Rechtsprechung
| BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68 |
Zwei Unfälle
§§ 315c, 142 StGB;
§ 264 StPO, Strafklageverbrauch;
§ 52 StGB, Tateinheit bei "Klammerwirkung"
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 23, 141
- NJW 1970, 255
Wird zitiert von ... (65)
- BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70 »Zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und nachfolgender Unfallflucht besteht Tatidentität i.S. von § 264 StPO , gleichviel, ob die Fahrt als solche gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder nicht und ob der Täter die Fahrt nach dem Unfall kurzfristig unterbricht oder ohne Halt fortsetzt (im Anschluß an BGHSt 23, 141 ).«.
Der Sachverhalt sei anders zu beurteilen als die Fälle, in denen bereits die Fahrt als solche gegen ein gesetzliches Verbot, z.B. des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder im angetrunkenen Zustand, verstoße und auf diese Weise den Geschehensablaufs zu einer Tat im verfahrensrechtlichen Sinne verbinde, wie dies der Bundesgerichtshof bei fahrlässiger Trunkenheitsfahrt mit nachfolgender Unfallflucht mit Recht angenommen habe (BGHSt 23, 141 ).
Zwar trifft es nicht zu, wie dieses Gericht annimmt, daß mehrere Gesetzesverletzungen im materiellrechtlichen Sinne (§ 74 StGB ) allein schon deshalb eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (§ 264 bilden, weil sie auf derselben Fahrt begangen worden sind. So hat der Senat in dem bereits erwähnten Urteil BGHSt 23, 141 , (148) entschieden, daß mehrere voneinander unabhängige Unfälle auch dann verfahrensrechtlich selbständige Taten bleiben, wenn sie der infolge Alkoholgenusses fahruntüchtige Täter auf derselben Fahrt verursacht hat.
Wie der Senat in BGHSt 23, 141 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs im einzelnen dargelegt hat, ist für die Frage, ob mehrere strafbare Handlungen im sachlichrechtlichen Sinne verfahrensrechtlich eine oder mehrere Taten bilden, die natürliche Betrachtung entscheidend.
Von der Sache her besteht deshalb kein Anlaß, die in BGHSt 23, 141 entwickelten Grundsätze nur auf solche Fälle anzuwenden, in denen schon die Fahrt selbst, etwa wegen der Trunkenheit des Täters oder des Fehlens einer Fahrerlaubnis, verbotswidrig ist und den hier zu beurteilenden Fall anders zu entscheiden.
Von dieser früher vertretenen Auffassung ist der Senat in BGHSt 23, 141, 149 ff. gerade abgerückt.
- OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
Tatbegriff des § 264 StPO beim unerlaubten Handeltreiben mit …
Ein solcher einheitlicher geschichtlicher Vorgang liegt nach der in der Literatur herrschenden und in der Rechtsprechung nahezu einhellig vertretenen Auffassung dann vor, wenn die einzelnen Lebensverhältnisse innerlich so miteinander verknüpft sind, daß sie nach der Lebensauffassung eine Einheit bilden, nach der ihre Behandlung in getrennten Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erscheinen würde (…vgl. Gollwitzer a.a.O., Rdnr. 5 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BGHSt 23, 141 (145, 146).Vielmehr können auch mehrere Handlungen Bestandteile ein und derselben Tat im prozessualen Sinne darstellen (vgl. z.B. BGHSt 23, 141, 145; BGHSt 24, 185 (186).
Ob das der Fall ist, ist stets unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu beurteilen, wobei die für die Bejahung von Tatidentität notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen sich unmittelbar aus den zugrundeliegenden Handlungen und Ereignissen - auch unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ergeben muß (BGHSt 13, 21 ff; BGHSt 23, 141 (146, 147).
Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeit einer inneren Verknüpfung mehrerer Handlungen auch darin gesehen, daß die eine Mittel zum Zweck der anderen ist (vgl. für den Fall einer betrügerisch erwirkten Aufnahme in ein Flüchtlingslager und verräterischen Beziehungen zu einem anderen Staat (BGHSt 9, 10 (11)), und darin, daß der Unrechts- und Schuldgehalt einer Handlung ohne Berücksichtigung der Ursachen der anderen Handlung nicht hinreichend beurteilt werden kann (vgl. z.B. für das Verhältnis zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und der nachfolgenden Unfallflucht BGHSt 23, 141 ff und BGH NJW 1970, 1427).
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Die Tat als Prozeßgegenstand ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; BGH NStZ 1989, 266;… BGHR StPO § 264 Tatidentität 2;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w. N.).Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80 Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als natürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden wurde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145).
Auf die unterschiedliche Rechtsprechung dazu (vgl. u. a. BGHSt 3, 165; 6, 92, 97; 23, 141, 150) kommt es indes hier nicht an; denn die Dauerstraftat des § 129 StGB ist wegen der besonderen Struktur dieses Straftatbestandes mit anderen Dauerstraftaten nicht vergleichbar.
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Der Senat macht jedoch in Anbetracht der aufgezeigten Zweifelhaftigkeiten von der Möglichkeit Gebrauch, in der Sache selbst zu entscheiden (vgl. BGHSt 17, 14, 17; 23, 141, 144; 24, 315, 316; BGH in LM Nr. 3 zu § 121 GVG). - BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04
Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen …
Danach gilt hier folgendes: Mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186; 29, 288; BGH NStZ 2001, 440).Seiner Struktur nach ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung trotz oftmals langer Tatzeiträume nicht solcher der Delikte des Waffengesetzes (vgl. BGHSt 36, 151) oder anderer Dauerdelikte (vgl. BGHSt 23, 141, 148 ff.) vergleichbar, bei denen ein zusätzlicher neuer Tatentschluß zu einer Zäsur führen kann, so daß sich die nachfolgende Dauerstraftat als prozessual selbständige Tat darstellt (vgl. schon BGHSt 38, 37, 40 zum Strafklageverbrauch bei Steuerhinterziehung).
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80
Kriminelle Vereinigung
Darauf weist bereits der Umstand hin, daß eine Tat im Sinne des Prozeßrechts vorliegen kann, obwohl die durch den Vorgang verwirklichten Tatbestände zueinander in Tatmehrheit (§ 53 StGB) stehen (BGHSt 23, 141 [145]; BGH, NJW 1953, S 1522).Er hat in Fällen der sogenannten Klammerwirkung des milderen Delikts selbständige Taten im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG angenommen (BGHSt 23, 141 [149 f.]) und auch Teile einer fortgesetzten Handlung noch für verfolgbar gehalten, wenn wegen eines Einzelakts bereits eine Verurteilung erfolgt war (BGH, GA 1958, S 366 [367]; NJW 1963, S 549 [550]; GA 1970, S 84 [85]; vgl. bereits RG, JW 1928, S 2247), ohne daß damit offenbar eine Lockerung der umfassenden Kognitionspflicht hat verbunden sein sollen.
- BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02
Strafrecht - Strafbarkeit eines Bauinvestors wegen Untreue
Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145 f.; 32, 215, 216;… BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 36 m. w. N.). - BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01
Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht …
Eine einheitliche und daher einer Verfahrenstrennung nicht zugängliche prozessuale Tat liegt nicht nur bei tateinheitlich begangenen Straftaten (vgl. BGHSt 29, 288; 38, 37, 39 ff.; 43, 96, 98) vor, sondern kann auch bei sachlich-rechtlich selbständigen Taten gegeben sein; hierbei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob die einzelnen Handlungen innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und daß die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293; 35, 14, 11; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255; 45, 211, 213).Eine einheitliche und daher einer Verfahrenstrennung nicht zugängliche prozessuale Tat liegt nicht nur bei tateinheitlich begangenen Straftaten (vgl. BGHSt 29, 288; 38, 37, 39 ff.; 43, 96, 98) vor, sondern kann auch bei sachlich-rechtlich selbständigen Taten gegeben sein; hierbei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob die einzelnen Handlungen innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und daß die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293; 35, 14, 11; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255; 45, 211, 213;… vgl. Engelhard in KK StPO 4. Aufl. § 264 Rdn. 3;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 264 Rdn. 2;… Pfeiffer StPO 3. Aufl. § 264 Rdn. 2, jeweils m.w.N.).
- BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09
Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Verneinung eines …
Die einheitliche prozessuale Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO umfasst den gesamten von der Anklage und vom erkennbaren Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfassten Lebenssachverhalt, soweit er sich als einheitlicher Lebensvorgang darstellt (vgl. BGHSt 23, 141, 145; 32, 215, 216; 45, 211, 212; BGH NStZ 1983, 87; 1995, 351).Diese umfasst vielmehr den gesamten von der Anklage und vom erkennbaren Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfassten Lebenssachverhalt, soweit er sich als einheitlicher Lebensvorgang darstellt (vgl. BGHSt 23, 141, 145; 32, 215, 216; 45, 211, 212; BGH NStZ 1983, 87; 1995, 351;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 264 Rn. 2;… Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl. § 264 Rn. 3; jeweils m.w.N.).
- BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94
- BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
- BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot …
- BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
- BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne …
- BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80
Standeswidriges Verhalten durch Aufrechterhalten eines von dritter Seite …
- OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99
Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)
- BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für …
- BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87
Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch
- OLG Hamm, 09.06.2009 - 5 Ss OWi 297/09
Zweimal geblitzt innerhalb einer Minute
- BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91
Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch …
- BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87
Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren
- BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95
Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?
- BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung …
- OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04
- BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil
- BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92
Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
- OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94
- BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00
Konkurrenzverhältnis von Betrug und Untreue; Mitbestrafte Nachtat; Tat im …
- BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01
Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während …
- BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
- BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02
Begriff der Tat im prozessualen Sinne; Nachtragsanklage; Eröffnungsbeschluss; …
- OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/06
Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfolgung eines Alkoholverstoßes nach …
- BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
- BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
Strafprozeßrecht: Strafklageverbrauch
- OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 Ss 145/02
Tatidentität, Einstellung, Strafklageverbrauch, Untreue, Steuerhinterziehung
- BGH, 13.01.2006 - 2 StR 463/05
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; das Leben gefährdende …
- OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA
- BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
- BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
- OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
- BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
- BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
- OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
Tateinheit bei Unfallflucht und Überlassen des Fahrzeugs an einen …
- OLG Hamm, 02.10.1996 - 4 Ss 159/96
- OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ss 430/07
prozessuale Tat
- OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09
Prozessualer Tatbegriff beim Erwerb von Betäubungsmitteln
- BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
- BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91
- BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
- OLG Oldenburg, 22.06.2010 - 2 SsBs 27/10
Unerlaubte Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und unterlassene Abführung …
- OLG Düsseldorf, 16.12.1982 - 5 Ss 487/82
- OLG Celle, 12.08.1986 - 1 Ss 270/86
- BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
- BGH, 10.11.1992 - KRB 18/92
- BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92
- BayObLG, 29.06.1994 - 3 ObOWi 54/94
- OLG Düsseldorf, 27.04.1999 - 2 Ss 31/99
Voraussetzungen einer wahlweisen Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei; …
- LG Potsdam, 04.12.2008 - 27 Ns 116/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung der Dauerstraftat durch …
- BGH, 11.12.1990 - 1 StR 644/90
- OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 1 Ws 912/97
- OLG Hamburg, 23.03.1999 - II b 6/99
- OLG Jena, 26.08.2011 - 1 Ss 40/11
Strafverfahrensrecht , Zwangsmaßnahmen, Identitätsfeststellung, Festnahmerecht, …
- BGH, 03.11.1988 - 1 StR 476/88
- OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 3/06
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