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   VK Bund, 01.09.2005 - VK 1-98/05   

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https://dejure.org/2005,26241
VK Bund, 01.09.2005 - VK 1-98/05 (https://dejure.org/2005,26241)
VK Bund, Entscheidung vom 01.09.2005 - VK 1-98/05 (https://dejure.org/2005,26241)
VK Bund, Entscheidung vom 01. September 2005 - VK 1-98/05 (https://dejure.org/2005,26241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von "Generalplanerleistungen / Architektenleistungen für ein Neubauprojekt; Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Bundeskartellamtes; Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes; Rüge des Verstoßes gegen den speziellen vergaberechtlichen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vergabe nach VOF: Begriff und Reichweite der Anonymität von Wettbewerbsarbeiten

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Generalplanerleistungen/Architektenleistungen für Neubau

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2005 - VK 1-98/05
    Das Verbot des generellen Ausschlusses vorbefasster Personen vom Vergabeverfahren ergibt sich nach dem Urteil des EuGH vom 3. März 2005 (EuGH, verb. Rs. C-21/03 und C-34/03) aus dem als höherrangiges Recht zu beachtenden europarechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung, wie er sich u.a. in der EG-Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50, insbesondere in ihrem Art. 3 Abs. 2 darstellt.

    Danach steht Art. 3 Abs. 2 der EG-Richtlinie 92/50 einer Bestimmung entgegen, nach der eine Person, die mit Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Dienstleistungen betraut war, nicht zur Einreichung eines Antrags auf Teilnahme an einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag oder eines Angebots für einen solchen Auftrag zugelassen ist, ohne dass ihr die Möglichkeit gegeben wird, zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls die von ihr erworbene Erfahrung den Wettbewerb nicht hat verfälschen können (EuGH, Urteil vom 3.3.2005, verb. Rs. C-21/03 und C-34/03, Rz. 36).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO., Rz. 27 m.w.N.).

    Zwar befindet sich eine Person, die mit Forschungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Dienstleistungen hinsichtlich eines öffentlichen Auftrags betraut war, in Bezug auf die Teilnahme am Verfahren zur Vergabe dieses Auftrags nicht notwendig in der gleichen Situation wie jemand, der keine derartigen Arbeiten ausgeführt hat (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO., Rz. 28).

    Alle Bieter müssen aber bei der Erstellung ihrer Angebote über die gleichen Chancen verfügen (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO., Rz. 29 m.w.N.).

    Eine solche Situation wäre geeignet, den Wettbewerb zwischen den Bietern zu verfälschen (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO., Rz. 30).

    Jedenfalls gebietet es der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 der EG- Richtlinie 92/50, dass die vorbefasste Person die Möglichkeit hat, zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls die von ihr erworbene Erfahrung den Wettbewerb nicht hat verfälschen können (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO., Rz. 36).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2005 - VK 1-98/05
    Darüber hinaus hat sich die Bg aktiv am Verfahren beteiligt sowie eigene Anträge gestellt und sich damit einem Kostenrisiko ausgesetzt (zu den Voraussetzungen der Kostenerstattung der Beigeladenen vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004, VII - Verg 12/03 m.w.N., und vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04).

    Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Ag war notwendig, um die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber dem anwaltlich vertretenen ASt herzustellen (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2004 - Verg 4/04

    Was ist bei einer Preisrichterentscheidung überprüfbar?

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2005 - VK 1-98/05
    Nachprüfbar sind nach dieser Entscheidung nur schwerwiegende Verfahrensmängel, die sich offensichtlich auf die Entscheidung ausgewirkt haben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2004, Verg 4/04).
  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2005 - VK 1-98/05
    Sie trifft die Pflicht, alle Teilnehmer mit den gleichen Informationen zu versorgen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 2003, Rs. C-448/01; EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2002, Rs. C-470/99).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2005 - VK 1-98/05
    Sie trifft die Pflicht, alle Teilnehmer mit den gleichen Informationen zu versorgen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 2003, Rs. C-448/01; EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2002, Rs. C-470/99).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 12/00

    Zuziehung eines anwaltlichen Vertreters für öff. AG notwendig?

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2005 - VK 1-98/05
    Es ist nicht erkennbar, dass die Ag, die sich als Kreditanstalt im Regelfall nicht mit Fragen der öffentlichen Beschaffung befasst, in ihrem Justitiariat über juristisch hinreichend geschultes Personal - und zwar auch in einem die o.g. "Waffengleichheit" sichernden Maß - zur Bearbeitung der in diesem Nachprüfungsverfahren relevanten Sach- und Rechtsfragen verfügt (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 9. August 2001, Verg 1/01, und vom 25. Februar 2004, VII - Verg 12/00).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2005 - VK 1-98/05
    Es ist nicht erkennbar, dass die Ag, die sich als Kreditanstalt im Regelfall nicht mit Fragen der öffentlichen Beschaffung befasst, in ihrem Justitiariat über juristisch hinreichend geschultes Personal - und zwar auch in einem die o.g. "Waffengleichheit" sichernden Maß - zur Bearbeitung der in diesem Nachprüfungsverfahren relevanten Sach- und Rechtsfragen verfügt (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 9. August 2001, Verg 1/01, und vom 25. Februar 2004, VII - Verg 12/00).
  • OLG Brandenburg, 22.05.2007 - Verg W 13/06

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Vergabe der Bauüberwachung an den

    Die abstrakte Möglichkeit der Vorteilserlangung reicht dabei nicht aus ( EuGH, Urteil v. 3.3.2005 "Fabricom", VergabeR 2005, 319; VK des Bundes, Beschluß vom 1.9.2005 - VK 1 - 98/05).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - Verg 67/05

    Nach vorangegangener Akquisitionsplanung: Teilnahme möglich?

    Der Antrag der Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 1. September 2005 (VK 1 - 98/05) zu verlängern, wird zurückgewiesen.
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