Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1999 - V ZB 31/98 |
Zu lange Verlängerung der Begründungsfrist
§ 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 224 Abs. 2 ZPO, Verlängerung ist nur zulässig, soweit sie beantragt ist, fehlerhafte Bekanntgabe einer Verfügung des Vorsitzenden durch die Geschäftsstelle;
(Hinweis: beachte nunmehr die Beschränkung der Möglichkeiten zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist gem. § 520 Abs. 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
ZPO § 519 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 1
Rechtsfolgen einer unrichtigen Mitteilung des Vorsitzenden über die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Wirksamkeit der auf Grund eines Schreibfehlers des Gerichts über Antrag hinaus verlängerten Berufungsbegründungsfrist
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 1036
- MDR 1999, 561
- VersR 1999, 1304
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.04.2008 - III ZB 85/07
Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Maßgeblich für den Umfang der gerichtlichen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 21. Januar 1999 - V ZB 31/98 - NJW 1999, 1036).*).Mit Verfügung des Kammervorsitzenden ist "die Frist ... antragsgemäß" und damit berechnet ab dem 13. Dezember 2006 um einen Monat verlängert worden, denn maßgeblich für den Umfang der gerichtlichen Fristverlängerung, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist deren objektiver Inhalt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1999 - V ZB 31/98 - NJW 1999, 1036;… HK-ZPO/Wöstmann, ZPO, 2. Aufl., § 520 Rn. 13).
- OLG Koblenz, 03.02.2006 - 2 U 786/05
Verfahrensrecht - Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist
Bei gewährten Fristverlängerungen ist grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend (insoweit in Anknüpfung an BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558; NJW 1999, 1036).*).Zutreffend ist auch, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 1036) bei gewährten Fristverlängerungen grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist.
- OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 U 785/05
Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Fristverlängerung für d. Berufungsbegründung
Bei gewährten Fristverlängerungen ist grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist (insoweit in Anknüpfung an BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558; NJW 1999, 1036).*).Zutreffend ist auch, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 1036) bei gewährten Fristverlängerungen grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist.
- OLG Hamm, 11.05.2000 - 22 U 7/00
Formbedürftigkeit einer Nebenabrede in einem Grundstückskaufvertrag; …
Da bei getrenntem Verhandeln beider Teile in verschiedenen Instanzen Divergenzgefahr besteht, ist grundsätzlich das Urteil aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (vgl. BGH NJW 1999, 1036).Unstreitig kann jedoch das Berufungsgericht bei einem unzulässigen Teilurteil den in der ersten Instanz anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits, über den entgegen der Auffassung der Klägerin dort verhandelt worden ist, an sich ziehen und dann gem. § 540 ZPO entscheiden (BGH NJW 1999, 1036; NJW 1992, 511; NJW 1983, 1311; NJW 1959, 1824).
- BGH, 12.05.1999 - V ZB 8/99
Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages bei Unstimmigkeiten im Hinblick auf …
Eine falsche Mitteilung von der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist führt nämlich grundsätzlich dazu, daß die Frist als gewahrt anzusehen ist, sofern die Berufungsbegründung vor Ablauf des mitgeteilten Zeitpunktes ihrer Verlängerung erfolgt (Senatsbeschl. v. 21. Januar 1999, V ZB 31/98, NJW 1999, 1036). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2007 - 2 L 360/02
Nachbarschutz gegen die Wiedereröffnung eines jüdischen Friedhofes
Nichts anderes gilt, soweit davon auszugehen sein sollte, die Beteiligten könnten sich auf einen - vom Wortlaut der Verfügung des Vorsitzenden abweichenden - Wortlaut des ihnen bekannt gegebenen Schreibens berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.1999 - V ZB 31/98 -, NJW 1999, 1036 m.w.N.;… Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch u.a. [Hrsg.], VwGO, Stand: 04/06, § 124a Rn. 45).
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