Rechtsprechung
| BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95 |
Zur Tatzeit in Untersuchungshaft
§ 154 Abs. 2 StPO, keine Einstellung bei offensichtlicher Freispruchreife;
§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, Zumutbarkeit, von einem umstrittenen Rechtsmittel Gebrauch zu machen, außerordentlicher Rechtsbehelf bei "grobem prozessualem Unrecht";
§ 34a Abs. 3 BVerfGG, Auslagenentscheidung nach erledigter (und zurückgenommener) Verfassungsbeschwerde
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- AG Köln, 07.02.1995 - 642 Ls 251/94
- BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 46
Wird zitiert von ... (20)
- LG Arnsberg, 26.08.2008 - 2 Qs 72/08
Einstellung, Beschwerde
Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn der Beschluss nicht ordnungsgemäß ergangen ist oder die Entscheidung grobes prozessuales Unrecht darstellt (BVerfG, NJW 1997, 46).Zu Unrecht beruft sich der Angeklagte auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1997, 46), das einem Beschuldigten in Ausnahmefällen ein Beschwerderecht zur "Beseitigung groben prozessualen Unrechts" zubilligt.
- KG, 31.05.2010 - 1 VAs 40/09
Gerichtliche Überprüfung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. § …
Die für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsbehelfs erforderliche Beschwer des Betroffenen hat es im Falle einer Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO dann für gegeben erachtet, wenn diese nach Aktenlage ersichtlich schlechthin unhaltbar sei und mit der Versagung der Erstattung notwendiger Auslagen einhergehe (vgl. BVerfG NJW 1997, 46).Seine Entscheidung in NJW 1997, 46 erging in einem Fall, in dem der Betroffene gegen die Auslagenentscheidung in einem richterlichen Beschluss nach § 154 Abs. 2 StPO unmittelbar Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte.
- StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351 Bei dieser Sachlage konnte der Antragsteller nicht darauf vertrauen, dass die vom Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde entwickelte Rechtsprechung, nach der die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht durch die fachgerichtliche Entscheidung über einen außerordentlichen Rechtsbehelf, der nicht offensichtlich unzulässig ist, neu in Lauf gesetzt werden kann (vgl. insbesondere BVerfG, NJW 1997, 46 f.), ohne weiteres auf die Frist zur Erhebung der Grundrechtsklage nach § 45 Abs. 1 StGHG übertragbar ist.
- BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben; …
Eine Fallgestaltung, bei der § 154 Abs. 2 StPO deshalb nicht anwendbar wäre, weil die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststeht (vgl. BVerfG NJW 1997, 46; BGH wistra 2007, 31, 32), liegt hier nicht vor. - BGH, 11.10.2006 - 2 StR 271/05
Einstellung des Verfahrens (Anspruch auf Freispruch).
- BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 456/99
Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO
Zwar ist in Ausnahmefällen ein verfassungsgerichtliches Eingreifen bei grobem prozessualen Unrecht möglich, insbesondere wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden oder offensichtlich unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 46). - BFH, 17.09.2002 - IV B 108/02
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
Zunächst müsse versucht werden, grobes prozessuales Unrecht durch Einlegung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs im fachgerichtlichen Verfahren zu beseitigen (BVerfG-Beschlüsse vom 24. Juni 2002 1 BvR 575/02, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2002, 1112; vom 9. Dezember 1996 2 BvR 2316/96, NJW 1997, 1301; vom 15. August 1996 2 BvR 662/95, NJW 1997, 46). - BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines …
Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen kommt in diesen Fällen nur in Ausnahmefällen groben prozessualen Unrechts in Betracht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1996 -2 BvR 662/95 -, NJW 1997, S. 46); ein derartiger Rechtsfehler ist hier weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. - BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1802/04
Beschwer bei Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 154 Abs. 1 StPO
Zwar ist in Ausnahmefällen ein verfassungsgerichtliches Eingreifen bei grobem prozessualen Unrecht möglich, insbesondere wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden oder offensichtlich unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/95 -, NJW 1997, S. 46). - BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
Verfassungsrechtliche Nachprüfung einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Mit einer von vornherein klaren Beweislage, bei deren Vorliegen eine Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/04 -, NJW 1997, S. 46), ist diese Verfahrenslage nicht vergleichbar. - BFH, 21.01.1998 - VII B 255/97
- BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 2332/99
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1359
- StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769
Erfolglose Gegenvorstellung gegen Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BVerfG, 07.04.2005 - 2 BvR 301/05
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines …
- OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09
- StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1585
Wegen Fristversäumnis unzulässige Grundrechtsklage gegen fachgerichtliche …
- BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 285/07
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine Teileinstellung des …
- VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98
Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche …
- LG Heidelberg, 29.09.2006 - 2 Qs 60/06
Vorläufige Verfahrenseinstellung: Beschwerde gegen Einstellungsbeschluss nach § …
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