Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00   

Zwangsersteigerte Lagerräume

§ 990 Abs. 1 BGB, zu den Voraussetzungen des guten Glaubens des Inhabers eines schlichten obligatorischen Besitzrechts nach Veräußerung des Grundstücks (Unanwendbarkeit des § 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>)

Volltextveröffentlichungen (9)

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Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf Nutzungsersatz gegenüber dem seinen Besitz von einem mittelbaren Besitzer ableitenden Besitzer nur bei Bösgläubigkeit beider Besitzer

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 2885
  • MDR 2001, 1164
  • DB 2001, 2038
  • WM 2001, 1913
  • NZM 2001, 867
  • DNotZ 2001, 801
  • ZMR 2001, 791
  • ZMR 2001, 936
  • DB 2001, 2038 (Ls.)
  • BauR 2002, 362 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • KG, 16.03.2006 - 8 U 158/05  

    Mietrecht - Analoge Anwendung des § 536 BGB

    Denn eine obligatorische Vereinbarung zwischen dem Besitzer und dem Eigentümer eines Grundstücks zu dessen Nutzung begründet gegen einen Nachfolger in das Eigentum nur unter den Voraussetzungen von § 566 BGB ein Recht zum Besitz (vgl. BGH NJW 2001, 2885).
  • BGH, 15.11.2002 - LwZR 5/02  

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Daß die Vereinbarung über die Besitzeinräumung in dem Erbvertrag vom 16. Mai 1986, auch unter Berücksichtigung der Zahlung des Vaters des Beklagten zu 3, kein Rechtsverhältnis darstellt, das dem Beklagten zu 3 in direkter oder entsprechender Anwendung der §§ 593b, 566 BGB (§ 571 BGB a.F.) ein Recht zum Besitz gegenüber den Klägern als jetzigen Grundstückseigentümern einräumen könnte, hat das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung, auch des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 29. Juni 2001, V ZR 215/00, NJW 2001, 2885), und der Literatur verneint.
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