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   VGH Bayern, 05.09.1990 - 25 CS 90.1465   

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VGH Bayern, 05.09.1990 - 25 CS 90.1465 (https://dejure.org/1990,8046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.09.1990 - 25 CS 90.1465 (https://dejure.org/1990,8046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. September 1990 - 25 CS 90.1465 (https://dejure.org/1990,8046)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 688
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98

    Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz;

    Daß Maßnahmen zur "Verhütung" einer Gefahr anders als - wie in Art. 13 Abs. 4 GG vorgesehen - zu ihrer "Abwehr" nach verbreiteter Auffassung an sich schon in einer Situation zulässig sind, in der noch gar keine Gefahr vorliegt, die vielmehr lediglich in eine Gefahr münden kann (vgl. BVerfGE 17, 232, 252; BayVGH, NVwZ 1991, 688, 690), wirkt sich nicht aus: Wenn, wie es § 33 Abs. 3 Ziffer 2 BbgPolG voraussetzt, Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine der dort bestimmten schwerwiegenden Straftaten organisiert begangen werden soll, liegt jeweils auch bereits eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor, weil nämlich solchenfalls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit mit einem Schaden für ein die öffentliche Sicherheit betreffendes Schutzgut zu rechnen ist (vgl. Götz, JZ 1996, 969, 970; Knemeyer/Keller, SächsVwBl. 1996, 197, 201; Schenke, DVBl. 1996, 1393, 1400).

    Diese - den Geschäftsräumen einer Apotheke geltenden - Ausführungen erscheinen dahin verallgemeinerungsfähig, daß ein Eingriff zur "Verhütung" einer Gefahr bereits bei einer Gefährdungslage zulässig ist, die - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - in eine dringende Gefahr münden kann (vgl. etwa BayVGH, NVwZ 1991, 688, 690; Kunig, a.a.O.; Herdegen a.a.O.; jeweils m.w.N).

  • VG Düsseldorf, 26.05.2015 - 17 L 1099/15

    Wasserrechtliche Ordnungsverfügung bei unsachgemäßer Lagerung von Gülle und

    Allerdings kann die zuständige Behörde - wie hier - die gesetzlich vorgeschriebene Duldungspflicht durch eine auf § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG gestützte Duldungsanordnung konkretisieren, um die Duldungspflicht im Falle der Weigerung des Grundstückseigentümers oder sonst Berechtigten im Wege des Verwaltungszwanges durchsetzen zu können, vgl. zur Durchsetzung behördlicher Betretensrechte durch konkretisierenden Verwaltungsakt: VGH Bayern, Beschluss vom 5. September 1990 - 25 CS 90.1465 -, NVwZ 1991, 688; Czychowski/Reinhardt , Wasserhaushaltsgesetz, 11. Auflage 2014, § 101, Rn. 18, 24.
  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860

    Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen

    Nicht zuletzt dient dies dazu, der verfassungsrechtlichen Anforderung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) im Grundrechtsbereich ausreichend Rechnung zu tragen (vgl. BayVGH vom 10.04.1986 Az. 2 B 85 A.630 BayVBl 1987, 21/22; BayVGH vom 05.09.1990 Az. 25 CS 90.1465 NVwZ 1991, 688/689 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2008 - 13 E 1290/08

    Verwahrloste Wohnung: Anspruch der Behörde auf Betreten?

    Ebenso BVerwG, a. a. O. (für bauaufsichtsrechtliche Betretungsbefugnisse); BVerwG, Urteil vom 25.8.2004 - 6 C 26.03 -, BVerwGE 121, 345 (für ein polizeigesetzliches Betretungsrecht) und BayVGH, Beschluss vom 5.9.1990 - 25 CS 90.1465 -, NVwZ 1991, 688, 689 (für das Betretungsrecht nach dem früheren § 10 BSeuchenG); vgl. auch Hermes, in: Dreier, GG, Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 13 Rdnr. 46; Baldus, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 13 Rdnr. 10.
  • BVerwG, 12.12.2013 - 6 B 6.13

    Einbeziehung eines Eigentümers eines von ihm vermieteten Mehrfamilienhauses in

    Nicht zuletzt dient dies dazu, der verfassungsrechtlichen Anforderung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) im Grundrechtsbereich ausreichend Rechnung zu tragen (vgl. BayVGH vom 10.04.1986 Az. 2 B 85 A.630 BayVBl 1987, 21/22; BayVGH vom 05.09.1990 Az. 25 CS 90.1465 NVwZ 1991, 688/689 f.).
  • VG München, 11.06.2019 - M 9 S 19.1004

    Betretungsrecht nach dem Zweckentfremdungsgesetz

    Die Terminbestimmung in Ziff. II ist (nur) als Fristsetzung im Sinne des Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG anzusehen (sog. Vollstreckungs- oder Erfüllungsfrist), verbunden mit der Zwangsgeldandrohung in Ziff. III des Bescheids (BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 CS 10.2508 - juris Rn. 50; B.v. 5.9.1990 - 25 CS 90.1465 - NVwZ 1991, 688; VG München, U.v. 3.4.2019 - M 9 K 19.1398 - juris; a. A. BayVGH, B.v. 23.1.2006 - 4 CS 05.3041 - juris).

    Sie legt die "gehörige Zeit" im Sinne von Art. 31 Abs. 1 VwZVG fest und sorgt dafür, dass das Zwangsgeld fällig werden kann, stellt aber keinen integrierenden Bestandteil der Anordnung in Ziff. I - einer Duldungsanordnung (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.1990 - 25 CS 90.1465 - NVwZ 1991, 688, 690) - dar.

  • VG München, 03.04.2019 - M 9 K 19.1398

    Klage gegen eine Betretungsanordnung wegen Verdachts der Zweckentfremdung einer

    Sie legt die "gehörige Zeit" im Sinne von Art. 31 Abs. 1 VwZVG fest und sorgt dafür, dass das Zwangsgeld fällig werden kann, stellt aber keinen integrierenden Bestandteil der Anordnung in Ziff. I - einer Duldungsanordnung (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.1990 - 25 CS 90.1465 - NVwZ 1991, 688, 690) - dar.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 34/98
    Soweit die Rechtsprechung in Fällen, die das Recht zum Betreten bzw. zur "Nachschau" in Wohnungen betreffen, den vorherigen Erlaß eines diesbezüglichen Verwaltungsaktes gefordert hat (OVG Bremen, Beschl. v. 25.08.1992, 1 B 54/92, NVwZ-RR 1993, 288; VGH München, Beschl. v. 05.09.1990, 25 CS 90.1465, NVwZ 1991, 688/689; VGH München BayVBl. 1987, 21/22), läßt sich dies auf die vorliegende Fallkonstellation schon deswegen nicht übertragen, weil es hier um das Betreten von Betriebsräumen geht, also um eine Maßnahme, für die das Bundesverfassungsgericht - wie ausgeführt - einen besonderen Rechtfertigungsstandard entwickelt hat.
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