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   OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05   

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https://dejure.org/2006,11276
OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05 (https://dejure.org/2006,11276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2006 - 21 U 57/05 (https://dejure.org/2006,11276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 21 U 57/05 (https://dejure.org/2006,11276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 § 434 § 437 § 444
    Massive Feuchtigkeitsschäden als Mangel eines Wohnhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Behauptung ins Blaue hinein" stellt Arglist dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Rücktrittsrechts wegen Mangelhaftigkeit eines gekauften Hauses; Voraussetzungen für die Annahme der Mangelhaftigkeit einer Sache; Feuchtigkeit und dadurch bedingte Schimmelpilzbildung im Haus als Mangel; Notwendigkeit des Bestehens des Mangels zum ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Behauptung ins Blaue hinein" stellt Arglist dar! (IMR 2007, 160)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, NJW 1980, 2461) gibt es auch ein arglistige Täuschung durch eine Behauptung ins Blaue.
  • OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02

    Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
    Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich.
  • KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04

    Schadenersatzanspruch des Käufers eines Hausgrundstücks: Arglistiges Verschweigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
    Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich.
  • OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00

    Hausverkauf - arglistiges Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
    Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich.
  • OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 165/01

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
    Wenn der Verkäufer eines Hausanwesens Kenntnis von erheblichen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall in dem Gebäude hat, muss er den Käufer, der - wie im vorliegenden Fall der Kläger - diese Mängel bei einer Hausbesichtigung nicht erkennen konnte, darauf hinweisen (vgl. OLG Bamberg, OLGR 2003, 131).
  • OLG Naumburg, 11.07.2019 - 1 U 116/18

    Mangel einer Eigentumswohnung bei zum Schimmelpilzwachstum führenden Eintrag von

    Eine Eignung zu Wohnzwecken fehlt (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2006 - 21 U 57/05).
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