Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 18.05.2001 - 2 W 1363/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12792
OLG Nürnberg, 18.05.2001 - 2 W 1363/01 (https://dejure.org/2001,12792)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.05.2001 - 2 W 1363/01 (https://dejure.org/2001,12792)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 2 W 1363/01 (https://dejure.org/2001,12792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um Verfahrenskosten in einer Wohnungseigentumsstreitigkeit um Kfz-Stellplätze; Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Entscheidungskriterien des Gerichts bei Erledigungserklärung; Auflassung und Eintragung von Miteigentum und Sondereigentum; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag: Anspruch des Erwerbers auf Auflassung bei vollständiger Bezahlung, aber fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Eigentumsumschreibung trotz fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums? (IBR 2002, 142)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14

    Auflassung setzt keine Abnahme voraus!

    Der Erwerber wird deshalb unangemessen benachteiligt, wenn der Bauträger die Auflassung trotz Zahlung der geschuldeten Vergütung verweigern dürfte, weil die Abnahme wegen von ihm noch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistungen verweigert wird und werden darf (vgl. Pause, a. a. O., Rn. 436; für Unwirksamkeit auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 11. Teil Rn. 139; vgl. auch OLG Nürnberg BauR 2002, 106: einschränkende Auslegung dahingehend, dass jedenfalls nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises die Auflassung nur dann verweigert werden kann, wenn das Gewerk abnahmefähig ist).
  • LG Hamburg, 13.07.2022 - 318 T 16/22

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Beschlussanträgen auf die

    Der Beschwerdewert orientiert sich an dem geschätzten Kosteninteresse, d.h. an der Höhe der insgesamt für das erstinstanzliche Verfahren angefallenen Gebühren (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 2 W 1363/01, Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. August 2020 - 12 W 302/20, Rn. 5, beide zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14

    Übereignung erst nach Abnahme: Klausel unwirksam!

    Der Erwerber wird deshalb unangemessen benachteiligt, wenn der Bauträger die Auflassung trotz Zahlung der geschuldeten Vergütung verweigern dürfte, weil die Abnahme wegen von ihm noch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistungen verweigert wird und werden darf (vgl. Pause, a. a. O., Rn. 436; für Unwirksamkeit auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 11. Teil Rn. 139; vgl. auch OLG Nürnberg BauR 2002, 106: einschränkende Auslegung dahingehend, dass jedenfalls nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises die Auflassung nur dann verweigert werden kann, wenn das Gewerk abnahmefähig ist).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 172/14

    Auflassung kann nicht an Abnahme geknüpft werden!

    Der Erwerber wird deshalb unangemessen benachteiligt, wenn der Bauträger die Auflassung trotz Zahlung der geschuldeten Vergütung verweigern dürfte, weil die Abnahme wegen von ihm noch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistungen verweigert wird und werden darf (vgl. Pause, a. a. O., Rn. 436; für Unwirksamkeit auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 11. Teil Rn. 139; vgl. auch OLG Nürnberg BauR 2002, 106: einschränkende Auslegung dahingehend, dass jedenfalls nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises die Auflassung nur dann verweigert werden kann, wenn das Gewerk abnahmefähig ist).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 T 7171/20

    Kein Anlass zur Klage bei Regulierung vor Klageeinreichung

    Der Beschwerdewert orientiert sich an der Höhe der insgesamt für das erstinstanzliche Verfahren angefallenen Gebühren (zB OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 2 W 1363/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. August 2020 - 12 W 302/20 -, juris).
  • LG München I, 16.09.2015 - 11 O 10338/15

    Eigentumserwerb vom Bauträger: Abnahme des Gemeinschaftseigentums

    Der von der Beklagten angeführte Beschluss des OLG Nürnberg vom 18.05.2001 Az. 2 W 1363/01, BauR 1001 106-107 ist hier nicht einschlägig, jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass das OLG die identische vertragliche Regelung zur Prüfung vorliegen hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht