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   BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03   

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BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03 (https://dejure.org/2003,2399)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2003 - 6 P 10.03 (https://dejure.org/2003,2399)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 6 P 10.03 (https://dejure.org/2003,2399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG §§ 23, 25; BPersVWO §§ 20, 21, 23
    Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 23, 25
    Anfechtung einer Personalratswahl; Bekanntgabe des Wahlergebnisses; Wahlanfechtungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Personalratswahl; Vorraussetzungen einer Wahlanfechtung; Anforderungen einer ordnungsgemäßen Personalratswahl; Bekanntgabe der Wahlergebnisse

  • Judicialis

    BPersVG § 23; ; BPersVG § 25; ; BPersVWO § 20; ; BPersVWO § 21; ; BPersVWO § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 23 § 25; BPersVWO § 20 § 21 § 23
    Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des Wahlergebnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 138
  • NVwZ 2004, 495
  • NZA-RR 2004, 278
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03
    Die materiellrechtliche Bedeutung der Wahlanfechtungsfrist hat zur Folge, dass die für die Fristüberprüfung erforderlichen Feststellungen allein von den gerichtlichen Tatsacheninstanzen - nicht vom Rechtsbeschwerdegericht - zu treffen sind und dass die Fristeinhaltung dahinstehen kann, wenn ein Wahlanfechtungsgrund nicht gegeben ist (vgl. BAG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - BAGE 96, 326, 328, 330).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03
    Eine nicht rechtzeitig angefochtene Wahl ist - vom Ausnahmefall der Wahlnichtigkeit abgesehen - nach materiellem Recht von Anfang an gültig; der so gewählte Personalrat ist rechtmäßig in seinem Amt (vgl. zur Anfechtung der Betriebsratswahl: BAG, Beschluss vom 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - BAGE 16, 1, 8).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Die Wahlanfechtungsfrist, bei der es sich um ein Begründetheitserfordernis der Klage handelt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 10.03 - BVerwGE 119, 138 = Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 15 S. 9 m.w.N.), ist hier gewahrt.

    Angesichts dessen, dass im öffentlichen Dienst die Fünf-Tage-Woche üblich ist, gelten als Arbeitstage die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2003 a.a.O. S. 144 bzw. S. 13).

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15

    Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten im Bereich des BPersVG als Arbeitstage stets (nur) die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, weil im öffentlichen Dienst die Fünf-Tage-Woche üblich ist (zu § 25 BPersVG BVerwG 23. Oktober 2003 - 6 P 10.03 - zu II 3 der Gründe, BVerwGE 119, 138; zu § 16 Abs. 6 BGleiG 27. Juni 2007 - 6 A 1.06 - Rn. 23; ebenso Dörner in Richardi/Dörner/Weber BPersVG 4. Aufl. § 25 Rn. 36; Berg in Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen BPersVG 9. Aufl. § 69 Rn. 21) .
  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10

    Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen

    Eine nicht rechtzeitig angefochtene Wahl ist - vom Ausnahmefall der Wahlnichtigkeit abgesehen - nach materiellem Recht von Anfang an gültig; der so gewählte Personalrat ist rechtmäßig in seinem Amt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 10.03 - BVerwGE 119, 138 = Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 15 S. 9 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.02614

    Personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung von Organisationseinheiten

    Sie stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Begründetheits- und keine Zulässigkeitsfrage dar (BVerwG, B.v. 23.10.2003 - 6 P 10/03 - juris Rn. 11).

    Für den Fristanlauf kommt es aber auf die Bekanntgabe des vollständigen Wahlergebnisses an (BVerwG, B.v. 23.10.2003 - 6 P 10/03 - juris Rn 25; Lorenzen, a.a.O., § 25 Rn. 23).

  • VG Düsseldorf, 10.07.2017 - 39 K 5778/16

    Briefwahl; Freiumschlag; Absender; schriftliche Stimmabgabe; Übermittlungsrisiko

    Die Fristversäumung führt zur Unbegründetheit, nicht zur Unzulässigkeit, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 6 P 10.03, BVerwGE 119, 138; BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10, BVerwGE 140, 134.

    BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 6 P 10.03, BVerwGE 119, 138.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2011 - 11 TaBV 45/10

    Anfechtung der Wahl zur Hauptbetriebsvertretung - Anfechtungsfrist -

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2003 - Az: 6 P 10/03 - hat es erkannt, dass die Bekanntgabe der Ersatzmitglieder nicht zum Wahlergebnis gehöre und die Anfechtungsfrist auch durch die Bekanntgabe ohne Mitteilung der Ersatzmitglieder beginne.

    Wahlergebnis ist somit das sich aus der Stimmenauszählung ergebende Resultat (BVerwG vom 23.10.2003 - 6 P 10/2003 - AP Nr. 1 zu § 23 BPersVG).

  • VG Mainz, 11.01.2022 - 5 K 526/21

    Personalrat nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist rechtmäßig im Amt

    und juris, Rn. 24; Beschluss vom 23.10.2003 - 6 P 10/03 -, BVerwGE 119, 138 und juris, Rn. 11).

    Eine nicht rechtzeitig angefochtene Wahl ist - vom Ausnahmefall der Wahlnichtigkeit abgesehen - nach materiellem Recht von Anfang an gültig; der so gewählte Personalrat ist rechtmäßig in seinem Amt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 10.03 - BVerwGE 119, 138 = Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 15 S. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10

    Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes

    Eine nicht rechtzeitig angefochtene Wahl ist - vom Ausnahmefall der Wahlnichtigkeit abgesehen - nach materiellem Recht von Anfang an gültig; der so gewählte Personalrat ist rechtmäßig in seinem Amt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 10.03 - BVerwGE 119, 138 = Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 15 S. 9 m.w.N.).
  • VG München, 02.11.2021 - M 14 P 21.281

    Unzulässige Wahlanfechtung einer Personalratswahl

    Die Einhaltung der Anfechtungsfrist stellt dabei eine Begründetheitsfrage dar (vgl. BVerwG, B.v. 23.10.2003 - 6 P 10/03 - juris Rn. 10 f.).

    Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße Bekanntgabe des Wahlergebnisses hinsichtlich des bekannt gemachten Inhalts (vgl. insoweit BVerwG, B.v. 23.10.2003 - 6 P 10/03 - juris Ls. und Rn. 13 ff.) liegen nicht vor.

  • VG Arnsberg, 09.12.2005 - 21 K 4082/04

    Gültigkeit einer Wahl zum Personalrat; Abgrenzung von Wahlbereichen;

    Auf die vom Fachsenat zugelassene Rechtsbeschwerde des Personalrats hob das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 6 P 10.03 - die Beschlüsse der Vorinstanzen auf und lehnte den Wahlanfechtungsantrag wegen Nichteinhaltung der Wahlanfechtungsfrist als unbegründet ab.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16

    Bedingungen für eine Wahlwiederholung des gesamten Personalrats nach

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2016 - 62 PV 9.15

    Wahlanfechtung; Gewerkschaft; Bundeswehr; militärische Einheit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 62 PV 16.13

    Wahlanfechtung; Wahlvorschlag; Gewerkschaftsvorschlag; Vorschlag von

  • VG Karlsruhe, 23.07.2019 - 13 K 6294/18

    Ausschluss von den Wahlen zum Amt der Beauftragten für Chancengleichheit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 1.21

    Fehlerhafte Personalratswahl; Heilung von Wahlverfahrensmängeln; Bezeichnung der

  • OVG Hamburg, 01.06.2005 - 3 Bs 142/05

    Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09

    Hochschulrecht, Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung des Personalrats nach dem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - 62 PV 2.21

    Anfechtung einer Personalratswahl; Aufbewahrung von Wahlbriefen

  • VG Arnsberg, 09.12.2005 - 21 K 4094/04

    Ausgestaltung der Gültigkeit einer durchgeführten Wahl zum Gesamtpersonalrat beim

  • VG München, 10.10.2023 - M 20 P 23.1359

    (Landes) Personalvertretungsrecht, Wahlanfechtung (begründet), Materiell.

  • VG Karlsruhe, 15.02.2022 - 8 K 8397/19

    Wahl eines/r Beauftragten für Chancengleichheit; Verwendung von Wahlumschlägen;

  • VG Freiburg, 02.07.2021 - PL 12 K 2943/19

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl an einer Hochschule; Prognose des

  • VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20

    Anfechtung einer Personalratswahl

  • VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 399/20

    Anfechtung einer Personalratswahl

  • VG Bremen, 01.06.2017 - 1 K 927/16

    Anfechtung der Wahl zur Frauenbeauftragten - Frauenbeauftragte; Wahl der

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