Fragen und Antworten:

Welche Gesetze werden verlinkt?

Der Gesetzesbestand von dejure.org umfaßt z.Zt. rund 180 Gesetze aus fast allen Rechtsgebieten (Übersicht). Der Bestand wird weiter ausgebaut.

Welche Urteile werden verlinkt?

In unserer Rechtsprechungsdatenbank weisen wir derzeit über 280.000 Entscheidungen im Volltext nach. Die Datenbank wird fortlaufend aktualisiert. Zu den einzelnen Entscheidungen geben wir neben allgemeinen Informationen einen Link zu einer oder mehreren - in der Regel frei zugänglichen - Volltextveröffentlichungen im Internet an.

Was passiert, wenn in dem Text bereits Links gesetzt sind?

Die Vernetzungsfunktion respektiert alle Links, die bereits in dem Text enthalten sind, auch solche zu anderen Gesetzesseiten. Das bedeutet, daß nur solche Gesetzes- und Rechtsprechungszitate, die noch nicht verlinkt sind, von der Funktion verarbeitet werden. Die Vernetzungsfunktion greift rein unterstützend ein und nimmt niemals die Freiheit der Verlinkung.

Wie lange dauert die Verarbeitung eines Textes?

Die Dauer der Vernetzung ist proportional zu der Länge des Ausgangstextes und hängt auch von der Zitierhäufigkeit der Rechtsquellen ab. Als Faustregel läßt sich sagen, daß eine Bildschirmseite Text in 0,1 sec. verarbeitet wird. Dies bedeutet, daß es beim ersten Aufruf eines Textes zu einer kurzen Verzögerung kommen kann. Bei späteren Aufrufen hingegen greift eine lokale Zwischenspeicherung ("Cache") ein, aufgrund derer die Leser keinerlei Unterschied in der Seitengeschwindigkeit wahrnehmen.

Wie zuverlässig ist die Funktion?

Die Funktion ist so konzipiert, daß möglichst viele Schreibweisen der Gesetzes- und Rechtsprechungszitate automatisch erkannt werden. Ein Scheitern der Erkennung ist deshalb sehr selten.

Kann ich sicher sein, daß meine Texte selbst inhaltlich und optisch unangetastet bleiben?

Neben der zuverlässigen Erkennung der Rechtsquellen stand die Integritität des Ausgangstextes bei der Entwicklung der Vernetzungsfunktion im Vordergrund. So sind in mehreren Stufen Sicherungen eingebaut, die jegliche Veränderung des Ausgangstextes ausschließen. Dies betrifft nich nur den reinen Inhalt des Textes, sondern auch Aufbau und Formatierung der Textdatei. Als letzter Schritt der Vernetzung wird (auf unserem Server und wahlweise auch auf Ihrem) ein Vergleich des Ausgangstextes mit dem Vernetzungsergebnis durchgeführt. Ergibt sich dabei, daß - abgesehen von den bewußt eingefügten neuen Links - auch nur ein Zeichen verändert ist, so wird die Vernetzung als gescheitert angesehen und der Ausgangstext zurückgegeben. Dies kommt jedoch extrem selten vor. Die Links, die eingesetzt werden, gehen ausschließlich auf die allgemeinen Gesetzes- und Rechtsprechungsseiten von dejure.org.

Gehe ich irgendwelche Verpflichtungen oder Bindungen ein?

Nein. Wir stellen die Funktion kostenlos zur Verfügung und es steht Ihnen jederzeit frei, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie die Funktion nutzen.

Wir stellen vor:
Juristische Vernetzungsfunktion

Automatische Verlinkung von Gesetzes- und Rechtsprechungszitaten über einfache Schnittstelle.

Als Anbieter von juristischen Inhalten im Internet können Sie mit dieser kostenlos von dejure.org bereitgestellten Funktion ohne eigenen redaktionellen Aufwand Ihre Texte mit Gesetzen und Rechtsprechung selbständig verlinken lassen. Urteile, Pressemitteilungen, Blog- oder Forumsveröffentlichungen oder sonstige juristische Beiträge - darin vorkommende Zitate von Gesetzesnormen oder Gerichtsentscheidungen werden automatisch mit den entsprechenden Rechtsquellen verlinkt.

Anwendungsbeispiele:
So geht es:

Besonders einfach ist es, wenn Sie ein Blog mit einer eigenen Installation von Wordpress oder Serendipity betreiben: Hierfür stellen wir jeweils ein Plugin zur Verfügung, das in das jeweilige Plugin-Verzeichnis hochgeladen und im Adminbereich des Blogs aktiviert wird. Dort kann es auch ggf. jederzeit ohne Nachwirkungen wieder deaktiviert werden.

Plugin für Wordpress
Inhalt der ZIP-Datei in Verzeichnis wp-content/plugins/ hochladen; Einstellungen erfolgen im Adminbereich

Plugin für Serendipity
Inhalt der ZIP-Datei in Verzeichnis plugins/ hochladen; Einstellungen erfolgen im Adminbereich


Ebenso einfach ist die Installation in Foren:

Plugin für phpBB 2 und 3 sowie wBB 2 und 3 (Burning Board und Burning Board Lite)
Die in der ZIP-Datei enthaltene PHP-Datei in das Hauptverzeichnis des Forums hochladen, die Installation erfolgt durch den Aufruf der Datei im Browser. Bsp.: Wenn die Hautseite des Forums http://www.xxx.yy/forum/ lautet, rufen Sie http://www.xxx.yy/forum/dejure-org.php auf und folgen der Anleitung.

Plugin für vBulletin
Die in der ZIP-Datei enthaltene XML-Datei mit Hilfe des Administrations-Menüs als Produkt importieren. Das Hauptverzeichnis des Forums muß Schreibrechte besitzen, damit das Plugin dort ein Cache-Verzeichnis (dejure.org-vernetzungscache) anlegen kann (bei Rechteproblemen kann es auch von Hand angelegt werden).

Wir stellen die Funktion auch im Rahmen einer PHP- und Perl-Schnittstelle zur Verfügung, die in der Regel in beliebige Projekte mit geringem Aufwand eingebunden werden kann. Fordern Sie die nötigen Dateien unter info@dejure.org an; wir beraten Sie bzw. Ihren Webmaster auch gerne in Fragen der konkreten Umsetzung, natürlich auch dies ohne Kosten.

(Stand dieser Seite: 03.04.2008)