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   VGH Bayern, 06.10.1987 - 4 CE 87.02294   

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VGH Bayern, 06.10.1987 - 4 CE 87.02294 (https://dejure.org/1987,12320)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.10.1987 - 4 CE 87.02294 (https://dejure.org/1987,12320)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 1987 - 4 CE 87.02294 (https://dejure.org/1987,12320)
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Wird zitiert von ... (17)

  • VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245

    Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung wegen fehlender Zustimmung des

    Der Stadtrat der Beklagten war mithin am 27. September 2011 gemäß Art. 47 Abs. 2 GO beschlussunfähig, so dass der vorgenannte Beschluss über die Ernennung der Klägerin zur Verwaltungsrätin unwirksam war (BayVGH, B.v. 6.10.1987, Az. 4 CE 87.02294, BayVBl 1988, 83).
  • VGH Bayern, 20.06.2018 - 4 N 17.1548

    Unwirksamkeit eines Satzungsbeschlusses wegen fehlender Beschlussfähigkeit des

    Dies ist bei Verstößen gegen die in der Geschäftsordnung gemäß Art. 45 Abs. 2 GO zu treffenden Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen stets der Fall, da es damit notwendigerweise an einer ordnungsgemäßen Ladung im Sinne des Art. 47 Abs. 2 GO fehlt (BayVGH, U.v. 6.10.1987 - 4 CE 87.02294 - BayVBl 1988, 83; Wachsmuth, a.a.O.; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, a.a.O., Art. 47 Anm. 5; Aderhold, KommP BY 2008, 129).

    So führt nach allgemeiner Auffassung eine fehlerhafte Ladung dann nicht zur Beschlussunfähigkeit, wenn die nicht ordnungsgemäß geladenen Ratsmitglieder zu der Sitzung vollständig erschienen sind und rügelos an der Beratung teilgenommen haben (vgl. BayVGH, U.v. 6.10.1987, a.a.O.; U.v. 10.12.1986 - 4 B 85 A 916 - BayVBl 1987, 239/241 = VGH n.F. 40, 16/19 m.w.N.).

  • VG Minden, 19.10.2011 - 2 K 762/10

    Posten der stellvertretenden Bürgermeister in Kalletal wieder offen

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28.02.1973 - III A 253/73 -, OVGE 28, 235; Bay VGH, Beschluss vom 06.10.1987 - Nr. 4 CE 87.02294 -, BayVBl. 1988, 83; VG Osnabrück, Urteil vom 28.10.2008 - 1 A 148/08 -, juris: Kleerbaum/Palmen, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 1. Auflage 2008, Erl.

    vgl. Bay VGH, Urteil vom 06.10.1987 - Nr. 4 CE 87.02294 -, BayVBl. 1988, 83, 83; VG Ansbach, Urteil vom 14.12.2005 - AN 4 K 05.02477 -, juris; Held/Becker/Decker/Kirchhof/Krämer/Wansleben/Winkel, a.a.O., § 48, Anm. 4.2, S. 9.

  • VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 7 E 13.1721

    Änderung der Besetzung der Ausschüsse während der Amtszeit; Fraktionsausschluss

    Das subjektive Mitwirkungsrecht des bestellten Ausschussmitgliedes fußt auf dem gemäß Art. 33 Abs. 1 GO der Fraktion zugefallenen Ausschusssitz (BayVGH, B.v. 6.10.1987 - 4 CE 87.02294 - BayVBl 1988, 83).

    Bei einer Änderung des Stärkeverhältnisses aber sind die bestellten Ausschussmitglieder im Grundsatz nur mehr "reflexartig", also nicht rechtsbeachtlich betroffen (BayVGH, B.v. 6.10.1987 - 4 CE 87.02294 - BayVBl 1988, 83).

    Jedoch bedarf es zu einer Wirksamkeit des Verlustes des Ausschusssitzes aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsschutzmöglichkeit eines entsprechenden Beschlusses des Gemeinderates (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.1987 - 4 CE 87.02294 - BayVBl 1988, 83, 84; vgl. Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Art. 33 GO Rn. 15, 16; Prandl/Zimmermann, Kommunalrecht in Bayern, Art. 33 GO S. 13 f.; ebenso wohl Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, Gemeindeordnung, Art. 33 GO Rn. 35).

  • VGH Bayern, 04.10.2010 - 4 CE 10.2403

    Beschluss über Schluss der Beratung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage

    Schließlich waren alle Marktgemeinderäte am 20. Juli 2010 anwesend; sie haben sich ausnahmslos rügelos auf die Beratung eingelassen, so dass ein (hier nicht vorliegender) Ladungsmangel zudem geheilt worden wäre (vgl. BayVGH vom 6.10.1987 BayVBl 1988, 83 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 4 ZB 13.2225

    Die Mitglieder eines Gemeinderats haben keinen Anspruch darauf, dass der

    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen auch nach bayerischem Gemeinderecht ein solcher Individualanspruch besteht und ob dessen Nichterfüllung zur formellen Rechtswidrigkeit eines nachfolgenden Rats- bzw. Ausschussbeschlusses wegen Beschlussunfähigkeit führen würde, so dass ein davon betroffenes Gemeinderatsmitglied - wie z. B. beim unberechtigten Ausschluss von der Abstimmung (BayVGH, U.v. 7.8.1974 - 2 IV 72 - VGH n.F. 29, 37/38 ff.) oder bei einer fehlerhaften Ladung (BayVGH, B.v. 6.10.1987 - 4 CE 87.02294 - BayVBl 1988, 83) - im Rahmen einer Kommunalverfassungsstreitigkeit unmittelbar gegen den Beschluss vorgehen könnte, braucht im vorliegenden Verfahren nicht entschieden zu werden.
  • VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 9 K 20.1091

    Abberufung eines Mitglieds aus den Aufsichtsräten von GmbHs und dem

    Die Bestellung und damit auch die Abberufung des Klägers aus den Aufsichtsgremien hat somit öffentlich-rechtlichen Charakter und betrifft nicht die dem Zivilrecht zuzurechnenden gesellschaftsrechtlichen Vorgänge (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.1987 - 4 CE 87.02294 - BayVBl 1988, 85).

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 6. Oktober 1987 (4 CE 87.02294 - BayVBl 1988, 83) wohl davon ausgeht, dass ein Innenrechtsstreit zwischen der Gemeinde und einem Gemeinderatsmitglied bei der Frage, ob dessen Abberufung als Aufsichtsratsmitglied eines Unternehmens gerechtfertigt war, vorliegt, so basiert diese Entscheidung auf der oben dargestellten früheren Gesetzeslage und ist nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

  • VGH Bayern, 14.01.1998 - 4 ZE 97.2724

    Festlegung der Ausschusssitze in einem Gemeinderat

    Die Mitgliedschaft in einem Ausschuß gibt dem Gemeinderatsmitglied zwar ein subjektives Recht auf Erhalt des Ausschußsitzes (vgl. BayVGH v. 6.10.1987 BayVBl 1988, 83 ); die Abberufung eines Ausschußmitglieds ist deshalb nur aus wichtigem Grund zulässig (vgl. z.B. BayVGH v. 15.7.1992 BayVBl 1993, 81 zum Fraktionswechsel).

    Die Änderung des Verteilungsverfahrens und der Zahl der Ausschußsitze ist deshalb auch ohne wichtigen Grund im Sinn der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zur Abberufung von Ausschußmitgliedern zulässig (vgl. BayVGH vom 6.10.1987 a.a.O).

  • VG Bayreuth, 24.09.2020 - B 9 E 20.733

    Fristgerechte Ladung zur konstituierenden Gemeinderatssitzung

    So führt nach allgemeiner Auffassung eine fehlerhafte Ladung dann nicht zur Beschlussunfähigkeit, wenn die nicht ordnungsgemäß geladenen Ratsmitglieder zu der Sitzung vollständig erschienen sind und rügelos an der Beratung teilgenommen haben (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.1987 - 4 CE 87.2294 - BayVBl 1988, 83.; U.v. 10.12.1986 - 4 B 85 A 916 - BayVBl 1987, 239/241 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 08.03.2016 - RO 3 K 15.144

    Recht auf ordnungsgemäße Ladung

    Das einzelne Gemeinderatsmitglied kann gegen die Verletzung dieser subjektiven Mitgliedschaftsrechte im Wege der kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit um gerichtlichen Rechtsschutz, insbesondere gegen die trotz gerügtem Ladungsmangel gefassten Gemeinderatsbeschlüsse nachsuchen, wenn, wie hier, nicht nur bloße Verstöße gegen die Geschäftsordnung, sondern Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen (Art. 47 Abs. 1 und 2, Art. 46 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 45 Abs. 2 GO) im Raum stehen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 6.10.1987 - 4 CE 87.02294; BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - jeweils juris; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Lieferungsstand September 2015, 6.2 zu 10.30; Becker/Heckmann/Kempen/Manssen, Öffentliches Recht in Bayern, 5. Aufl., Rn. 243, 269, 275 zu 2. Teil D).
  • VG Gießen, 23.04.1997 - 8 E 1307/96

    Klagebefugnis einer Fraktion

  • VGH Hessen, 09.07.1998 - 8 TZ 2348/98

    Recht der Fraktionen zur Abberufung der von ihnen benannten Ausschußmitglieder;

  • VGH Bayern, 23.03.1994 - 4 N 92.3580

    Änderung der Zuständigkeit eines Referenten durch Änderung der Geschäftsordnung

  • VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 9 K 20.743

    Abberufung des Vorstandes eines Kommunalunternehmens aus wichtigem Grund,

  • VGH Bayern, 24.08.2000 - 4 ZE 00.2438

    Anerkennung als Fraktion im Stadtrat im Hinblick auf die Besetzung der Ausschüsse

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.03.1990 - 10 L 150/89

    Behandlung von Anfragen in Ratsversammlungen

  • VGH Bayern, 03.12.1997 - 4 N 96.1903

    Berücksichtigung des Stimmenverhältnisses der Parteien bei der Besetzung der

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