Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 18.05.2001 - 2 W 1363/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um Verfahrenskosten in einer Wohnungseigentumsstreitigkeit um Kfz-Stellplätze; Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Entscheidungskriterien des Gerichts bei Erledigungserklärung; Auflassung und Eintragung von Miteigentum und Sondereigentum; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauträgervertrag: Anspruch des Erwerbers auf Auflassung bei vollständiger Bezahlung, aber fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauträgervertrag: Eigentumsumschreibung trotz fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums? (IBR 2002, 142)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2001 - 14 O 10770/99
- OLG Nürnberg, 18.05.2001 - 2 W 1363/01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 106
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
Auflassung setzt keine Abnahme voraus!
Der Erwerber wird deshalb unangemessen benachteiligt, wenn der Bauträger die Auflassung trotz Zahlung der geschuldeten Vergütung verweigern dürfte, weil die Abnahme wegen von ihm noch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistungen verweigert wird und werden darf (…vgl. Pause, a. a. O., Rn. 436;… für Unwirksamkeit auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 11. Teil Rn. 139; vgl. auch OLG Nürnberg BauR 2002, 106: einschränkende Auslegung dahingehend, dass jedenfalls nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises die Auflassung nur dann verweigert werden kann, wenn das Gewerk abnahmefähig ist). - LG Hamburg, 13.07.2022 - 318 T 16/22
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Beschlussanträgen auf die …
Der Beschwerdewert orientiert sich an dem geschätzten Kosteninteresse, d.h. an der Höhe der insgesamt für das erstinstanzliche Verfahren angefallenen Gebühren (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 2 W 1363/01, Rn. 18; OLG Koblenz…, Beschluss vom 13. August 2020 - 12 W 302/20, Rn. 5, beide zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
Übereignung erst nach Abnahme: Klausel unwirksam!
Der Erwerber wird deshalb unangemessen benachteiligt, wenn der Bauträger die Auflassung trotz Zahlung der geschuldeten Vergütung verweigern dürfte, weil die Abnahme wegen von ihm noch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistungen verweigert wird und werden darf (…vgl. Pause, a. a. O., Rn. 436;… für Unwirksamkeit auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 11. Teil Rn. 139; vgl. auch OLG Nürnberg BauR 2002, 106: einschränkende Auslegung dahingehend, dass jedenfalls nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises die Auflassung nur dann verweigert werden kann, wenn das Gewerk abnahmefähig ist).
- OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 172/14
Auflassung kann nicht an Abnahme geknüpft werden!
Der Erwerber wird deshalb unangemessen benachteiligt, wenn der Bauträger die Auflassung trotz Zahlung der geschuldeten Vergütung verweigern dürfte, weil die Abnahme wegen von ihm noch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistungen verweigert wird und werden darf (…vgl. Pause, a. a. O., Rn. 436;… für Unwirksamkeit auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 11. Teil Rn. 139; vgl. auch OLG Nürnberg BauR 2002, 106: einschränkende Auslegung dahingehend, dass jedenfalls nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises die Auflassung nur dann verweigert werden kann, wenn das Gewerk abnahmefähig ist). - LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 T 7171/20
Kein Anlass zur Klage bei Regulierung vor Klageeinreichung
Der Beschwerdewert orientiert sich an der Höhe der insgesamt für das erstinstanzliche Verfahren angefallenen Gebühren (zB OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 2 W 1363/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. August 2020 - 12 W 302/20 -, juris). - LG München I, 16.09.2015 - 11 O 10338/15
Eigentumserwerb vom Bauträger: Abnahme des Gemeinschaftseigentums
Der von der Beklagten angeführte Beschluss des OLG Nürnberg vom 18.05.2001 Az. 2 W 1363/01, BauR 1001 106-107 ist hier nicht einschlägig, jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass das OLG die identische vertragliche Regelung zur Prüfung vorliegen hatte.