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   OLG Hamm, 08.10.2009 - 5 U 75/07   

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https://dejure.org/2009,11249
OLG Hamm, 08.10.2009 - 5 U 75/07 (https://dejure.org/2009,11249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2009 - 5 U 75/07 (https://dejure.org/2009,11249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 5 U 75/07 (https://dejure.org/2009,11249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Nachbarn auf Abgabe einer Baulasterklärung aufgrund einer Grunddienstbarkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1027; BGB § 1028 Abs. 1
    Anspruch des Nachbarn auf Abgabe einer Baulasterklärung aufgrund einer Grunddienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 218/91

    Verpflichtung zur Abgabe einer sog. Baulasterklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 5 U 75/07
    Dies ist der Fall, wenn die Grunddienstbarkeit bestellt wurde, um das begünstigte Grundstück baulich zu nutzen, die Baulast zwingende Voraussetzung für die Bebauung ist, eine Befreiung vom Baulastzwang nicht in Betracht kommt, bei Bestellung kein Anlass bestand, die Baulastübernahme zu erwägen und Inhalt und Umfang der geforderten Baulast der Dienstbarkeit entsprechen (BGH NJW 1989, 1608; BGH NJW 1992, 2885 f.).
  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 127/88

    Anspruch auf Bestellung einer Baulast

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 5 U 75/07
    In einem solchen Fall ist den Beklagten im Rahmen der nach § 242 BGB gebotenen Interessenabwägung die Baulastbestellung zumutbar (vgl. BGH NVwZ 1990, 192, 194).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 5 U 113/12

    Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Bewilligung einer Baulast

    Dies ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung der Fall, wenn die Grunddienstbarkeit bestellt wurde, um das begünstigte Grundstück baulich zu nutzen, die Baulast zwingende Voraussetzung für die Bebauung ist, eine Befreiung vom Baulastzwang nicht in Betracht kommt, bei Bestellung kein Anlass bestand, die Baulastübernahme zu erwägen und Inhalt und Umfang der geforderten Baulast der Dienstbarkeit entsprechen (BGH, Urteil v. 03.07.1992, Az. V ZR 203/91; OLG Hamm, Urteil v. 08.10.2009, Az. 5 U 75/07).
  • VG Gelsenkirchen, 30.04.2013 - 6 K 5242/11

    Gebot der Rücksichtnahme, Garagen

    Das Oberlandesgericht Hamm verpflichtete die Kläger daraufhin mit Urteil vom 8. Oktober 2009 - I-5 U 75/07 - zur Abgabe folgender Baulasterklärung:.
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