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   BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86   

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BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86 (https://dejure.org/1986,1941)
BayObLG, Entscheidung vom 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86 (https://dejure.org/1986,1941)
BayObLG, Entscheidung vom 24. April 1986 - RReg. 1 Z 32/86 (https://dejure.org/1986,1941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkte Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters nach außen; Entscheidung des Gemeinderats über alle Angelegenheiten der Gemeinde; Abhängigkeit der Vertretungsmacht des Bürgermeisters von einem Gemeinderatsbeschluss; Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BayGO Art. 29, 30, 37, 38; BGB § 315 Abs. 3
    Verwendung von originalen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen eines Architekten zur Fertigung von Mutterpausen durch eine Gemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1080
  • BayObLGZ 1986 Nr. 20
  • BayObLGZ 1986, 112
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Bayern, 29.02.1972 - 85-V-70

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86
    Dies ist ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung in Bayern (VerfGH 25, 27/43; …

    Sie zu beseitigen besteht um so weniger Anlaß, als der bayerische Gesetzgeber trotz zahlreicher Änderungen der Gemeindeordnung vom 25.1.1952 bisher keinen Grund gesehen hat, der seit Jahrzehnten gepflegten und auch vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigten (VerfGH 25, 27/43) Auslegung der Art. 29, 38 Abs. 1 GO entgegenzutreten.

  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86
    Soweit der Bundesgerichtshof für die Rechtslage in Rheinland-Pfalz (BGH NJW 1980, 117) und in Baden-Württemberg (BG MDR 1966, 669) die Ansicht vertreten hat, die Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters sei dort nicht von dem Vorliegen eines im Innenverhältnis notwendigen Gemeinderatsbeschlusses abhängig, kann dies wegen der Eigenständigkeit des jeweiligen Gemeinderechts in den Ländern nicht auf Bayern übertragen werden.
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 256/77

    Inanspruchnahme aus erschwindelten Geschäften einer Gemeinde; Aufnahme eines

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters in Bayern ausdrücklich offengelassen (BGH NJW 1980, 115 [BGH 20.02.1979 - VI ZR 256/77] ).
  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86
    Offen bleiben kann nach allem, ob diese Gesetzesauslegung und die mindestens ebenso lange dauernde tatsächliche Übung in Bayern zur Bildung eines Gewohnheitsrechts geführt haben, das nur durch Erlaß eines abweichenden Gesetzes oder dadurch geändert werden könnte, daß sich entgegenstehendes Gewohnheitsrecht bilden würde (vgl. BGHZ 1, 369/379 f.; 37, 219/224; Palandt BGB 45. Aufl.Einl.V 1 e).
  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86
    Offen bleiben kann nach allem, ob diese Gesetzesauslegung und die mindestens ebenso lange dauernde tatsächliche Übung in Bayern zur Bildung eines Gewohnheitsrechts geführt haben, das nur durch Erlaß eines abweichenden Gesetzes oder dadurch geändert werden könnte, daß sich entgegenstehendes Gewohnheitsrecht bilden würde (vgl. BGHZ 1, 369/379 f.; 37, 219/224; Palandt BGB 45. Aufl.Einl.V 1 e).
  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86
    Aufgrund eines solchen Vertrags mit dem Architekten besteht allerdings grundsätzlich noch kein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Originalplänen, an denen der Planfertiger ein ausschließliches Urheberrecht (§§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 7 URG) und daher auch die alleinige Befugnis hat, einem anderen ein Nutzungsrecht an dem Werk einzuräumen (BGHZ 24, 55/70; OLG Köln DB 1973, 127 f. [OLG Köln 08.11.1972 - 2 U 5/72] ; Glaser Das Architektenrecht 3. Aufl. S. 54; Roth/Gaber/Hartmann Kommentar zum Vertragsrecht und zur Gebührenordnung für Architekten 11. Aufl.S. 173).
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86
    Im Falle des § 315 Abs. 3 BGB ist zwar an sich, wenn die von dem einen Vertragsteil bestimmte Leistung, hier der von der Klägerin mit Schreiben vom 22.3.1980 geforderte Betrag von 12.264,54 DM, nicht der Billigkeit entspricht, die Bestimmung durch Gestaltungsurteil zu treffen; es kann aber auch sogleich auf diejenige Leistung geklagt werden, die bei einer der Billigkeit entsprechenden Bestimmung geschuldet wird (BGHZ 41, 271/280; BGH WPM 1973, 506/507; BGB-RGRk 12. Aufl. RdNr. 19, Palandt Anm. 4 c, je zu § 315 BGB ).
  • OLG Köln, 08.11.1972 - 2 U 5/72
    Auszug aus BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86
    Aufgrund eines solchen Vertrags mit dem Architekten besteht allerdings grundsätzlich noch kein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Originalplänen, an denen der Planfertiger ein ausschließliches Urheberrecht (§§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 7 URG) und daher auch die alleinige Befugnis hat, einem anderen ein Nutzungsrecht an dem Werk einzuräumen (BGHZ 24, 55/70; OLG Köln DB 1973, 127 f. [OLG Köln 08.11.1972 - 2 U 5/72] ; Glaser Das Architektenrecht 3. Aufl. S. 54; Roth/Gaber/Hartmann Kommentar zum Vertragsrecht und zur Gebührenordnung für Architekten 11. Aufl.S. 173).
  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 211/82

    Kein Bestimmungsrecht über Höhe der Provision

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86
    Eine solche Vertragsauslegung wäre auch bei einem Werkvertrag möglich, wenn die Höhe der Vergütung wie hier nach den objektiven Maßstäben des § 632 Abs. 2 BGB nicht feststellbar ist, weil eine Taxe und eine feste Übung fehlen (vgl. BGH NJW 1985, 1895/1896 f.; OLG Braunschweig OLGZ 1966, 17 f.; Palandt § 632 BGB Anm. 3 c, b).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 266/14

    Anfrage bei dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts: Wirksamkeit der

    Die jahrzehntelang dauernde tatsächliche Übung und in Bayern herrschende Meinung könne sich nicht nur auf das Gesetz, sondern auch auf die Gesetzesmaterialien und das Herkommen stützen (vgl. nur BayObLGZ 1986, 112, 114 f.; 1997, 37, 41).

    f) Schließlich kann den Überlegungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die von den bayerischen Gerichten seit 1952 vorgenommene Auslegung des Art. 38 Abs. 1 BayGO zu der Entstehung von Gewohnheitsrecht geführt haben könnte ( BayObLGZ 1986, 112, 115 ), nicht beigetreten werden.

  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde

    Die jahrzehntelang dauernde tatsächliche Übung und in Bayern herrschende Meinung könne sich nicht nur auf das Gesetz, sondern auch auf die Gesetzesmaterialien und das Herkommen stützen (vgl. nur BayObLGZ 1986, 112, 114 f.; 1997, 37, 41).

    Insbesondere wird ein ausreichender Schutz nicht dadurch gewährleistet, dass er von der für die Gemeinde handelnden Person den Nachweis ihrer Befugnis zur Vornahme des betreffenden Geschäfts verlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1977 - II ZR 236/75, MDR 1978, 388; aA BayObLGZ 1952, 271, 274; 1974, 374, 376; 1986, 112, 115 mwN).

    f) Schließlich kann den Überlegungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die von den bayerischen Gerichten seit 1952 vorgenommene Auslegung des Art. 38 Abs. 1 BayGO zu der Entstehung von Gewohnheitsrecht geführt haben könnte (BayObLGZ 1986, 112, 115), nicht beigetreten werden.

  • OLG Stuttgart, 09.02.2016 - 10 U 137/15

    Wirksame Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister

    Sie ist abgesehen von den Ausnahmefällen des Art. 37 BayGO davon abhängig, dass ein entsprechender Gemeinderats- oder Ausschussbeschluss vorliegt (Anschluss an BayObLG, Urteil vom 24. April 1986 - RReg. 1 Z 32/86, NJW-RR 1986, 1080; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 34 Wx 390/12; BayVGH, Beschluss vom 31. August 2011 - 8 ZB 11.549 u.a.).

    Sie ist abgesehen von den Ausnahmefällen des Art. 37 BayGO davon abhängig, dass ein entsprechender Gemeinderats- oder Ausschussbeschluss vorliegt (BayObLG, Urteil vom 24. April 1986 - RReg. 1 Z 32/86, NJW-RR 1986, 1080 mit weiteren Nachweisen der älteren Rspr.).

    Tatsächlich hat das Bayerische Oberste Landesgericht bereits in der zitierten Entscheidung vom 24. April 1986 (RReg. 1 Z 32/86, NJW-RR 1986, 1080) dargelegt, dass sich diese Auffassung nicht nur auf die Gesetzesmaterialien und das Herkommen stützt, sondern im Einklang mit einer jahrzehntelang dauernden tatsächlichen Übung und der in Bayern herrschenden Meinung steht.

    Ein Vertragspartner kann vom Bürgermeister ebenso wie von einer sonst für die Gemeinde handelnden Person in jedem Fall den Nachweis der Befugnis zur Vornahme des betreffenden Geschäfts verlangen (BayObLG, Urteil vom 24. April 1986 - RReg. 1 Z 32/86, NJW-RR 1986, 1080).

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98

    Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch

    Es entspricht insoweit nahezu allgemeiner Auffassung, dass das Außenvertretungsrecht des Hauptverwaltungsbeamten aus Gründen des Vertrauensschutzes grundsätzlich nicht durch die interne Beschlusslage beschränkt ist, die Gemeinde also aus einer (formgültigen) Erklärung des Außenvertretungsberechtigten auch dann verpflichtet wird, wenn diese nicht der innergemeindlichen Willensbildung entspricht (vgl. zum Abstraktionsprinzip etwa BGHZ 92, 164; Schmidt-Aßmann, Kommunalrecht, in: ders., Besonderes Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995, Rdn. 78; ebenso bereits RGZ 139, 59, 62 ff.; a.A. für die Rechtslage in Bayern BayObLG, NJW-RR 1986, 1080 f.).
  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 98/96

    Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters nach der

    Diese Würdigung, die mit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Rostock (OLG-NL 1995, 145 m. Anm. Hirte/Hasselbach, OLG-NL 1995, 217; DtZ 1996, 323), Brandenburg (DtZ 1996, 323) und Dresden (OLG-NL 1996, 267) übereinstimmt (in diesem Sinne auch das kommunalrechtliche Schrifttum, vgl. nur Waechter, Kommunalrecht, 2. Aufl Rn. 384 und Gern, Kommunalrecht, 5. Aufl. Rn. 310; anders dagegen OLG Naumburg OLG-NL 1994, 154; DtZ 1996, 320 m. Anm. Hirte/Hasselbach, OLG-NL 1996, 122; DtZ 1997, 34; Thür. OLG DtZ 1996, 318; 1997, 130; ferner - unter Hinweis auf bayerische Besonderheiten BayObLG NJW-RR 1986, 1080), entspricht auch dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und angemessenem Verkehrsschutz.
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 153/96

    Veräußerung eines Erbbaurechts durch eine kleine kommunale Gebietskörperschaft;

    Dies ist ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung in Bayern ( BayVerfGH 25, 27/43; BayObLGZ 1952, 271/272 ff.; 1974, 81/84 und 374/376; 1986, 112/114 m. w. N.).

    Sie steht im Einklang mit einer jahrzehntelang dauernden tatsächlichen Übung und der in Bayern herrschenden Meinung (vgl. BayObLGZ 1986, 112/114 f.).

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99

    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Organisationshoheit;

    Es entspricht insoweit nahezu allgemeiner Auffassung, daß das Außenvertretungsrecht des Hauptverwaltungsbeamten aus Gründen des Vertrauensschutzes grundsätzlich nicht durch die interne Beschlußlage beschränkt ist, die Gemeinde also aus einer (formgültigen) Erklärung des Außenvertretungsberechtigten auch dann verpflichtet wird, wenn diese nicht der innergemeindlichen Willensbildung entspricht (vgl. zum Abstraktionsprinzip etwa BGHZ 92, 164; Schmidt-Aßmann, Kommunalrecht, in: ders., Besonderes Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995, Rdn. 78; ebenso bereits RGZ 139, 59, 62 ff.; a.A. für die Rechtslage in Bayern BayObLG, NJW-RR 1986, 1080 f.).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04

    Mietzinserstattung: Vermietung einer Gemeinde auf ihrem Grundstück errichteter

    Diese Würdigung, die mit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Rostock ( OLG-NL 1995, 145 m. Anm. Hirte/Hasselbach, OLG-NL 1995, 217 ; DtZ 1996, 323 ), Brandenburg ( DtZ 1996, 323 ) und Dresden ( OLG-NL 1996, 267 ) übereinstimmt (in diesem Sinne auch das kommunalrechtliche Schrifttum, vgl. nur Waechter, Kommunalrecht, 2. Aufl. Rn. 384 und Gern, Kommunalrecht, 5. Aufl. Rn. 310; anders dagegen OLG Naumburg OLG-NL 1994, 154; DtZ 1996, 320 m. Anm. Hirte/Hasselbach, OLG-NL 1996, 122 ; DtZ 1997, 34 ; Thür. OLG DtZ 1996, 318 ; 1997, 130; ferner unter Hinweis auf bayerische Besonderheiten - BayObLG NJW-RR 1986, 1080 ), entspricht auch dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und angemessenem Verkehrsschutz.
  • LG Münster, 28.04.2020 - 4 O 515/11
    Mit der erstmaligen Ausübung des Gestaltungsrechts wird das Recht zur Ausübung der einseitigen Leistungsbestimmung verbraucht (BGH, NJW 2002, 1421, 1424; BayOblG, NJW-RR 1986, 1080, 1081; differenzierend Grüneberg , in: Palandt, 75. Aufl. 2016, § 315 Rn. 15).
  • OLG Naumburg, 15.02.1994 - 7 U 19/93

    Vertretungsbefugnis von Bürgermeistern in den neuen Bundesländern

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  • OLG Brandenburg, 25.09.1996 - 3 U 57/95

    Vorläufige Kommunalverfassung

  • OLG Naumburg, 15.02.1996 - 7 U 66/95

    Vertretungsmacht eines Bürgermeisters

  • OLG Brandenburg, 25.01.1999 - 3 U 291/97
  • BayObLG, 26.10.1998 - 1Z RR 599/96

    Zum Status der Sparkassenbeamten und Sparkassenangestellten in Bayern

  • VG Gera, 02.04.1998 - 5 K 1051/95

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • LG Meiningen, 02.09.1996 - 2 O 545/96

    Anspruch auf Rückzahlung wegen Kündigung von Darlehensverträgen; Wirksamkeit der

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