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LSG Hessen, 04.12.1991 - L 3/8 KR 373/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 31.01.1986 - S 9 KR 9/85
- SG Gießen, 31.01.1986 - S 9/Kr 9/85
- LSG Hessen, 04.12.1991 - L 3/8 KR 373/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71
Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung
Auszug aus LSG Hessen, 04.12.1991 - L 3/8 KR 373/86
Sowohl Krankenhauspflege als auch Krankenpflege u.a in Form ärztlicher Behandlung setzen stets eine Krankheit, d.h. einen pathologischen, regelwidrigen, von der Norm bzw. vom Leitbild des gesunden Menschen abweichenden Körper- oder Geisteszustand voraus, der ärztlicher Behandlung zugänglich und bedürftig ist, wobei die Behandlung auf Heilung, Besserung, Linderung oder mindestens auf die Verhütung einer Verschlimmerung gerichtet sein muß (BSGE 35, 10;… BSG SozR 2200 § 182 Nrn. 9, 101, 106). - BSG, 06.08.1987 - 3 RK 15/86
Anspruch Krankenpflege - Transsexualität
Auszug aus LSG Hessen, 04.12.1991 - L 3/8 KR 373/86
Dementsprechend hat das BSG im Urteil vom 6. August 1987 - 3 RK 15/86 (…= SozR 2200 § 182 Nr. 106) z.B. die geschlechtsangleichende Operation bei Transsexualität, obgleich sie medizinisch umstritten und nicht allgemein anerkannt ist, in einem Fall als Leistung der Krankenversicherung gewertet, in dem die psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung eines bestehenden krankhaften Leidensdrucks mit Selbstmordgefahr erfolglos und eine Linderung dieses Leidens durch die - physische - Operation möglich war und retrospektiv gesehen tatsächlich erfolgte. - BSG, 24.01.1990 - 3 RK 18/88
Schädigung der Leibesfrucht - Erkrankung der werdenden Mutter - Hauptmittel - …
Auszug aus LSG Hessen, 04.12.1991 - L 3/8 KR 373/86
Andererseits ist es nicht erforderlich, daß die ärztliche Tätigkeit unmittelbar an der eigentlichen Krankheit selbst aussetzt (vgl. auch BSG SozR 3 - 2200 § 182 Nr. 1).