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   LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - L 1 SK 14/08   

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https://dejure.org/2008,15463
LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - L 1 SK 14/08 (https://dejure.org/2008,15463)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.12.2008 - L 1 SK 14/08 (https://dejure.org/2008,15463)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - L 1 SK 14/08 (https://dejure.org/2008,15463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Begriffs "umfangreich" für die Vergütung eines Arztes aus der Anlage 2 zu § 10 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG); Bindungswirkungen von Feststellungen eines Kostenbeamten und eines Kostenprüfungsbeamten; Unterscheidung zwischen Befundbericht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JVEG § 10
    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Honorar für besondere Leistungen, Begriff der außergewöhnlich umfangreichen Leistung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - L 10 SB 71/02

    Entschädigung für Befundberichte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB); Entschädigung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - L 1 SK 14/08
    Ebenso kann es einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeuten, wenn ein komplexes wechselhaftes Krankheitsbild über Jahre hinweg aus schwer überschaubaren Unterlagen darzustellen ist (Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2000 - L 1 SF 5/98 SK - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2003 L 10 SB 71/02 -).

    Die inhaltliche Qualität des Berichts und der kurzen gutachtlichen Äußerung sind unerheblich (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 28. Februar 2001 L 10 SB 50/00 und vom 29. Januar 2003 - L 10 SB 71/02 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - L 1 SK 14/08
    Die inhaltliche Qualität des Berichts und der kurzen gutachtlichen Äußerung sind unerheblich (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 28. Februar 2001 L 10 SB 50/00 und vom 29. Januar 2003 - L 10 SB 71/02 -).
  • LSG Hamburg, 10.12.1963 - I SV 20/62
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - L 1 SK 14/08
    Konsequenterweise gilt dann das so genannte Verböserungsverbot nicht (herrschende Meinung: LSG Hamburg, NJW 64, 1243; BGH NJW 69, 556; LSG Baden-Württemberg, Der Rechtspfleger 74, 374; Landesarbeitsgericht Hamm, Juristisches Büro 76, 491; OLG Karlsruhe, Juristisches Büro 88, 390).
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - L 1 SK 14/08
    Konsequenterweise gilt dann das so genannte Verböserungsverbot nicht (herrschende Meinung: LSG Hamburg, NJW 64, 1243; BGH NJW 69, 556; LSG Baden-Württemberg, Der Rechtspfleger 74, 374; Landesarbeitsgericht Hamm, Juristisches Büro 76, 491; OLG Karlsruhe, Juristisches Büro 88, 390).
  • SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 1 KO 4138/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Maßgebend ist insoweit das Ausmaß der für die Erstellung der Auskunft erforderlichen Arbeit, sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 - und Thür. LSG vom 27.02.2008 - L 6 B 134/07 SF -, ferner LSG Schleswig-Holstein vom 10.12.2008 - L 1 SK 14/08 - ).

    Deshalb greift das Verbot der "reformatio in peius" bei einer gegenüber der von der Kostenbeamtin berechneten Entschädigung niedrigeren Festsetzung nicht ein (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 1995, 169, 170; LSG Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 2001, 402, 403; LSG Schleswig-Holstein vom 10.12.2008 - L 1 SK 14/08 - Thür.

  • SG Karlsruhe, 25.10.2013 - S 1 KO 3683/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Sie hängt nicht in erster Linie vom Umfang der schriftlichen Ausführungen des sachverständigen Zeugen, d.h. von der Zeilenzahl ab; maßgebend ist vielmehr das Ausmaß der für die Erstellung der Auskunft erforderlichen Arbeit, sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 - und Thür. LSG vom 27.02.2008 - L 6 B 134/07 SF -, ferner LSG Schleswig-Holstein vom 10.12.2008 - L 1 SK 14/08 - ).

    Deshalb greift das Verbot der "reformatio in peius" bei einer gegenüber der von der Kostenbeamtin berechneten Vergütung niedrigeren Festsetzung nicht ein (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 1995, 169, 170; LSG Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 2001, 402, 403; Bay. LSG vom 01.08.2007 - L 4 KR 42/05 ZVW.Ko - vom 17.07.2012 - L 15 SF 29/12 - und vom 31.07.2012 - L 15 SF 229/10 - LSG Schleswig-Holstein vom 10.12.2008 - L 1 SK 14/08 - sowie Thür.

  • VG Schleswig, 09.05.2016 - 12 A 336/15

    Beihilfe

    Eine differenzierte Abwägung bzw. Prognose sei schon gegeben, wenn nicht nur nach dem Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit gefragt werde, sondern nach deren voraussichtlicher Dauer (so auch im Urt. des LSG Schleswig v. 10.10.2008, Az. L 1 SK 14/08).
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