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   BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07   

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https://dejure.org/2007,831
BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07 (https://dejure.org/2007,831)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.2007 - 2 BvR 695/07 (https://dejure.org/2007,831)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 2 BvR 695/07 (https://dejure.org/2007,831)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Eilrechtsschutz gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht in Zusammenhang mit dem Bau der "Waldschlößchenbrücke" teils unzulässig, teils unbegründet - insb keine Beschwerdeberechtigung der betroffenen Gemeinde bzgl Art 2 Abs 1 GG ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Dresden im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Brücke über die Elbe; Bindungswirkung eines Bürgerentscheids zum Bau der Waldschlösschenbrücke; Beschwerdeberechtigung einer Gemeinde für die behauptete Verletzung der allgemeinen ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
    Grundrechtsfähigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne Erfolg

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 880 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden´in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne Erfolg

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.6.2007)

    Dresden scheitert mit Klage wegen Waldschlösschenbrücke // Bürgerwille hat Vorrang

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, § 80 Abs. 5 VwGO
    Waldschlösschenbrücke - Zur Grundrechtsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Körperschaften und zum Prüfungsmaßstab des § 80 Abs. 5 VwGO

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 241
  • NVwZ 2007, 1176
  • NJ 2007, 308
  • DVBl 2007, 901
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle im Falle möglicher Verletzungen eigener Rechte durch die öffentliche Gewalt (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 113, 273 ; stRspr).

    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ; 93, 1 ).

    In einem Fall, in dem der Suspensiveffekt eines Rechtbehelfs gegen einen belastenden Verwaltungsakt in Rede steht, geht es im Kern verfassungsrechtlich stets um eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einerseits und des Interesses des Rechtsschutzsuchenden an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung in der Hauptsache andererseits (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 237 bezogen auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
    Die ihnen gewährte Selbstverwaltungsfreiheit (Art. 28 Abs. 2 GG) dient im Zusammenhang mit der ebenfalls verfassungsrechtlich vorgegebenen demokratischen Legitimation des Gemeinderates (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) zwar der allgemeinen politischen Bürgerfreiheit, eine Zuordnung zu Grundrechten ist jedoch weder zu einem spezifischen Schutzbereich noch allgemein in Bezug auf Art. 2 Abs. 1 GG möglich (vgl. BVerfGE 61, 82 ).

    a) Die Beschwerdefähigeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG kann dahinstehen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 107, 299 ), weil die angegriffenen Entscheidungen mit den aus der Rechtsschutzgarantie folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen in Einklang stehen.

    b) Das der Beschwerdeführerin zustehende Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 61, 82 ) ist nicht verletzt.

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
    Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich im Bereich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben jedoch grundsätzlich nicht auf Grundrechte berufen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 68, 193 m.w.N.; stRspr; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni 2004 - 2 BvR 1248/03 und 1249/03 -, NVwZ 2005, S. 572).

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich dann auf Grundrechte berufen, wenn sie als eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtungen unmittelbar dem durch ein spezifisches Grundrecht geschützten Lebensbereich zuzuordnen sind und in diesem Lebensbereich den Bürgern zur Verwirklichung ihrer individuellen Grundrechte dienen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 68, 193 m.w.N.; stRspr).

    Dabei handelt es sich jedoch der Sache nach um die Abgrenzung von Kompetenzen innerhalb der staatlichen Sphäre und nicht um einen Anwendungsfall der Grundrechte (BVerfGE 21, 362 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
    Er sichert den effektiven Rechtsschutz außerhalb des auf den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt beschränkten Anwendungsbereichs des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Unabhängig von der Frage, ob die durch das Rechtsstaatsprinzip lediglich objektivrechtlich und nur nach Maßgabe anderweitiger subjektiver Rechtspositionen, namentlich der Grundrechte, auch subjektivrechtlich gewährte Justizgewährleistungsgarantie (BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ) von der Beschwerdeführerin als juristischer Person des öffentlichen Rechts überhaupt geltend gemacht werden kann, kommt daher eine mögliche Verletzung des Justizgewährungsanspruchs nicht in Betracht.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ; 93, 1 ).

    Vielmehr kann es mit Blick auf überwiegende öffentliche Belange geboten sein, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ; 65, 1 ; 69, 220 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
    Vielmehr kann es mit Blick auf überwiegende öffentliche Belange geboten sein, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ; 65, 1 ; 69, 220 ).

    Es ist deshalb grundsätzlich mit Art. 19 Abs. 4 GG zu vereinbaren, wenn Fachgerichte in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Verfügung nur einer summarischen Prüfung unterziehen und bei offenem Ergebnis dieser Prüfung die Entscheidung auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen (vgl. BVerfGE 69, 315 und BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 69, 220 ).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
    Die Auslegung und Anwendung dieser einfachrechtlichen Vorschrift ist allerdings Sache der Fachgerichte und der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen (vgl. BVerfGE 79, 69 und BVerfGE 18, 85 ; 99, 145 ).

    In einem Fall, in dem der Suspensiveffekt eines Rechtbehelfs gegen einen belastenden Verwaltungsakt in Rede steht, geht es im Kern verfassungsrechtlich stets um eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einerseits und des Interesses des Rechtsschutzsuchenden an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung in der Hauptsache andererseits (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 237 bezogen auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
    Vielmehr kann es mit Blick auf überwiegende öffentliche Belange geboten sein, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ; 65, 1 ; 69, 220 ).

    Es ist deshalb grundsätzlich mit Art. 19 Abs. 4 GG zu vereinbaren, wenn Fachgerichte in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Verfügung nur einer summarischen Prüfung unterziehen und bei offenem Ergebnis dieser Prüfung die Entscheidung auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen (vgl. BVerfGE 69, 315 und BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 69, 220 ).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des in § 80 VwGO geregelten Suspensiveffektes verwaltungsprozessualer Rechtsbehelfe, ohne den der Rechtsschutz wegen der notwendigen Verfahrensdauer häufig hinfällig würde (vgl. BVerfGE 51, 268 ).

    Vielmehr kann es mit Blick auf überwiegende öffentliche Belange geboten sein, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ; 65, 1 ; 69, 220 ).

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ; 93, 1 ).

    Es ist deshalb grundsätzlich mit Art. 19 Abs. 4 GG zu vereinbaren, wenn Fachgerichte in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Verfügung nur einer summarischen Prüfung unterziehen und bei offenem Ergebnis dieser Prüfung die Entscheidung auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen (vgl. BVerfGE 69, 315 und BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 69, 220 ).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • OVG Sachsen, 09.03.2007 - 4 BS 216/06

    Bürgerentscheid zur Dresdner Waldschlösschenbrücke muss umgesetzt werden

  • OVG Sachsen, 02.04.2007 - 4 BS 75/07

    Anhörungsrüge der Landeshauptstadt Dresden zur Waldschlösschenbrücke

  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvR 1248/03

    Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • EuGH, 27.03.1963 - 30/62
  • BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen die tarifvertragliche

    Das Land ist hier keine eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtung, die unmittelbar dem durch ein spezifisches Grundrecht geschützten Lebensbereich zuzuordnen wäre und in diesem Lebensbereich den Bürgerinnen und Bürgern zur Verwirklichung ihrer Grundrechte diente (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 68, 193 m.w.N.; dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2007 - 2 BvR 695/07 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

    a) Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich im Bereich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben grundsätzlich nicht auf Grundrechte berufen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 68, 193 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2007 - 2 BvR 695/07 -, NVwZ 2007, S. 1176; stRspr).

    Diese Voraussetzungen werden von Gemeinden nicht erfüllt (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 1990 - 1 BvR 1556/88 -, JURIS; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2007 - 1 BvR 1949/05 -, JURIS; BVerfG, NVwZ 2007, S. 1176 f.).

    b) Die Beschwerdeführerin legt demgegenüber nicht nachvollziehbar dar, dass sie sich vorliegend in einer "grundrechtstypischen Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ; BVerfG, NVwZ 2007, S. 1176 ) befinden würde.

    Ob die Beschwerdeführerin im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beschwerdefähig ist, kann dahinstehen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 107, 299 ; BVerfG, NVwZ 2007, S. 1176 ).

  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    Auch ist bislang nicht geklärt, ob sich Gemeinden auf Art. 19 Abs. 4 GG berufen können (ausdrücklich offengelassen in BVerfGE 61, 82 ; BVerfGK 11, 241 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 -, NVwZ 2008, S. 778 ).
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