Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
05.08.1998
Aktenzeichen
5 ARs (VS) 1/97
Dazu im Internet
dejure.org
vorläufige Festnahme für drei Stunden
§ 127 Abs. 2 StPO, Rechtsschutz nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog (nicht nach §§ 23 ff EGGVG) gegen erledigte nichtrichterlich angeordnete Festnahme durch die Polizei;
§ 121 Abs. 2 GVG, kein Vorlageverfahren, wenn die früheren abweichenden Entscheidungen durch die Rechtsprechung des BVerfG überholt sind (vgl. § 31 BVerfGG)
Fundstellen
BGHSt 44, 171
NJW 1998, 3653
NJW 1998, 3653
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