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   BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 619/92   

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BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 619/92 (https://dejure.org/2001,2121)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2001 - 1 BvR 619/92 (https://dejure.org/2001,2121)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 1 BvR 619/92 (https://dejure.org/2001,2121)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung - Kirchliche Einrichtung - Loyalitätsobliegenheit - Pflichtverletzung - Arbeitsverhältnis - Nichteheliche Gemeinschaft - Priester

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung einer kirchlich angestellten Lehrerin wegen Beziehung zu einem Mönch

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung einer kirchlich angestellten Lehrerin wegen Beziehung zu einem Mönch

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch eine kirchliche Einrichtung wegen geschlechtlicher Beziehung zu einem Priester

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung - Kündigung einer Lehrerin an katholischem Gymnasium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 635
  • NZA 2001, 717
  • DVBl 2001, 723
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 619/92
    Ihr kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die von ihr aufgeworfenen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 70, 138 ff.).

    Insoweit kollidiert die Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin mit dem ebenfalls Verfassungsrang genießenden Recht der Kirchen, in den Schranken der für alle geltenden Gesetze den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis zu regeln und die spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer verbindlich zu machen (vgl. BVerfGE 70, 138 unter Bezugnahme auf Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV).

  • BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 232/83

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 619/92
    Schließlich beruhte die besondere Konfliktsituation, in der sich die Beschwerdeführerin befand, gerade auf ihrem eigenen vorangegangenen, im Verhältnis zur Beklagten obliegenheitswidrigen Verhalten (vgl. zu diesem Abwägungsgesichtspunkt auch BAG NZA 1985, S. 215 ).
  • LAG München, 08.04.1991 - 9 Sa 72/90

    Verstoß gegen arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten ; Arbeitnehmerin eines

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 619/92
    gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. April 1991 - 9 Sa 72/90 -.
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    An diese Einschätzung seien die Arbeitsgerichte gebunden, es sei denn, sie begäben sich dadurch in Widerspruch "zu Grundprinzipien der Rechtsordnung" (so BVerfGE 70, 138 ; vgl. auch: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2001 - 1 BvR 619/92 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. März 2002 - 1 BvR 1962/01 -, juris).

    Ferner wird es zu beachten haben, dass die Freiwilligkeit der Eingehung von Loyalitätsobliegenheiten durch den kirchlichen Arbeitnehmer im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen ist (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - juris, Rn. 32; EGMR, Schüth v. Deutschland, Urteil vom 23. September 2010 Nr. 1620/03, § 71; EGMR, Siebenhaar v. Deutschland, Urteil vom 3. Februar 2011 Nr. 18136/02, § 46) und dem Arbeitgeber nach einem einmaligen Fehlverhalten die Fortführung des Arbeitsverhältnisses eher zugemutet werden kann als in Konstellationen, in denen er dauerhaft mit dem illoyalen Verhalten des Arbeitnehmers konfrontiert wird (vgl. BAG, Urteil vom 25. Mai 1988 - 7 AZR 506/87 - juris, Rn. 27; hierzu auch: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2001 - 1 BvR 619/92 -, juris, Rn. 8 f.).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

    dd) Damit kollidiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers mit dem ebenfalls Verfassungsrang genießenden Recht der Kirchen, in den Schranken der für alle geltenden Gesetze den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis selbst regeln und diese spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer für das Arbeitsverhältnis verbindlich machen zu können (Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV; BVerfG 31. Januar 2001 - 1 BvR 619/92 - NZA 2001, 717; BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 -, - 2 BvR 1718/83 -, - 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 138; zuletzt BVerfG 7. März 2002 - 1 BvR 1962/01 - NJW 2002, 2771).
  • BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1962/01

    Außerordentliche Kündigung einer bei einer evangelischen Kirchengemeinde

    An ihr hat sich bis in die jüngste Zeit nichts geändert (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 723).
  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02

    Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge, Kündigung eines

    Wie bereits ausgeführt genießen die Kirchen das mit Verfassungsrang ausgestattete Recht, in den Schranken der für alle geltenden Gesetze den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis zu regeln und die spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer verbindlich zu machen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 31.01.2001 - 1 BvR 619/92 - NZA 2001, 717).
  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/01

    Streitigkeit über das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses; Beschäftigung

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