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   LAG Berlin, 01.03.2005 - 7 Ta BV 2220/04   

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https://dejure.org/2005,6451
LAG Berlin, 01.03.2005 - 7 Ta BV 2220/04 (https://dejure.org/2005,6451)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01.03.2005 - 7 Ta BV 2220/04 (https://dejure.org/2005,6451)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01. März 2005 - 7 Ta BV 2220/04 (https://dejure.org/2005,6451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit eines Betriebsrats; Zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds; Anspruch des Betriebsrats auf Bereitstellung eines Buchs; Anspruch auf Überlassung von Arbeitszeitnachweisen sowie von Soll-Dienstplänen und ...

  • Judicialis

    BetrVG § 33; ; BetrVG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 33 § 25
    Verhinderung des Betriebsratsmitglieds bei Abwesenheit ohne klarstellende Anzeige gegenüber Vorsitzenden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen Erziehungsurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2252
  • NZA-RR 2006, 32
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80

    Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin, 01.03.2005 - 7 TaBV 2220/04
    In analoger Anwendung von § 22 BetrVG gilt dies auch in den Fällen, in denen infolge einer vorübergehenden Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern der Betriebsrat auch nach Einrücken der Ersatzmitglieder nicht mehr mit der vorgeschriebenen Zahl besetzt ist (BAG v. 18.08.1982 - 7 AZR 437/80 - DB 1983, 288 ff.; Fitting, 22. Aufl. § 33 Rn. 12).
  • ArbG Berlin, 05.04.2013 - 28 BV 1565/13

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    LAG Berlin1.3.2005 - 7 TaBV 2220/04 - NZA-RR 2006, 32 [II.2.1.2.

    - "juris"-Rn. 21]: "So gilt z.B. ein Betriebsratsmitglied, das seinen Urlaub am Ort des Betriebes verbringt und ohne weiteres an den Betriebsratssitzungen teilnehmen könnte, zunächst als verhindert (...)".S. LAG Berlin1.3.2005 - 7 TaBV 2220/04 - NZA-RR 2006, 32 [II.2.1.2.

    74) S. LAG Berlin1.3.2005 - 7 TaBV 2220/04 - NZA-RR 2006, 32 [II.2.1.2.

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10

    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei

    Solange er dies nicht tut, muss er als verhindert i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gelten (LAG Berlin vom 01.03.2005 - 7 TaBV 2220/04, NZA-RR 2006, 32 Rn. 21 f.; GK-BetrVG a.a.O., § 25 Rn. 24).
  • LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05

    Einigungsstelle - Beisitzer - Honorar - Betriebsratsbeschluss

    Darauf, ob der Beschluss über die Bestellung der Einigungsstellenbeisitzer entsprechend § 22 BetrVG wirksam gefasst werden konnte, obwohl der Betriebsrat gemäß § 33 Abs. 2 BetrVG nicht mehr beschlussfähig war, weil zu dieser Zeit weniger als die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilgenommen hat, kommt es danach nicht mehr an ( bejahend BAG Urteil vom 18. Aug. 1982 - 7 AZR 437/80 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 48 für den Fall des Laufs der Anhörungsfrist des § 102 BetrVG; weiter LAG Berlin Beschluss vom 1. März 2005 - 7 TaBV 2220/04 - NZA-RR 2005, 2252).
  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

    Eine Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG liegt jedoch jedenfalls dann vor, wenn das wegen Erholungsurlaub, Mutterschutz oder Elternzeit abwesende Betriebsratsmitglied dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte (LAG Berlin 01.03.2005 - 7 TaBV 2220/04 - NZA-RR 2006, 32; LAG Düsseldorf 26.04.2010 - 16 Sa 59/10 - NZA-RR 2010, 419; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 25 Rn. 17; GK-BetrVG/Oetker, 9. Aufl., § 25 Rn. 20; Däubler/Kittner/Klebe/Buschmann, BetrVG, 11. Aufl., § 25 Rn. 17; Richardi/Thüsing, BetrVG, 12. Aufl., § 25 Rn. 8; Düwell, BetrVG, 3. Aufl., § 25 Rn. 8, 9; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 25 Rn. 10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 TaBV 826/17

    Betriebsratswahl während noch bestehender Amtszeit des Betriebsrats

    Erst nach dem Ausscheiden des Betriebsrats L. wäre dafür auf die Zahl der noch vorhandenen Betriebsratsmitglieder abzustellen (LAG Berlin, Beschluss vom 1. März 2005 - 7 TaBV 2220/04 - NZA-RR 2006, 32).
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