Rechtsprechung
Gericht
BVerfG
Datum
15.08.1996
Aktenzeichen
2 BvR 662/95
Dazu im Internet
dejure.org
zur Tatzeit in Untersuchungshaft
§ 154 Abs. 2 StPO, keine Einstellung bei offensichtlicher Freispruchreife;
§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, Zumutbarkeit, von einem umstrittenen Rechtsmittel Gebrauch zu machen, außerordentlicher Rechtsbehelf bei "grobem prozessualem Unrecht";
§ 34a Abs. 3 BVerfGG, Auslagenentscheidung nach erledigter (und zurückgenommener) Verfassungsbeschwerde
Fundstellen
NJW 1997, 46
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