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   BVerwG, 16.05.1980 - 6 P 82.78   

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https://dejure.org/1980,2423
BVerwG, 16.05.1980 - 6 P 82.78 (https://dejure.org/1980,2423)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1980 - 6 P 82.78 (https://dejure.org/1980,2423)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1980 - 6 P 82.78 (https://dejure.org/1980,2423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalrat - Freistellung von Personalratsmitglieder - Teilfreistellung in Kleindienststellen - Dienstbefreiung - Freistellungsstaffel

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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 29.84

    Freistellung von Personalratsmitgliedern - Ermittlung des Umfangs - Schulen eines

    Dies entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats, wonach unabhängig von einer bestimmten Größe der Dienststelle Mitglieder des Personalrates von ihrer dienstlichen Tätigkeit ganz oder teilweise freizustellen sind, wenn die genannten gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind und der Personalrat die Freistellung beschließt; hierfür muß anhand der Verhältnisse der einzelnen Dienststelle geprüft werden, in welchem Umfang regelmäßig personalvertretungsrechtliche Aufgaben anfallen, die eine teilweise Freistellung erfordern; dazu bedarf es einer genauen Darlegung des Personalrates, welche Aufgaben zu erledigen sind und in welchem Umfang diese regelmäßig anfallen; ein nur gelegentlicher Arbeitsanfall kann dagegen eine auch bloß teilweise Freistellung nicht rechtfertigen (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1980 - BVerwG 6 P 82.78 - ).

    Es hat zwar erkannt, daß Personalrats- und Vorstandssitzungen zu den Aufgaben der Mitglieder eines Personalrats gehören, die nur gelegentlich anfallen und eine im voraus nicht bestimmbare Zeit in Anspruch nehmen und deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich Dienstbefreiungen im Einzelfall rechtfertigen können (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 21.75 - ; Beschluß vom 16. Mai 1980 - BVerwG 6 P 82.78 - ).

  • BVerwG, 02.09.1996 - 6 P 3.95

    Personalvertretungsrecht - Verminderung der Zahl der Freistellungen während der

    Beides gilt bei Einhaltung der in § 43 Abs. 1 Satz 1 und 2 BlnPersVG geregelten Staffelwerte kraft gesetzlicher Vermutung als gewahrt, wobei diese Vermutung auf Erfahrungswerten beruht (Beschluß vom 16. Mai 1980 - BVerwG 6 P 82.78 - Buchholz 238.37 § 42 PersVG NW Nr. 3).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 6 PB 16.13

    Teilweise Freistellung von Personalratsmitgliedern in "Kleindienststellen

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. Mai 1980 - BVerwG 6 P 82.78 - zur inhaltlich vergleichbaren Vorschrift des § 42 PersVG NRW in Bezug auf sog. "Kleindienststellen", die nach ihrer Beschäftigtenzahl unterhalb der sog. Staffelschwellen (vgl. hier § 44 Abs. 5 Satz 1 PersVG LSA) liegen, ausgesprochen, dass bei ihnen zu prüfen ist, in welchem Umfang regelmäßig personalvertretungsrechtliche Aufgaben anfallen, die eine teilweise Freistellung erfordern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2003 - 1 B 646/03

    Aufgaben als nicht freigestelltes Personalratsmitglied; Reduzierung des

    dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.5.1980 - 6 P 82.78 -, ZBR 1981, 106; Cecior/Vallendar/ Lechtermann/Klein, Personalvertretungsrecht NRW, § 42 Rn. 38.
  • VG Ansbach, 04.10.2023 - AN 8 P 22.01571

    Antrag auf Freistellung eines örtlichen Personalrats eines öffentlichen

    Demnach ist in diesen Fällen gemäß Art. 44 Abs. 3 Satz 2 BayPVG anhand der konkreten Verhältnisse der einzelnen Dienststelle zu prüfen, in welchem Umfang regelmäßig personalvertretungsrechtliche Aufgaben anfallen, die eine teilweise Freistellung erforderlich machen (BVerwG, B.v. 16.5.1980 - 6 P 82.78 - juris Rn. 12 f.).

    Zudem entspricht die hier beantragte Freistellung auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach in der öffentlichen Verwaltung, wenn es sich nicht um wirtschaftlich geführte Eigenbetriebe handelt, eine zeitlich begrenzte Freistellung von vier Stunden in der Woche (also ca. 10% der regelmäßigen Arbeitszeit) nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch praktikabel ist (BVerwG, B.v. 16.5.1980 - 6 P 82.78 - juris Rn. 17; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler, BayPVG, Art. 46 Rn. 69).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 60 PV 12.06

    Reduzierung der Zahl freigestellter Personalratsmitglieder

    Beides gilt bei Einhaltung der in § 43 Abs. 1 Satz 1 und 2 BlnPersVG geregelten Staffelwerte kraft gesetzlicher Vermutung als gewahrt, wobei diese Vermutung auf Erfahrungswerten beruht (Beschluß vom 16. Mai 1980 - 6 P 82.78 - Buchholz 238.37 § 42 PersVG NW Nr. 3).
  • BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 4.21

    Ermäßigung von Pflichtstunden für Mitglieder des örtlichen Personalrats einer

    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Bundesarbeitsgerichts ist geklärt, dass es ausgeschlossen ist, anhand einer Freistellungsstaffel, die an eine bestimmte Mindestanzahl von Beschäftigten anknüpft, für Dienststellen mit einer geringeren Anzahl von Beschäftigten im Wege der Rückrechnung abstrakt den zeitlichen Umfang der in Betracht kommenden Freistellung zu errechnen (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1980 - 6 P 82.78 - Buchholz 238.37 § 42 NWPersVG Nr. 3 S. 2 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 20 B 1079/12

    Dienststellenzugehörigkeit als Voraussetzung für den Begriff der in der Regel

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1980 6 P 82.78 , Buchholz 238.37 § 42 PersVG NW Nr. 3 = PersV 1981, 366 = ZBR 1981, 106, und Beschluss vom 2. September 1996 6 P 3.95 , Buchholz 251.2 § 43 BlnPersVG Nr. 5 = DVBl. 1997, 364 = PersR 1996, 498 = PersV 1997, 119 = ZBR 1997, 94 = ZfPR 1997, 6 = ZTR 1997, 143.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 2811/12

    Ermittlung der Zahl der in der Regel Beschäftigten im Sinne von§ 46 Abs. 4 S. 1

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1980 - 6 P 82.78 -, Buchholz 238.37 § 42 PersVG NW Nr. 3 = PersV 1981, 366 = ZBR 1981, 106, und Beschluss vom 2. September 1996 - 6 P 3.95 -, Buchholz 251.2 § 43 BlnPersVG Nr. 5 = DVBl. 1997, 364 = PersR 1996, 498 = PersV 1997, 119 = ZBR 1997, 94 = ZfPR 1997, 6 = ZTR 1997, 143.
  • VG Mainz, 25.06.2014 - 5 K 29/14

    Freistellung eines Mitglieds des örtlichen Personalrats

    Die Erforderlichkeit der Freistellungen im Sinne von § 40 Abs. 1 LPersVG ist nicht gesondert festzustellen, sondern wird (beruhend auf Erfahrungswerten) von Gesetzes wegen unwiderlegbar und ohne weitere Darlegungen vermutet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.5.1980 - 6 P 82/78 -, ZBR 1981, 106 und juris, Rn. 12; Beschluss vom 2.9.1996 - 6 P 3/95 -, DVBl 1997, 364 und juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 13.6.2013 - 20 A 2811/12.PVB -, PersV 2013, 466 und juris, Rn. 29, 31; BAG, Beschluss vom 9.7.1997 - 7 ABR 18/96 -, NZA 1998, 164 und juris, Rn. 12).
  • VG Düsseldorf, 31.08.2012 - 39 L 1133/12

    Jobcenter gemeinsame Einrichtung Freistellung Beschäftigte in der Regel

  • VGH Bayern, 11.09.1991 - 18 P 91.1328
  • VG Lüneburg, 27.10.2004 - 9 A 5/04

    Anzeige; Arbeitsunterbrechung; Befreiung; Dienstbefreiung; Erforderlichkeit;

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