Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.10.1988 - 1 U 171/87   

Zusammengeschlagener vermeintlicher Ladendieb

§ 127 StPO, grundsätzlich keine Berechtigung zum Abführen;

§ 830 Abs. 1 Satz 1 BGB, Mittäterexzeß;

§ 830 Abs. 1 Satz 2 BGB;

§ 323c StGB ist kein Schutzgesetz iSv § 823 Abs. 2 BGB (Anm.: vgl. allerdings zum nunmehr gewandelten Verständnis von § 823c StGB: BGH, 22.1.02, 4 StR 392/01, anders demgemäß nun auch OLG Düsseldorf, 27.7.04, 14 U 24/04);

§ 831 BGB, Haftung bei unterlassener Aufstellung von Verhaltensrichtlinien für Kaufhausdetektive

Kurzfassungen/Presse (2)

  • eventlaw.de (Leitsatz)

    Zur Haftung von Inhaber und Detektiv eines Warenhauses für bei der Festnahme eines Ladendiebes eingetretene Verletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1989, 638
  • NJW-RR 1989, 794
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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2004 - 14 U 24/04  

    Unterlassene Hilfeleistung als Schutzgesetz

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1989, 794/795) dient die Vorschrift dem Interesse der Allgemeinheit an solidarischer Schadensabwehr in akuten Notlagen.
  • OLG Hamm, 15.12.1999 - 13 U 116/99  
    Insoweit kommt es auf die nähere Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) nicht an (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 794).
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