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   BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98   

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https://dejure.org/2000,183
BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98 (https://dejure.org/2000,183)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 (https://dejure.org/2000,183)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 (https://dejure.org/2000,183)
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Doppelhaus

§ 22 Abs. 2 BauNVO, Begriff des "Doppelhauses"

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BauNVO § 22
    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; Grenzbebauung

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Offene Bauweise - Begriff des Doppelhauses - Nachbarschutz - Grenzbebauung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; Grenzbebauung

  • Judicialis

    BauNVO § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 22
    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; Grenzbebauung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was ist ein Doppelhaus? (IBR 2000, 393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 355
  • NJW 2000, 3658 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1055
  • DVBl 2000, 1338
  • DÖV 2000, 964
  • BauR 2000, 1168
  • ZfBR 2000, 415
 
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Wird zitiert von ... (308)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1998 - 10 A 1318/97

    Müssen aneinandergebaute Häuser ähnlich aussehen, damit sie ein Doppelhaus

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    BVerwG 4 C 12.98 OVG 10 A 1318/97.

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Beigeladenen mit Beschluß vom 4. Juni 1998 (BauR 1999, 478) zurückgewiesen, im wesentlichen mit folgender Begründung:.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses: Weil und soweit der einzelne Eigentümer gemeinsam mit anderen - benachbarten - Eigentümern in der Ausnutzung seines Grundstücks öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er grundsätzlich deren Beachtung auch im Verhältnis zu den anderen Eigentümern verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ; Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 ).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Bei dieser Rechtslage ist für einen Rückgriff auf das in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO verankerte Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme, das die Revision und der Oberbundesanwalt ergänzend in Betracht ziehen, kein Raum (zum Anwendungsbereich von § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO vgl. im übrigen BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 4 C 3.94 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 24 = ZfBR 1995, 212).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 L 3209/94

    Bauweise; Einzelhaus; Dringender Wohnbedarf; Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Darin liegt eine "Modifikation" der offenen Bauweise, die dem Begriff des Doppelhauses (und der Hausgruppe) eine eigenständige, das Abstandsgebot an der gemeinsamen Grundstücksgrenze überwindende Bedeutung verleiht (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Rh.-Pf., NVwZ 1987, 145; NdsOVG, NVwZ-RR 1996, 489; HessVGH, Hessische Städte- und Gemeindezeitung 1999, 149).
  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 4.91

    Einordnung einer Doppelhaushälfte als zwei funktional selbstständige

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Ein Doppelhaus im Sinne dieser Vorschrift ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, daß zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 4.91 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 2).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses: Weil und soweit der einzelne Eigentümer gemeinsam mit anderen - benachbarten - Eigentümern in der Ausnutzung seines Grundstücks öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er grundsätzlich deren Beachtung auch im Verhältnis zu den anderen Eigentümern verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ; Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 ).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses: Weil und soweit der einzelne Eigentümer gemeinsam mit anderen - benachbarten - Eigentümern in der Ausnutzung seines Grundstücks öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er grundsätzlich deren Beachtung auch im Verhältnis zu den anderen Eigentümern verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ; Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1986 - 1 A 124/84
    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Darin liegt eine "Modifikation" der offenen Bauweise, die dem Begriff des Doppelhauses (und der Hausgruppe) eine eigenständige, das Abstandsgebot an der gemeinsamen Grundstücksgrenze überwindende Bedeutung verleiht (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Rh.-Pf., NVwZ 1987, 145; NdsOVG, NVwZ-RR 1996, 489; HessVGH, Hessische Städte- und Gemeindezeitung 1999, 149).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Mit seiner vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revision macht der Beigeladene geltend, die Rechtsprechung zur nachbarschützenden Wirkung von Festsetzungen nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO (Urteil vom 24. Februar 2000 - BVerwG 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355 ) könne auf den unbeplanten Innenbereich nicht übertragen werden.

    Ein Doppelhaus verlangt ferner, dass die beiden Haushälften in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinandergebaut werden (Urteil vom 24. Februar 2000 - BVerwG 4 C 12.98 - a.a.O. S. 357 ff. = Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 7 S. 3 ff.; Beschluss vom 23. April 2013 - BVerwG 4 B 17.13 - BauR 2013, 1427 Rn. 5).

    Damit steht fest, dass sich in der näheren Umgebung des klägerischen Grundstücks nur solche einseitig grenzständigen Haushälften befinden, die das begrifflich geforderte Mindestmaß an Übereinstimmung aufweisen und deshalb Doppelhäuser im Sinne des Senatsurteils vom 24. Februar 2000 (a.a.O.) sind.

    In dem städtebaulichen Regelungszusammenhang beurteilt sich die Frage, ob zwei an der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtete Gebäude noch ein Doppelhaus bilden, allein nach dem Merkmal des wechselseitigen Verzichts auf seitliche Grenzabstände, mit dem eine spezifisch bauplanerische Gestaltung des Orts- und Stadtbildes verfolgt wird (BVerwGE 110, 355 = Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 7 S. 6).

    Nachbarschutz vermittelt hier vielmehr die planerische Festsetzung (Urteil vom 24. Februar 2000 a.a.O. S. 362 = Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 7 S. 7), an der es im unbeplanten Bereich fehlt.

    Das wird durch den Verlust seitlicher Grenzabstände an der gemeinsamen Grenze, die Freiflächen schaffen und dem Wohnfrieden dienen, "erkauft" (Urteil vom 24. Februar 2000 - BVerwG 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355 = Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 7 S. 4).

  • VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 11 K 5180/15

    Bauordnungsrecht: Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange; Verletzung von

    Bei dieser Art der Bebauung verzichten die Bauherren zugunsten der erhöhten Nutzbarkeit ihrer Grundstücke grundsätzlich auf seitliche Grenzabstände und damit auf Freiflächen, die dem Wohnfrieden dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.2000 â?? 4 C 12.98 â?? DVBl 2000, 1338 â?? juris, Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    Ein solcher Verzicht begründet indes - wegen der ähnlichen Interessenlage wie bei einer Doppelhausbebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355, 359) -ein gegenseitiges nachbarschaftliches Austauschverhältnis, das eine Grenzbebauung verlangt, aufgrund derer die Gebäude noch in einer gewissen Beziehung zueinander stehen und sich in relevanter Weise überdecken.
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