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   BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60   

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https://dejure.org/1965,73
BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60 (https://dejure.org/1965,73)
BVerfG, Entscheidung vom 18.05.1965 - 2 BvR 40/60 (https://dejure.org/1965,73)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Mai 1965 - 2 BvR 40/60 (https://dejure.org/1965,73)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 52
  • NJW 1965, 2291
  • MDR 1965, 975
  • DVBl 1965, 942
  • BB 1965, 1213
  • DB 1965, 1688
  • DÖV 1966, 431
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60
    Wer im Einzelfall zum Richter berufen ist, muß sich möglichst eindeutig aus von vornherein festgelegten Normen ergeben, aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtsverfassung, den Prozeßordnungen und den Geschäftsverteilungsplänen (BVerfGE 4, 412 [416]; 6, 45 [51]; 9, 223 [226]; 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; 18, 344 [349]).

    Dazu bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, die mit der Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Einklang stehen (vgl. auch BVerfGE 18, 344 [349 ff.]).

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Überbesetzung der Kammern und Senate der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 17, 294 [301]; 18, 65 [70]; 18, 344 [350]) läßt sich auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragen.

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60
    Wer im Einzelfall zum Richter berufen ist, muß sich möglichst eindeutig aus von vornherein festgelegten Normen ergeben, aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtsverfassung, den Prozeßordnungen und den Geschäftsverteilungsplänen (BVerfGE 4, 412 [416]; 6, 45 [51]; 9, 223 [226]; 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; 18, 344 [349]).

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Überbesetzung der Kammern und Senate der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 17, 294 [301]; 18, 65 [70]; 18, 344 [350]) läßt sich auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragen.

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60
    Wer im Einzelfall zum Richter berufen ist, muß sich möglichst eindeutig aus von vornherein festgelegten Normen ergeben, aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtsverfassung, den Prozeßordnungen und den Geschäftsverteilungsplänen (BVerfGE 4, 412 [416]; 6, 45 [51]; 9, 223 [226]; 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; 18, 344 [349]).

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Überbesetzung der Kammern und Senate der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 17, 294 [301]; 18, 65 [70]; 18, 344 [350]) läßt sich auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragen.

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60
    Wer im Einzelfall zum Richter berufen ist, muß sich möglichst eindeutig aus von vornherein festgelegten Normen ergeben, aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtsverfassung, den Prozeßordnungen und den Geschäftsverteilungsplänen (BVerfGE 4, 412 [416]; 6, 45 [51]; 9, 223 [226]; 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; 18, 344 [349]).

    Daraus folgt indessen nicht, daß der Gesetzgeber den gesetzlichen Richter stets endgültig bestimmen muß (BVerfGE 9, 223 [226]).

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG setzt also einen Bestand von Rechtssätzen voraus, die für jeden denkbaren Streitfall im voraus den Richter bezeichnen, der zur Entscheidung zuständig ist (BVerfGE 2, 307 [320]).

    Insoweit enthält Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG einen Auftrag an den Gesetzgeber und zugleich einen Vorbehalt des förmlichen Gesetzes (BVerfGE 2, 307 [319 f.]; Bettermann in Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, 3. Band, 2. Halbband S. 566).

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60
    Wer im Einzelfall zum Richter berufen ist, muß sich möglichst eindeutig aus von vornherein festgelegten Normen ergeben, aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtsverfassung, den Prozeßordnungen und den Geschäftsverteilungsplänen (BVerfGE 4, 412 [416]; 6, 45 [51]; 9, 223 [226]; 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; 18, 344 [349]).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60
    Das Recht auf den gesetzlichen Richter steht jeder Personenvereinigung zu, die nach den maßgebenden Vorschriften in einem Gerichtsverfahren Partei sein kann (BVerfGE 3, 359 [363]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60
    Wer im Einzelfall zum Richter berufen ist, muß sich möglichst eindeutig aus von vornherein festgelegten Normen ergeben, aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtsverfassung, den Prozeßordnungen und den Geschäftsverteilungsplänen (BVerfGE 4, 412 [416]; 6, 45 [51]; 9, 223 [226]; 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; 18, 344 [349]).
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