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   BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56   

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https://dejure.org/1960,47
BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56 (https://dejure.org/1960,47)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1960 - 1 BvR 59/56 (https://dejure.org/1960,47)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1960 - 1 BvR 59/56 (https://dejure.org/1960,47)
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Ludendorff - Bund für Gotteserkenntnis

Art. 4 GG schützt - in Grenzen - auch Abwerbung anderer von deren Glauben

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Glaubensabwerbung

  • opinioiuris.de

    Glaubensabwerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; StGB § 57
    Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht auf Glaubensfreiheit - Glaubensfreiheit - Schutz der Glaubensfreiheit - Werbung um Glauben - Abwerbung von Glauben

  • zeit.de (Pressebericht, 03.03.1961)

    Abwerbung vom Glauben: Der Ludendörffler lockte mit Tabak

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Werbung 2: Tabak für Kirchenaustritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 1
  • NJW 1961, 211
  • MDR 1961, 113
  • DVBl 1961, 344
  • DÖV 1961, 28
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.10.1951 - 1 BvR 103/51

    Prüfungsumfang bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56
    Soweit der Beschwerdeführer sich gegen die Richtigkeit dieser Feststellung durch den Bundesgerichtshof wendet, kann er mit seinem Vorbringen in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde kein Gehör finden; es ist nicht ersichtlich, daß bei der Feststellung des Tatbestandes spezifisches Verfassungsrecht verletzt worden ist (BVerfGE 1, 7 [8]; 418 [420]; 2, 336 [339]; 5, 17 [20 f.]; 6, 7 [10]).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Es erstreckt sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, das heißt einen Glauben zu haben, zu verschweigen, sich vom bisherigen Glauben loszusagen und einem anderen Glauben zuzuwenden, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten, für seinen Glauben zu werben und andere von ihrem Glauben abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 24, 236 ; 105, 279 ; 123, 148 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Geschützt sind auch die Freiheit, für den eigenen Glauben und die eigene Überzeugung zu werben, und das Recht, andere von deren Religion oder Weltanschauung abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 24, 236 ).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, Handlungen und die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat mangels Einsicht und geeigneter Kriterien untersagt (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 93, 1 ; 102, 370 ; 108, 279 ).
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