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OLG Celle, 14.01.1998 - 6 U 209/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer "schlüsselfertig" zu bauen hat, erhält keine Sowiesokosten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 633
Papierfundstellen
- BauR 1998, 801
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 26.03.2001 - 14 U 141/98
Restwerklohn trotz vorangeg. SE-Forderung wg. Feuchtigkeitsschäden
Hersteller eines schlüsselfertigen Hauses müssen nämlich von sich aus für eine den anstehenden Wasserverhältnissen entsprechende Kellerabdichtung sorgen und sind für den Fall, dass für die Abdichtung im Vertrag ausdrücklich eine bestimmte Ausführungsart vereinbart worden war, ggf. lediglich berechtigt, Mehrkosten geltend zu machen bzw. im Falle einer mangelhaften Abdichtung die Mängelbeseitigungsmaßnahmen mit der Forderung nach Bezahlung der Sowieso-Kosten zu verbinden (vgl. OLG Celle, BauR 1998, 801 f.).