Rechtsprechung
| BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78 |
Zum Wohnhaus umgebautes Wochenendhaus
§§ 29 ff BauGB, zur bodenrechtlichen Relevanz einer Nutzungsänderung;
§ 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB, zur Gefahr der Erweiterung einer Splittersiedlung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ 1984, 510
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Neues Wohnhaus neben Kuhstall?
Das ist der Fall, wenn für die neue Nutzung weitergehende Vorschriften gelten als für die alte, aber auch dann, wenn sich die Zulässigkeit der neuen Nutzung nach derselben Vorschrift bestimmt, nach dieser Vorschrift aber anders zu beurteilen ist als die frühere Nutzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21 = BauR 1977, 253 und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 70.78 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 206 = BRS 40 Nr. 93). - BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Verwaltungsprozeßrecht; Bauplanungsrecht
Eine verstärkte Inanspruchnahme des Außenbereichs für Wohnzwecke gehört zu den typischen Formen der Zersiedelung der Landschaft, die zu verhindern ein wesentliches gesetzgeberisches Anliegen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73, vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 70.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 206, und vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 13.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 338). - BVerwG, 03.12.1990 - 4 B 145.90
Anforderungen an die Beurteilung der Teilumnutzung im Außenbereich
Der Senat hat in den von der Beschwerde angeführten Urteilen vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - (BVerwGE 47, 185 ), vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 70.78 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 206) und vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 252 = BRS 48, Nr. 58) - das in der Beschwerde ferner angeführte Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 172 = BRS 36, Nr. 99) ist im wesentlichen zu § 35 Abs. 4 BBauG F. 1976/79 ergangen - ausgeführt, daß bei der planungsrechtlichen Beurteilung solcher Nutzungsänderungen das Gebäude und die in ihm ausgeübte Funktion als Einheit zugrunde zu legen seien.
- VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung; Wiedereinsetzung in den …
Denn der - mit einer Nutzungsänderung verbundene - Umbau ist hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen nicht anders zu beurteilen als die erstmalige Errichtung eines entsprechenden Gebäudes (vgl. BVerwG vom 28.10.1983 NVwZ 1984, 510 f.; OVG MV vom 12.12.1996 DÖV 1997, 553 = BRS 59 Nr. 145). - OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 3537/92
Nutzungsänderung eines ehemaligen Bauernhauses;; Bestandsschutz; …
Ebenso wie die Änderung der Nutzung eines im Außenbereich gelegenen Wochenendhauses in eine dauerhafte Wohnnutzung dem ursprünglichen Vorhaben die Identität entzieht (BVerwG, Urt. v. 28.10.1983 - 4 C 70.78 - BRS 40 Nr. 93 - NVwZ 1984, 510), gilt dies erst recht bei der Nutzungsänderung eines reinen Aufenthaltnehmens in eine dauerhafte Wohnnutzung. - VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die …
Vielmehr stand und steht diese Nutzung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, weil sie als nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben aus demselben Grund öffentliche Belange beeinträchtigt wie der geplante Ersatzbau (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB; vgl. BVerwG vom 28.10.1983 NVwZ 1984, 510). - VGH Hessen, 01.03.1991 - 3 TG 7/91
Verwaltungsakt mit Doppelwirkung - aufschiebende Wirkung eines …
Da es sich der Sache nach tatsächlich um ein Wohnhaus und nicht um ein Wochenendhaus handelt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12.03.1982 -- 4 C 59.78 -- und Urteil vom 28.10.1983 -- 4 C 70.78 -- RdL 1984, 83), wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, können sich aus den widersprüchlichen Bauzeichnungen möglicherweise ungerechtfertigte Bestandsschutzansprüche auf ein Wohnhaus ergeben, die die Nichtigkeitsfeststellung zur Vermeidung zukünftiger Rechtsstreitigkeiten abwehrt. - VG Gera, 08.08.2002 - 4 E 879/02
Nutzungsuntersagung; Untersagung; Wohnnutzung; Außenbereich
Insoweit führt das Wohnen im Außenbereich in der Regel zu der Einleitung bzw. Vollziehung einer Zersiedlung (BVerwG, Urteil vom 28. Okotber 1983 4 C 70/78 NVwZ 1984, S. 510 f.). - VGH Bayern, 17.10.2007 - 1 ZB 06.3059
Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nutzungsänderung im Außenbereich (Umbau einer …
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1988 (…a. a. O.) ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die negative Beurteilung auch gilt, wenn eine Nutzungsänderung ausnahmsweise nicht "so an § 35 Abs. 2 und 3 BauGB zu messen ist, als würde eine bauliche Anlage mit einer bestimmten beabsichtigten Art von Nutzung erstmals im Außenbereich errichtet" (zu dem Grundsatz, dass eine Nutzungsänderung hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen nicht anders zu beurteilen ist wie die erstmalige Errichtung der Anlage: BVerwG vom 28.10.1983 NVwZ 1984, 510 f.; OVG MV vom 12.12.1996 DÖV 1997, 553 = BRS 59 Nr. 145). - OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1998 - 1 L 68/98 Auch das hat das Verwaltungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf das Urteil vom 28. Oktober 1983 - 4 C 70.78 - BRS 40 Nr. 93 = NuR 1984, 145, das eine qualitätsmäßig sogar noch geringere Veränderung als die hier in Rede stehende betraf (Nutzungsänderung von Wochenendhaus zu Dauerwohnhaus), eingehend und zutreffend dargelegt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2005 - 10 S 15.05
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2006 - 2 L 223/04
Unzulässiger Unterstand aus Holz im Außenbereich
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