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   BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00   

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https://dejure.org/2001,281
BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00 (https://dejure.org/2001,281)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2001 - VII ZR 420/00 (https://dejure.org/2001,281)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - VII ZR 420/00 (https://dejure.org/2001,281)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG § 9 Abs. 1 Bm, Abs. 2 Nr. 1; BGB §§ 634 Abs. 1, 635

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrags und Schadensersatzanspruch

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Bauträger - Bauträgervertrag - Klausel - Notar - Barzahlung - Kaufpreis - Vorleistung - Nachbesserung - Minderung - Aufrechnung - Verweigerung - Gewährleistungsansprüche - Endgültig

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularmäßiger Verzicht auf Zurückbehaltungsrecht des Grundstückskäufers unwirksam; Kaufpreisminderung bei Verweigerung von Nachbesserungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 1, 2 Nr. 1; BGB §§ 634 Abs. 1 635
    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Erwerbers in einem Bauträgervertrag; Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AGBG § 9; BGB §§ 320, 634 Abs. 1, 635; BeurkG § 53
    Vorlagesperre mit materiell-rechtlicher Vorleistungspflicht verstößt gegen AGBG

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Klauselwirksamkeit: Umschreibungsantrag ab Kaufpreiszahlung und Befugnis zur Geltendmachung

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Bauherren im Recht

Besprechungen u.ä. (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 25 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die notarielle Vorlagesperre - Begründung einer Vorleistungspflicht oder Sicherungsinstrument im Rahmen der Zug-um-Zug-Abwicklung?

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    AGB in Notarverträgen; Antrag auf Eigentumsumschreibung und Kaufpreiszahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Wann kann Käufer Eigentumsumschreibung verlangen? (IBR 2001, 669)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Geltendmachung? (IBR 2001, 670)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 85
  • NJW 2002, 140
  • ZIP 2001, 2140
  • MDR 2002, 28
  • DNotZ 2002, 41
  • NZBau 2002, 26
  • NZM 2002, 32
  • NJ 2002, 37
  • WM 2001, 2343
  • BB 2001, 2446
  • BauR 2002, 81
  • ZfBR 2002, 146
  • ZfBR 2002, 147
  • ZfBR 2002, 3 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00
    Der vorliegende Fall gebietet hiervon aber eine Ausnahme, wie sie der Bundesgerichtshof stets dann bejaht hat, wenn die Interessen der Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsbezogenen Ansprüche und die Interessen des Schuldners an einer übersichtlichen Haftungslage nicht berührt sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89 = BGHZ 114, 387).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00
    Der Erwerber ist jedoch ohne einen dazu ermächtigenden Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich daran gehindert, den Schadensersatzanspruch oder die Minderung mit Zahlung an sich selbst durchzusetzen (BGH, aaO; Urteil vom 10. Mai 1979 - VII ZR 30/78, BGHZ 74, 258, 264).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00
    In einem solchen Fall ist es geboten, den Klägern auf der Grundlage ihrer Befugnis, Mängel am Gemeinschaftseigentum selbständig geltend zu machen (BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - VII ZR 269/88, BGHZ 110, 258, 259 f.), auch das Recht zuzubilligen, wegen der Mängel am Gemeinschaftseigentum in Höhe der Mängelbeseitigungskosten den Erwerbspreis zu mindern oder mit einem entsprechenden Schadensersatzanspruch aufzurechnen, um die Eigentumsumschreibung zu bewirken.
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem einzelnen Erwerber der Schadensersatzanspruch wegen eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum in Höhe der gesamten Mängelbeseitigungskosten zu (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, 65).
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00
    Eine Vorleistungsverpflichtung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann wirksam, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, der auch bei der Abwägung mit den hierdurch für den Erwerber entstehenden Nachteilen Bestand hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1999 - VIII ZR 204/98, BGHZ 141, 108, 114).
  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

    Vielmehr wird der Auftraggeber in die Rolle der Verteidigung seiner Rechte gedrängt, vgl. auch Urteil des Senats vom 7. Juni 2001 - VII ZR 420/00.
  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 167/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der

    Zwar steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Werkvertragsrecht dem einzelnen Erwerber ein Schadensersatzanspruch wegen eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum in Höhe der gesamten Mängelbeseitigungskosten zu (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, 65; BGH, Urteil vom 7. Juni 2001 - VII ZR 420/00, BGHZ 148, 85, 88; BGH, Urteil vom 10. März 2005 - VII ZR 321/03, NJW-RR 2005, 1039; Klein in Bärmann, aaO, Anh. § 10 Rn. 45 ff.; Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 789).
  • OLG München, 13.11.2007 - 13 U 3419/07

    Bauträgervertrag: Auflassung trotz offenen Erwerbspreises?

    Entgegen der Auffassung der Berufung ist insoweit die Entscheidung des BGH vom 07.06.2001 - VII ZR 420/00, BauR 2002, 81, 82 heranziehbar: Maßgeblich ist, worauf der Senat bereits im Termin hingewiesen hat, dass die Klausel eine vollständige Vorleistungspflicht der Erwerberin begründet; nicht entscheidend ist demgegenüber, ob, wie hier, nach dieser Vorleistung die Erklärung der Auflassung erst erfolgen soll oder aber, wie in BGH BauR 2002, 81, der Notar angewiesen wird, den Eintragungsantrag bis zu deren Eingang zurückzustellen.

    Ist die genannte Klausel unwirksam, sind die Leistungen entweder gemäß § 320 Abs. 1 BGB Zug um Zug zu erbringen oder aber es besteht aufgrund der Geringfügigkeit der von der Klägerin noch zu erbringenden Leistung eine Auflassungspflicht der Beklagten ohne diese Einschränkung (vgl. § 320 Abs. 2 BGB und hierzu BGH BauR 2002, 81, 82, re. Sp.).

    Abgesehen davon, dass es bei der gebotenen Anwendung von § 320 Abs. 2 BGB auf diese Frage wohl nicht entscheidend ankommt, kann es hier im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum zu einem unzulässigen Nebeneinander von Anspruchstellern bzw. einer unerwünschten Gemengelage nicht kommen, da die Klägerin lediglich eine Einrede erhebt (vgl. BGH BauR 2002, 81, 82; BGH BauR 2007, 1221); insbesondere nach den Grundsätzen der zuletzt genannten Entscheidung bleibt der Klägerin die Möglichkeit der Berufung auf die Einrede des § 320 BGB.

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    a) Grundsätzlich kann Minderung sowie der nach den Mängelbeseitigungskosten berechnete Schadensersatzanspruch wegen eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum nur gemeinschaftlich mit dem Antrag auf Zahlung an die Gemeinschaft durchgesetzt werden (BGH, Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89, BGHZ 114, 383, 387; BGH, Urteil vom 07. Juni 2001 - VII ZR 420/00, BGHZ 148, 85, 88).
  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 711/05

    Bauträgerkaufvertrag: Fälligkeit eines Auflassungsanspruchs gegen einen in

    Auf die Frage der Wirksamkeit der formularvertraglichen Bestimmung: "Der Notar wird angewiesen, die Umschreibung im Grundbuch erst zu veranlassen, wenn ihm die Kaufpreiszahlung zu seiner Gewissheit nachgewiesen ist", kommt es nicht an; sie wäre im Übrigen hier zu verneinen (vgl. BGHZ 148, 85, 89).
  • OLG Rostock, 21.12.2021 - 4 U 79/18

    Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle der notariell vereinbarten sog. Vorlagesperre;

    Die Klausel in § 6 des Notarvertrages sei unwirksam (BGH Urteil vom 07.06.2001 - VII ZR 420/00).

    Der damit verbundene Verlust des Leistungsverweigerungsrechts aus § 320 BGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als unangemessene Benachteiligung zu bewerten (BGH, Urteil vom 07. Juni 2001 - VII ZR 420/00 -).

    Denn die Beklagten hatten diese AGB-rechtliche Unwirksamkeit der vertraglichen Vorlagesperre in § 6 des Notarvertrags unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07. Juni 2001 (BGH - VII ZR 420/00 -) ausdrücklich mit Schriftsatz vom 23.09.2014 (S. 11, Bl. 40 Bd. II d.A.) vorgetragen, und das Landgericht hat durch seine Prozessführung nicht den Eindruck erweckt, es komme auf die durch die Beklagte vorgetragene AGB-rechtliche Unwirksamkeit der Klausel nicht an.

    Der hierdurch bewirkte Verlust der Möglichkeit, ihr gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen, führt nach der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 07. Juni 2001 - VII ZR 420/00 -) zu einer Unwirksamkeit der Klausel wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

  • BGH, 21.07.2005 - VII ZR 304/03

    Rechtsstellung der Erwerber von Wohnungseigentum; Ersatz von Aufwendungen zur

    Deshalb verlangt die Rechtsprechung, vorbehaltlich eines abweichenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, daß der Antrag auf Zahlung an die Gemeinschaft gestellt wird (BGH, Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89, BGHZ 114, 383, 388; Urteil vom 7. Juni 2001 - VII ZR 420/00, BGHZ 148, 85, 88).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14

    Auflassung setzt keine Abnahme voraus!

    Allerdings kann der Beklagte, da von der Klägerin bereits eine teilweise Leistung erfolgt ist, selbst dann, wenn die Klägerin den geschuldeten Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt hat, gemäß § 320 Abs. 2 BGB die Auflassung nicht verweigern, wenn diese Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde (vgl. BGHZ 148, 85; vgl. insgesamt Staudinger/Schwarze, BGB (2015), § 320 Rn. 50ff.; Kniffka/Koeble, a. a. O., 11. Teil, Rn. 138).
  • OLG Dresden, 06.07.2021 - 6 U 1882/20

    Verletzung des Zug-um- Zug Prinzips bei Klauseln im Notarvertrag: Fälligkeit der

    Das folgt aus dem Urteil des BGH vom 07.06.2001 (VII ZR 420/00).

    Deshalb verstößt eine Vertragsklausel, nach der der Bauträger die Auflassung nur dann erklären muss, wenn der vereinbarte Kaufpreis vollständig bezahlt ist, gegen § 307 Abs. 1 BGB (vgl. Kniffka, Bauvertragsrecht, 2. Auflage 2016, § 631 Rn 1164, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07.06.2001 - VII ZR 420/00).

    § 320 Abs. 2 BGB ändert nichts daran, dass vorliegend das Eigentum nur Zug-um-Zug gegen Zahlung des gesamten geschuldeten Kaufpreises zu übertragen war und eine " verhältnismäßige Geringfügigkeit des rückständigen Teils " bei einem offenen Kaufpreis von 11, 9 % vom Gesamtkaufpreis zunächst nicht vorlag bzw. eine Reduzierung des gesamten Kaufpreises erst durch Minderung oder Aufrechnung eintreten konnte (vgl. auch BGH, Urteil vom 07.06.2001, VII ZR 420/00 Rn 16, 17; OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 120/17; OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.2015, 9 U 35/14).

    Da es demnach dabei verbleibt, dass die Übereignung nur Zug-um-Zug gegen Zahlung des vollständigen Kaufpreises geschuldet ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2001, VII ZR 420/00 Rn 16 ff., OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 120/17 Rn 103.; Basty, aaO., Kapitel 10 Rn 36), und die Beklagte die Zug-um-Zug-Einrede dadurch erhoben hat, dass sie auf die nicht vollständige Kaufpreiszahlung verwiesen hat, hatte eine entsprechende Verurteilung wie tenoriert zu erfolgen.

  • OLG Frankfurt, 30.05.2008 - 25 U 129/07

    Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers bei

    Besondere Umstände, unter denen ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, sind hier nicht ersichtlich (Abgrenzung zu BGHZ 148, 85 und 110, 258).
  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 8 U 42/18

    Baumängel am Gemeinschaftseigentum: Kostenvorschussanspruch zur Mängelbeseitigung

  • LG München I, 19.04.2007 - 5 O 8732/06

    Bauträgervertrag: Auflassung trotz offenen Erwerbspreises?

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14

    Übereignung erst nach Abnahme: Klausel unwirksam!

  • LG Hagen, 30.11.2006 - 6 O 102/03

    Wann muss Bauträger Eigentum umschreiben?

  • KG, 22.04.2005 - 21 U 146/03

    Bauvertrag: Ausschluss der Berufung auf Verzug mit der Herstellung der

  • BayObLG, 16.09.2002 - 1Z BR 108/02

    Weisungsgebundenheit des Notars bei Vollzug der Urkunde - möglicher Verstoß einer

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 172/14

    Auflassung kann nicht an Abnahme geknüpft werden!

  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 168/05

    Widersprüchliche Rechtsmittelerklärung mehrerer Prozessbevollmächtigter im

  • LG Erfurt, 16.04.2003 - 4 O 2370/01

    Umschreibungssperre im Bauträgervertrag auch dann unwirksam, wenn diese auf den

  • KG, 29.08.2011 - 8 U 90/10

    Bauträgervertrag: Sicherung der Freistellung von vorrangigen Grundpfandrechten;

  • OLG Nürnberg, 29.04.2022 - 13 U 4656/21

    Bezugsfertigkeit, Rückforderungsansprüche, Kaufpreisrest, Kaufpreisraten,

  • LG Karlsruhe, 28.10.2005 - 2 O 321/05

    Wohnungseigentumserwerb mit Altbausanierung: Unzureichender Trittschallschutz als

  • LG Köln, 20.01.2009 - 3 O 316/07

    Ansprüche wegen Schlechterfüllung eines mit einer Anwaltssozietät geschlossenen

  • LG Bonn, 14.02.2002 - 4 T 801/01

    Verhältnis von Umschreibungssperre und materiell-rechtlich unzulässiger

  • OLG Köln, 26.04.2002 - 2 Wx 6/02

    Umschreibungssperre ist keine allgemeine Geschäftsbedingung

  • OLG Rostock, 17.11.2021 - 4 U 79/18

    "Vorlagesperre" ist unwirksam!

  • LG München I, 31.03.2003 - 13 T 2418/03

    Verhältnis von Umschreibungssperre und materiell-rechtlich möglicherweise

  • OLG Nürnberg, 27.03.2003 - 13 U 3290/02

    Schadensersatz für Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • OLG Köln, 26.04.2002 - 2 Wx 63/02
  • LG Hagen, 30.11.2006 - 6 O 103/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Eigentumsüberschreibung eines

  • LG Köln, 30.12.2002 - 11 T 233/02

    Recht des Verkäufers eines Grundstücks auf Löschung der im Grundbuch zugunsten

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