Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91   

Zu große Grundstücksmindestgröße

§ 47 VwGO, Gesamtnichtigerklärung bei Beantragung von Teilnichtigerklärung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei eingeschränkt gestellten Anträgen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1992, 2307
  • NVwZ 1992, 567
  • BauR 1992, 48
  • DVBl 1992, 37
  • ZfBR 1992, 84
  • NJ 1991, 570



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Wird zitiert von ... (118)  

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07  

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Vielmehr hat er durch seine kassatorische Entscheidung der Antragsgegnerin die Möglichkeit zu einer neuen planerischen Gesamtentscheidung hinsichtlich des Sondergebiets SO EH 2 zu eröffnen (vgl. Beschluss vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02  

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Umgekehrt ist eine Gesamtnichtigkeit dann festzustellen, wenn eine einzelne nichtige Festsetzung mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Zusammenhang steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 = NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07  

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Ein Bebauungsplan, in dem die Gemeinde unterschiedliche Baugebiete festgesetzt hat, ist an den Gebietsgrenzen teilbar, wenn das jeweilige Baugebiet mit den weiteren für dieses Gebiet geltenden Festsetzungen für sich betrachtet eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan für nur eines der Baugebiete beschlossen hätte (Beschlüsse vom 18. Juli 1989 a.a.O. S. 232, vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 = BRS 49 Nr. 35, vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 = BRS 52 Nr. 36 und vom 6. Dezember 2000 a.a.O.).
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