Rechtsprechung
   BFH, 27.10.1998 - VII B 101/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2445
BFH, 27.10.1998 - VII B 101/98 (https://dejure.org/1998,2445)
BFH, Entscheidung vom 27.10.1998 - VII B 101/98 (https://dejure.org/1998,2445)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - VII B 101/98 (https://dejure.org/1998,2445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus BFH, 27.10.1998 - VII B 101/98
    Hierfür gelten die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768, 769).
  • BFH, 03.03.1993 - II R 11/90

    Beweis des Zugangs eines Verwaltungsaktes (§ 122 AO )

    Auszug aus BFH, 27.10.1998 - VII B 101/98
    Das FG konnte aus der nach Aktenlage erfolgten Absendung des Umsatzsteuerbescheides an die zutreffende Anschrift des Antragstellers und seinem das Bestehen der Forderung nicht anzweifelnden Verhalten während all der Jahre, in denen gegen ihn jeweils unter Angabe der Umsatzsteuerforderung für 1987 Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege geleitet worden sind, den mit großer Wahrscheinlichkeit zutreffenden Schluß ziehen, daß dem Antragsteller der Inhalt des Umsatzsteuerbescheides 1987 bekannt gewesen ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 3. März 1993 II R 11/90, BFH/NV 1994, 141).
  • BFH, 26.09.1995 - VII B 117/95

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattungsanspruch bei Anwendung des § 32 d

    Auszug aus BFH, 27.10.1998 - VII B 101/98
    Zutreffend vertreten FA und FG den Rechtsstandpunkt, daß der Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers wegen überzahlter Einkommensteuer (Lohnsteuer) nicht Bestandteil des Arbeitseinkommens im Sinne der Pfändungsschutzbestimmungen des § 319 AO 1977 i.V.m. §§ 850 ff. ZPO ist und somit weder ein Pfändungsverbot nach § 850c ZPO noch ein Aufrechnungsverbot besteht (Senatsbeschluß vom 26. September 1995 VII B 117/95, BFH/NV 1996, 281, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.1994 - X R 27/92
    Auszug aus BFH, 27.10.1998 - VII B 101/98
    Hierfür gelten die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768, 769).
  • BFH, 15.12.1993 - II R 44/89
    Auszug aus BFH, 27.10.1998 - VII B 101/98
    Hierfür gelten die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768, 769).
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 1/06

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattung in der Wohlverhaltensphase

    Der an den Steuerpflichtigen zu erstattende Betrag erlange, auch wenn er wirtschaftlich betrachtet das auf den Veranlagungszeitraum entfallende Einkommen erhöhe, nicht wieder den Charakter eines Einkommens, das dem Berechtigten aufgrund einer Arbeits- oder Dienstleistung zusteht (vgl. dazu statt aller BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1998 VII B 101/98, BFH/NV 1999, 738).
  • BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09

    Lohnsteuererstattungsansprüche als Teil der Insolvenzmasse - Grundsätzliche

    Im Übrigen hat auch der beschließende Senat --wie die Beschwerde selbst vorträgt-- in der Entscheidung vom 26. September 1995 VII B 117/95 (BFH/NV 1996, 281) entschieden und diese Ansicht in dem Beschluss vom 27. Oktober 1998 VII B 101/98 (BFH/NV 1999, 738) bekräftigt, dass der Erstattungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen überzahlter Einkommensteuer (Lohnsteuer) nicht als Teil des Arbeitseinkommens zu werten sei mit der Folge, dass er nicht unter die Pfändungsschutzbestimmungen des § 319 AO i.V.m. §§ 850 ff. ZPO fällt und kein Pfändungs- und Aufrechnungsverbot nach § 850c ZPO, § 226 AO i.V.m. § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht, auch wenn das Arbeitseinkommen unter den Pfändungsgrenzen gelegen haben sollte.
  • BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09

    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf

    Im Übrigen hat auch der beschließende Senat --wie die Beschwerde selbst vorträgt-- in der Entscheidung vom 26. September 1995 VII B 117/95 (BFH/NV 1996, 281) entschieden und diese Ansicht in dem Beschluss vom 27. Oktober 1998 VII B 101/98 (BFH/NV 1999, 738) bekräftigt, dass der Erstattungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen überzahlter Einkommensteuer (Lohnsteuer) nicht als Teil des Arbeitseinkommens zu werten sei mit der Folge, dass er nicht unter die Pfändungsschutzbestimmungen des § 319 AO i.V.m. §§ 850 ff. ZPO fällt und kein Pfändungs- und Aufrechnungsverbot nach § 850c ZPO, § 226 AO i.V.m. § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht, auch wenn das Arbeitseinkommen unter den Pfändungsgrenzen gelegen haben sollte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht