Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97   

Zu häufiges Röntgen

§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB nF, gefährliche Körperverletzung durch medizinisch nicht indiziertes Röntgen, keine Strafbarkeit nach § 311 Abs. 1 Nr. 1 StGB nF (kein "Freisetzen")

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 223a StGB a.F.; § 224 StGB; § 277 StGB; § 278 StGB; § 311d StGB
    gefährliche Körperverletzung durch Röntgenaufnahmen (das Leben gefährdende Behandlung); Freisetzen von ionisierenden Strahlen (medizinisch nicht indiziertes Röntgen); Begriff der Behörde im Sinne der §§ 277, 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse).

  • RA Kotz

    §§ 311d, 223, 223a, 277, 278 StGB
    Medizinisch nicht indizierte Röntgenaufnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum unerlaubten Freisetzen ionisierender Strahlen; Behörden im Sinne der §§ 277 , 278 StGB

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Röntgenbehandlung ohne medizinische Indikation kann gefährliche Körperverletzung sein

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Betrieb einer Röntgenanlage: Freisetzen ionisierender Strahlen

  • arag.de (Kurzinformation)

    Unsinnige Röntgenbehandlung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Körperverletzung durch Röntgenaufnahmen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 43, 346
  • NJW 1998, 833
  • NStZ 1999, 132
  • JR 1998, 520
  • StV 1998, 200
  • VersR 1998, 319
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03  

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Insbesondere beim Konsum leichter Drogen in geringer Dosis müssen die normalen Körperfunktionen nicht derart nachteilig beeinflusst werden, dass von einem pathologischen Zustand (vgl. BGHSt 43, 346, 354 m. w. N.) gesprochen werden kann.

    Insbesondere beim Konsum leichter Drogen in geringer Dosis müssen die normalen Körperfunktionen nicht derart nachteilig beeinflußt werden, daß von einem - sei es auch nur vorübergehenden - pathologischen Zustand (vgl. BGHSt 43, 346, 354 m. w. N.) gesprochen werden kann.

  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09  

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    Sie findet einen sachlichen Grund in der besonderen Gefährlichkeit sowie Unberechenbarkeit des Zerstörungsmittels Feuer, das leicht außer Kontrolle geraten und immense Schäden verursachen kann (vgl. BGHSt 43, 346 ; Radtke, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2006, § 306 Rn. 3; Radtke, Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte, 1998, S. 150 ff.; Stein, in: Dencker/Struensee/Nelles/Stein, Einführung in das 6. Strafrechtsreformgesetz, 1998, S. 75).
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