Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93 |
Weitere Zugewinnforderung
§ 322 Abs. 1 ZPO, zulässige Nachforderung von Zugewinn (§ 1378 BGB), nachdem Zugewinn im Verbundverfahren bereits durch (hier: offene) Teilklage geltend gemacht worden war (kein förmlicher Vorbehalt erforderlich);
§ 242 BGB, Voraussetzungen für Verwirkung;
§ 286 ZPO, die tatrichterliche Überzeugung von einer Tatsache setzt keine Beweisaufnahme voraus, sie kann auch aus dem Prozeßverhalten einer Partei gewonnen werden
Volltextveröffentlichungen (2)
- Prof. Dr. Lorenz
Zulässigkeit der verdeckten Teilklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Teilklage
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 3165
- MDR 1995, 69
- FamRZ 1994, 1095
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96
Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage
a) Das Berufungsgericht nimmt an, der Kläger habe im vorangegangenen Rechtsstreit keine offene, sondern eine sogenannte verdeckte Teilklage (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165 unter I, 2 b) verfolgt.b) Diese Auslegung der prozessualen Erklärungen, die das Revisionsgericht auch selbständig vornehmen kann (BGH, Urteil vom 15. Juni 1994, aaO.) ist rechtsfehlerfrei.
Hat ein Kläger im vorangegangenen Prozeß nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfaßt die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 93, 330, 334; BGH, Urteile vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84 - LM § 1011 BGB Nr. 3 unter I 2 b bb; vom 15. Juni 1994, aaO.).
Die Rechtskraft eines Urteils erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs oder auf andere Ansprüche aus dem gleichen Sachverhalt, selbst wenn sich das Urteil darüber ausläßt (BGH, Urteil vom 15. Juni 1994, aaO., unter I 2 a mit zahlr. Nachw.).
bb) Die Rechtsprechung hat von diesem Grundsatz zwar Ausnahmen anerkannt (…vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 1985 aaO.; vom 15. Juni 1994 aaO. - vgl. im übrigen die Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung durch Kuschmann, Festschrift für Schiedermair, 1976, S. 351, 359 ff.; Batsch, ZZP 86, 254, 256).
- OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - U (Kart) 16/10
Zinsanspruch und Hauptforderung
Ein eventuell weitergehender (Teil-)Anspruch sowie die Möglichkeit einer späteren Nachforderung sind in jenem Verfahren in prozessualer Hinsicht grundsätzlich unerheblich (vgl. zu allem: BGH Urteil vom 28.06.1985, V ZR 43/84, NJW 1985, 2825 - 2827, zitiert nach juris Tz. 30 - 32, Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 - 3167, zitiert nach juris Tz. 5 und 11; Urteil vom 15.07.1997, VI ZR 142/95, NJW 1997, 3019 - 3021, zitiert nach juris Tz. 12 - 14; Urteil vom 09.04.1997, IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178 - 183, zitiert nach juris Tz. 12; Urteil vom 25.09.2007, X ZR 60/06 - Zerkleinerungsvorrichtung -, BGHZ 173, 374 - 384, zitiert nach juris Tz. 15 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2009, 11 WF 330/09, OLGR Koblenz 2009, 560 - 561, zitiert nach juris Tz. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006, 2 U 60/05, GRUR-RR 2006, 383 - 385, zitiert nach juris Tz. 36, 39).Dies kann - wie sich ohne weiteres von selbst erschließt - etwa bei einer Klage auf Zahlung des angemessenen Schmerzensgeldes (BGH, Urteil vom 15.07.1997, VI ZR 142/95,NJW 1997, 3019 ff., zitiert nach juris Tz. 16) oder eines nach § 287 ZPO der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellten Schadensersatzes (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 ff., zitiert nach juris Tz. 11) der Fall sein.
Mit diesem Sonderfall (vgl. : BGH, Urteil vom 28.06.1985, V ZR 43/84, NJW 1985, 2825 - 2827, zitiert nach juris Tz. 32; Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, zitiert nach juris Tz. 11) ist der Streitfall schon deshalb nicht vergleichbar, weil dort die angemessene Höhe eines Anspruchs durch Wertung ermittelt werden musste, während es im hier zugrundeliegenden Vorprozess um einen im Umfang genau berechenbaren bzw. bestimmbaren Zinsanspruch ging (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.09.1978, VII ZR 281/77, NJW 1979, 720, zitiert nach juris Tz. 9 f.).
Im Unterhaltsprozess soll im Hinblick darauf, dass Unterhalt regelmäßig in voller Höhe eingeklagt wird, eine Vermutung gegen eine Teilklage sprechen mit der Folge, dass der Unterhaltskläger entweder ausdrücklich einen Teilanspruch geltend machen oder erkennbar sich eine Nachforderung vorbehalten muss (BGH, Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 - 3167, zitiert nach juris Tz. 11; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 04.05.2010, 4 WF 44/10, zitiert nach juris Tz. 7).
Nach rechtskräftiger Verurteilung zu wiederkehrenden, sich aus einem bestimmten Rechtsverhältnis ergebenden Leistungen ist eine Klage auf zusätzliche Leistungen nur unter den Voraussetzungen und im Umfang des § 323 ZPO zulässig, es sei denn, dass die wiederkehrenden Leistungen im Vorprozess erkennbar nur teilweise eingeklagt waren; eine solche Teilklage ist jedoch nur anzunehmen, wenn im Vorprozess ausdrücklich erklärt oder aus den Umständen zu entnehmen war, dass die in bestimmter Höhe begehrten wiederkehrenden Leistungen nur den Teil einer an sich höheren Forderung darstellen (BGH, Urteil vom 10.07.1986, IX ZR 138/85, WM 1986, 1397 - 1399, zitiert nach juris Tz. 15 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 ff., zitiert nach juris Tz. 11 a.E.).
- BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95
Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch
Denn entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts war den Prozeßerklärungen des Klägers im Vorprozeß, deren Auslegung der selbständigen und unbeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165, 3166), durchaus ein entsprechender Vorbehalt zu entnehmen:.Hat ein Kläger mit der im Klageantrag zum Ausdruck gebrachten Bezifferung nur einen Teil des Anspruchs geltend gemacht, so kann sich die Rechtskraft des Urteils nicht auf einen nicht eingeklagten Rest der Forderung erstrecken (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 93, 330, 334; BGH, Urteile vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 aaO …und vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - aaO).
Auch wenn der Kläger in letzterem Sinne im Wege einer "verdeckten Teilklage" vorgeht, erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs oder auf andere Ansprüche aus dem gleichen Sachverhalt, selbst wenn sich das Urteil darüber ausläßt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - aaO …und vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 aaO).
- BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Teilklage im Schmerzensgeldprozess
a) Da die Schmerzensgeldforderung auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, ist sie grundsätzlich teilbar (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165 f.;… RGRK/Kreft BGB 12. Aufl. § 847 Rdn. 19; Jauernig, Festgabe 50 Jahre Bundesgerichtshof, Bd. III, S. 311, 327 f. unter Hinweis auf BGHZ 34, 337). - BGH, 20.11.1997 - VII ZR 26/97
Umfang der Rechtskraft eines Urteils betreffend die Aufrechnung mit …
Ist in einem Vorprozeß einer offenen Teilklage stattgegeben worden, bleibt dem Kläger die Möglichkeit einer Nachforderungsklage (BGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165, 3166 m.w.N.).Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist den Prozeßerklärungen des jetzigen Klägers im Vorprozeß, die das Revisionsgericht selbständig auslegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165, 3166), ein Vorbehalt weitergehender Ansprüche zu entnehmen.
- BGH, 29.05.2008 - IX ZR 45/07
Insolvenzrecht - Zahlungsansprüche auf erstes Anfordern
Ein Teilanspruch ist der Rechtskraft nur fähig, wenn der Anspruch seiner Natur nach teilbar (BGH, Urt. v. 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165) und darüber hinaus erkennbar ist, welcher Teil des Gesamtanspruchs Gegenstand der Klage sein soll (BGHZ 124, 164, 166). - BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95
Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid
Jedenfalls dann, wenn aufgrund von feststehenden Vermögensgrößen kein Zweifel darüber besteht, in welche Richtung sich der Zugewinnausgleich zu vollziehen hat, kann es dem Ausgleichsberechtigten nicht verwehrt sein, wenigstens schon den Teil vorweg zu beanspruchen, der ihm unter Vernachlässigung der umstrittenen Vermögenspositionen in jedem Falle zusteht (Senatsurteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095). - OLG Köln, 07.03.1997 - 19 U 119/96
Umfang der Rechtskraft bei Teilklage
Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der u.a. ausgeführt hat [BGH - XII ZR 128/93 - 15.06.94; DRsp-ROM Nr. 1994/3086] = EzFamR BGB § 1378 Nr. 6 = MDR 1995, 69 = NJW 1994, 3165]:.Die von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist aber auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet und daher teilbar (vgl. BGH NJW 1994, 3165 u. Ziff. 1); die Klägerin konnte ihn auch auf einzelne Monate beschränken.
- BGH, 15.03.2004 - II ZR 136/02
Verfahrensrecht - Geständnis in einem Strafverfahren: Wirkung für Zivilprozess
Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, daß ein in einem anderen Prozeß abgelegtes Geständnis nicht die Wirkungen der §§ 288, 290 ZPO entfaltet, sondern lediglich im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen zu berücksichtigen ist (…BGH, Urt. v. 30. Oktober 1984 - IX ZR 6/84, VersR 1985, 83, 85; Urt. v. 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165, 3167;… BAG, Urt. v. 9. Februar 1995 - 2 AZR 389/94, NJW 1996, 1299, 1300;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO 21. Aufl. § 288 Rdn. 24, § 290 Rdn. 9;… MünchKommZPO/Prütting, 2. Aufl. § 288 Rdn. 37, § 290 Rdn. 3). - BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer …
Von diesen Grundsätzen sind in der Rechtsprechung Ausnahmen zugelassen worden (vgl. BGHZ 151, 1, 3 f. ;… BGH, Urteile vom 9. Januar 2008 a.a.O. Tz. 16; vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165 unter I 2 a). - OLG Nürnberg, 30.10.2007 - 1 U 1757/07
Bauvertrag - Urteil über Vorschusskosten: Titel-Verjährung für Nachforderungen?
- OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02
Schmerzensgeld: Unzulässige Teilschmerzensgeldklage
- OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
Übergang von der Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Methode der …
- OLG Düsseldorf, 03.11.2006 - 7 U 8/06
Zur Führung des Beweises, dass eine Darlehensrückzahlungsforderung erloschen ist
- BGH, 15.01.1998 - BLw 46/97
Zulässigkeit einer "verdeckten" Teilklage im Verfahren der streitigen …
- LAG Düsseldorf, 04.01.2005 - 6 Sa 1539/04
Materielle Rechtskraft eines Urteils; verdeckte Teilklage
- OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 182/03
Ersatz der Kosten der Leitungsverlegung
- OLG Hamm, 02.08.2006 - 10 WF 140/06
Gerichtskosten bei Klage und Widerklage - Gegenstandsbegriff nach § 45 Abs. 1 S. …
- OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 11/06
Rechtsanwaltshaftung: Beratungs- und Sorgfaltspflichtverletzungen des mit der …
- OLG Celle, 09.11.2006 - 20 U 19/06
Umfang der Rechtskraft bei Entscheidung über eine Teilklage; Mitverschulden des …
- OLG Hamm, 01.07.1997 - 9 U 30/97
Nachforderungen in einem zweiten Rechtsstreit bei Unterhaltsklagen
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