Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1997 - 2 StR 93/97 |
Vorzeitiger Samenerguß
§ 177 StGB, § 24 StGB, zur Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts, wenn der Täter die erstrebte sexuelle Befriedigung gefunden hat;
§ 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB, "Anwerbung";
§ 180b Abs. 2 Nr. 1 StGB, Anforderungen an die "auslandsspezifische Hilflosigkeit"
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- DRSP
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 1997, 293
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08
Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter …
Ein strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch ist demgemäß auch in den Fällen möglich, in denen der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Handlungsziel erreicht hat (…vgl. BGHSt aaO S. 230 f.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 24).Ein strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch ist demgemäß auch in den Fällen möglich, in denen der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Handlungsziel - hier: seine sexuelle Befriedigung - erreicht hat (…vgl. BGHSt aaO S. 230 f.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 24).
- BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98
Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel
Von einer "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" ist auszugehen, wenn das Opfer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, über keinerlei Barmittel verfügt und bezüglich Unterkunft und Verpflegung auf den Täter angewiesen ist, wobei die Hilflosigkeit durch die Wegnahme des Passes noch verstärkt wird (vgl. BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 2 Anwerben 4).Von einer "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" ist auszugehen, wenn das Opfer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, über keinerlei Barmittel verfügt und bezüglich Unterkunft und Verpflegung auf den Täter angewiesen ist, wobei die Hilflosigkeit durch die Wegnahme des Passes noch verstärkt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 19. März 1997 in BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 2 Anwerben 4).
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