundesgerichtshof (Entbehrlichkeit bei Entscheidung der Rechtsfrage durch das BVerfG).

  • DFR

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

  • Alpmann Schmidt

    EGGVG § 23 StPO § 98 Abs. 2 S. 2

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für die Überprüfung einer erledigten vorläufigen Festnahme

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 44, 171
  • NJW 1998, 3653
  • StV 1998, 579
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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99  

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Er verneint jedoch die Vorlegungsvoraussetzungen nach § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG, weil der rechtliche Ansatz der abweichenden Entscheidungen durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überholt sei, und verweist dazu u. a. auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. August 1998 ( BGHSt 44, 171).

    Zwar wäre es ebenso vertretbar, mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (StV 1999, 301) von einer Überholung, namentlich durch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszugehen (vgl. BGHSt 44, 171).

    In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AV (VS) 1/99  
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  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05  

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Die bisherigen entgegenstehenden Entscheidungen der übrigen Senate des Bundesgerichtshofs sind mit der genannten Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts überholt (vgl. Hannich in KK 5. Aufl. § 132 GVG Rdn. 8; vgl. auch BGHSt 44, 171, 173 zu § 121 GVG).
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  • OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01  

    DNA-Identitätsfeststellung: Rechtsweg für nachträgliche Überprüfung der Art und

    Im Hinblick hierauf hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. August 1998 (BGHSt 44, 171) den rechtlichen Ansatz früherer obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Celle StV 1982, 513; KG NStZ 1986, 135), die mangels einer aus der Strafprozessordnung zu entnehmenden Zuständigkeitsregelung insoweit noch den Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG für gegeben gehalten hatten, für überholt angesehen und eine vom Senat (Beschl. v. 9. August 1996 - 2 VAs 14/96) - der für die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erledigten vorläufigen Festnahme durch die Polizei nach § 127 Abs. 2 StPO die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO bejaht hatte - gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vorgelegte Sache mangels noch bestehender Vorlegungspflicht zurückgegeben.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 44) hatte beanstandet, dass die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten uneinheitlich gehandhabt wurden; den Fachgerichten wurde deshalb die besondere, sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebende Verpflichtung auferlegt, eine insoweit unübersichtliche Rechtslage im Sinne einer möglichst wirksamen gerichtlichen Kontrolle strafprozessualer Eingriffe zu klären (vgl. BGHSt 44, 171, 174; 44, 265, 270 ff.; 45, 183, 186 f.; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2(6) SsBs 404/10  

    Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage; Verwertungsverbot bei

    Eine Vorlagepflicht besteht nämlich dann nicht, wenn nach der Entscheidung, von der abgewichen werden soll, eine ihrerseits abweichende Entscheidung eines höherrangigen Gerichts - hier des Bundesverfassungsgerichts - ergangen ist und das Oberlandesgericht dieser folgen will (BGHSt 44, 171, 173; LR-Franke zu § 121 GVG, Rn 46; KK-Hannich zu § 121 GVG, Rn 26).

    Der rechtliche Ansatz der abweichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist damit durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überholt (BGHSt 44, 171, 173).

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98  

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    bb) Entsprechendes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für bereits vollzogene Durchsuchungen, allerdings nur, soweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (BGHSt 28, 57, 58; BGHSt 28, 160, 161; BGHSt 28, 206, 207, 209; BGHSt 37, 79, 82; BGH NJW 1978, 1013; NStZ 1989, 189; BGHR StPO § 98 Abs. 2 Feststellungsinteresse 3; vgl. zum nunmehr erweiterten Rechtsschutzinteresse BVerfGE 96, 27; zur vorläufigen Festnahme BGH, Beschluß vom 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 - = StV 1998, 579, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99  

    Arbeit & Soziales - Mindestlohnpflicht auch für inländische Bauunternehmer

    aa) Der Wegfall der Vorlegungsvoraussetzungen ist daher bereits für bestimmte Akte der Rechtsprechung anerkannt: Schon im Blick auf § 31 BVerfGG entfällt etwa die Vorlegungspflicht, wenn das Bundesverfassungsgericht die entscheidungserhebliche Rechtsfrage abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entschieden hat (BGH NJW 1977, 686; OLG Hamm NJW 1976, 762, Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 121 GVG Rdn. 6), nichts anderes gilt, wenn es den Fachgerichten aufgegeben hat, einen bestimmten rechtlichen Komplex insgesamt anhand der von ihm entwickelten Maßstäbe neu zu gestalten ( BGHSt 44, 171, 173; BGH, Beschluß vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 = NJW 1999, 3499, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. OLG Hamburg StV 1999, 301, 302).
  • VGH Hessen, 09.11.2007 - 8 TP 2192/07  

    Rechtsweg für die Überprüfung strafprozessualer polizeilicher

    Für die gerichtliche Überprüfung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen der Polizei - hier: vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO - ist in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO auch nach Abschluss des Strafverfahrens der Ermittlungsrichter zuständig (Anschluss an BGHSt 44, 171).

    In Betracht kommt in erster Linie eine Verweisung an das Amtsgerichts B-Stadt, weil dessen Ermittlungsrichter entsprechend §§ 98 Abs. 2, 128 Abs. 1 StPO im vorliegenden Fall für die nachträgliche Überprüfung polizeilicher Zwangsmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - insbesondere einer hier vorliegenden vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO - zuständig sein dürfte (BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a. -, BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163 = juris; Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92 -, BVerfGE 96, 44 = NJW 1997, 2165 = juris; BGH, Beschlüsse vom 5. August 1998 - 5 ARs (VS) 1/97 -, BGHSt 44, 171 = NJW 1998, 3653 = juris; - 5 ARs (VS) 2/98 -, juris; Bachmann, NJW 1999, 2414).

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10  

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot

    Eine Vorlagepflicht besteht nämlich dann nicht, wenn nach der Entscheidung, von der abgewichen werden soll, eine ihrerseits abweichende Entscheidung eines höherrangigen Gerichts - hier des Bundesverfassungsgerichts - ergangen ist und das Oberlandesgericht dieser folgen will (BGHSt 44, 171, 173; LR-Franke zu § 121 GVG, Rn 46; KK-Hannich zu § 121 GVG, Rn 26).

    Der rechtliche Ansatz der abweichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist damit durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überholt (BGHSt 44, 171, 173).

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07  

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    Dies kann im Hinblick auf die Bedeutung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für die Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (vgl. BGHSt 44, 171, 173) nicht unberücksichtigt bleiben.
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01  

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07  

    Keine Unfallflucht, wenn bei Kenntniserlangung vom Unfall kein zeitlicher und

  • BGH, Ermittlungsrichter, 13.01.1999 - StB 14/98  

    Presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeschutz für freie

  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99  

    Erledigung der Hauptsache

  • OLG Koblenz, 08.11.2001 - 2 VAs 25/01  

    Rechtsweg, erkennungsdienstliche Maßnahme

  • BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98  
  • KG, 22.09.1999 - 4 VAs 27/99  
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