Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78   

Weggenommene Stute

Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger Entscheidungsreife einer petitorischen Widerklage gegen die Besitzschutzklage (§ 864 Abs. 2 BGB analog);

§ 1006 BGB bei Umwandlung von Fremd- in Eigenbesitz;

§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 858 BGB, kein Ersatz des Nutzungsschadens

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 73, 355
  • NJW 1979, 1358



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98  

    Immobilien- Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers nach TKG

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, daß der Senat im vorliegenden Verfahren gleichzeitig mit Rechtskraftwirkung über die Berechtigung der Beklagten nach § 57 Abs. 1 TKG als kontradiktorisches Gegenteil des abgewiesenen Abwehranspruchs (§ 1004 BGB) entscheidet und auch deshalb die Besitzschutzklage scheitern müßte (§ 864 Abs. 2 BGB; vgl. auch BGHZ 73, 355; Senatsurt. v. 23. Februar 1979, V ZR 133/76, NJW 1979, 1359).
  • BGH, 07.05.1991 - VI ZR 259/90  

    Schadensersatz wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Possessorischer

    Dieser Zuweisungsregelung hat auch die deliktische Lastenzuweisung Rechnung zu tragen (BGHZ 73, 355, 362; 79, 232, 236 ff; vom erkennenden Senat bisher offen gelassen in den Urteilen vom 9. März 1976 - VI ZR 137/74 - WM 1976, 583, 584 und vom 18. November 1980 - VI ZR 217/78 - NJW 1981, 750, 751).

    Die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche könnte sich zwar auch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 858, 861 BGB herleiten lassen, da § 858 BGB auch ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (BGHZ 73, 355, 362; 79, 232, 237; Senatsurteil vom 9. März 1976, aaO).

  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 41/80  

    Rechtsstellung des Untermieters nach wirksamer fristloser Kündigung des

    Ist der Untermieter von Gewerberaum infolge wirksamer fristloser Kündigung des Hauptmietvertrages zum Besitz nicht mehr berechtigt, so kann er Ersatz des Nutzungsschadens, der in der Beeinträchtigung der Möglichkeit liegt, die Sache zu gebrauchen, vom (Haupt-)Vermieter auch dann nicht verlangen, wenn dieser ihm den Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen hat (Bestätigung von BGHZ 73, 355).*).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 21. Februar 1979 - VIII ZR 124/78 (BGHZ 73, 355, 362) den in jener Sache vom Oberlandesgericht eingenommenen Standpunkt gebilligt, der damalige Kläger habe zu dem Zeitpunkt, von dem ab er Nutzungsausfall verlangt habe, kein Recht zum Besitz des ihm eigenmächtig weggenommenen Pferdes und daher auch kein Recht auf Nutzung mehr gehabt.

mehr
  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11  

    Bauvertrag - § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B hält AGB-Inhaltskontrolle stand!

    Für das Hauptsacheverfahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Besitzschutzklage abzuweisen, wenn eine auf das Recht zum Besitz gestützte Widerklage gleichzeitig entscheidungsreif ist und das materielle Recht zum Besitz zuzuerkennen ist (BGHZ 73, 355, juris RN 13).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 133/02  

    Atlanta

    In diesem Fall trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast, daß sich sein Fremdbesitz in Eigenbesitz verwandelt hat (vgl. BGHZ 73, 355, 361).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 122/96  

    Inanspruchnahme des Prozeßbürgen

    Ein gesetzlicher Anspruch kann nach seinem Sinn und Zweck einem besseren Recht des anderen Teils zeitweise entgegenstehen; insoweit verweist Pecher (ZZP aaO, 456) zu Recht darauf, daß gegenüber den Besitzschutzansprüchen aus §§ 861 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB Einwendungen aus (besserem) materiellem Recht grundsätzlich ausgeschlossen sind (§§ 863, 864 BGB ), um dem Besitzer eine rasche Wiederherstellung seines durch verbotene Eigenmacht beeinträchtigten Besitzstandes zu ermöglichen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Februar 1979 - VIII ZR 124/78, NJW 1979, 1358).
  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 144/97  

    Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die

    Denn der Ausschluß petitorischer Einwendungen des Besitzers gemäß § 863 BGB gilt seinem Sinn und Zweck nach bei Entscheidungsreife des von dem Besitzer beanspruchten Rechts zum Besitz nach dem Rechtsgedanken des § 864 Abs. 2 BGB jedenfalls dann nicht, wenn über das Besitzrecht letztinstanzlich - wenn auch incidenter - entschieden wird und der Herausgabekläger die Sache sogleich wieder an den Besitzberechtigten herausgeben müßte (vgl. dazu BGHZ 73, 355, 359).
  • BGH, 13.10.1995 - V ZR 254/94  

    Begriff der Nutzung; Umfang des Besitzrechts

    1. Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß § 858 BGB ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (BGHZ 73, 355, 362; 79, 232, 237; 114, 305, 314).
  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 318/02  

    Auslegung einer Sicherungsvereinbarng

    Wird die Eigenbesitzvermutung gemäß § 286 ZPO zur Überzeugung des Berufungsgerichts widerlegt, streitet § 1006 Abs. 2 BGB nicht zugunsten des Klägers (BGH, Urt. v. 21. Februar 1979 - VIII ZR 124/78, BGHZ 73, 355, 361; Staudinger/Gursky aaO Rdn. 7 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00  

    Zum Herausgabeanspruch an vermietetem Gegenstand (hier: Hotelschiff) im

    Danach ist die possessorische Besitzschutzklage bei Entscheidungsreife auch der petitorischen Widerklage abzuweisen und zugleich der Widerklage stattzugeben (BGH NJW 1979, 1358, 1359 und NJW 1979, 1359, 1360).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03  

    Wohnungseigentum - Ansprüche wegen Besitzentzug und unberechtigter Vermietung

  • OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05  

    Bauvertrag - Wirksame AGB: Letzte 10% der Rechnungssumme gegen Bürgschaft?

  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10  

    Immobilien - 4.000 qm große Fahrsiloanlage: Grundstücks- oder Scheinbestandteil?

  • OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 25/05  

    Klage auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • BGH, 25.04.2008 - LwZR 6/07  

    Mitwirkung ehrenamtlicher Richter im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 114/04  

    Keine Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des

  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1565/02  

    Voraussetzungen der Eigentumsvermutung; Kollision der Rechte des derzeitigen und

  • OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10  

    Zulässigkeit petitorischer Einwendungen bei Geltendmachung verbotener Eigenmacht

  • OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91  

    Voraussetzungen für den Eigentumserwerb bei Inhaberschuldverschreibungen in einem

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht