Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.2000 - 1 BvR 933/97   

Weitere Beschwerde nach Gegenvorstellung

Trotz § 318 ZPO zulässige Gegenvorstellung bei vorangegangenem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. nunmehr das besondere Verfahren des § 321a ZPO <Fassung seit 1.1.02>), Zulässigkeit auch der weiteren Beschwerde (§ 568 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01>) gegen die auf die Gegenvorstellung hin geänderte Beschwerdeentscheidung

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Abänderung einer Entscheidung auf die Gegenvorstellung des Betroffenen; Zulassung der weiteren Beschwerde

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2001, 860



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Zweibrücken, 13.09.2001 - 3 W 96/01  

    Notarkostenbeschwerde; Bestimmung des Geschäftswerts bei Veräußerung einer

    Das Beruhen ist in der hier gegebenen Fallgestaltung zu prüfen (BayObLG JurBüro 1990, 896, 897; OLGe Celle und Oldenburg, jew. aaO; wohl auch KG DNotZ 1936, 901, 902; vgl. aber BayObLG NJW-RR 1990, 660, 661; 1991, 849, 850 zum Verfahren nach §§ 43 ff. WEG; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 40; s. auch BVerfG NJW-RR 2001, 860).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02  

    Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach

    Die Möglichkeit einer Eigenkorrektur durch das Gericht besteht nur in Ausnahmefällen, um zu verhindern, dass die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung zu grobem prozessualem Unrecht führt, wie etwa in Fällen der Verletzung rechtlichen Gehörs (BVerfG NJW 1987, 1319 = BVerfGE 73, 322; BVerfG NJW-RR 2001, 860 mit Überblick über seine Rechtsprechung zur Zulassung der Gegenvorstellung; BGH NJW 1995, 2497; BGH NJW 2002, 754 m.w.Hinw.).
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