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   BSG, 24.01.1990 - 3 RK 18/88   

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https://dejure.org/1990,1339
BSG, 24.01.1990 - 3 RK 18/88 (https://dejure.org/1990,1339)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1990 - 3 RK 18/88 (https://dejure.org/1990,1339)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 3 RK 18/88 (https://dejure.org/1990,1339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 163
  • NJW 1990, 2343
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Soweit der 3. Senat des BSG in seinem Urteil vom 24. Januar 1990 (SozR 3-2200 § 182 Nr. 1) hormonelle Antikonzeptiva ausnahmsweise als verordnungsfähige Arzneimittel anerkannt hat, wenn sie mittelbar wirken, um gesundheitliche Auswirkungen des Hauptmittels zu verhindern, ist dieser Fall mit den hier zu lösenden Rechtsfragen nicht vergleichbar.
  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für Kryokonservierung - wegen der Therapie

    Zieht eine Krankheit in unbehandeltem oder behandeltem Zustand zwangsläufig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Erkrankungen nach sich, so sind medizinische Maßnahmen, die dem entgegenwirken und eine Verschlechterung des Gesamtgesundheitszustandes verhüten sollen, als Behandlung der Grundkrankheit und damit als Krankenbehandlung iS des § 27 Abs. 1 SGB V aufzufassen (vgl BSGE 85, 132, 137 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 - medizinische Fußpflege unter Hinweis auf BSGE 39, 167 = SozR 2200 § 182 Nr. 9 - Maßnahmen zur Verhütung der Schwangerschaft wegen der Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung des körperlichen oder geistig-seelischen Zustandes des Versicherten; BSGE 66, 163 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 1 - empfängnisverhütende Maßnahmen wegen drohender Schädigung der Leibesfrucht) .
  • BSG, 24.01.2023 - B 1 KR 7/22 R

    Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der

    Eine Schädigung der Leibesfrucht steht der Erkrankung der Mutter gleich (vgl BSG vom 24.1.1990 - 3 RK 18/88 - BSGE 66, 163, 165 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 1 S 165 = juris RdNr 15; vgl auch Richtlinien des GBA über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung - "Mutterschafts-Richtlinien", hier idF des Beschlusses vom 19.2.2015, BAnz AT vom 4.5.2015 B3, S 2 Ziff 1).
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