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   BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08   

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https://dejure.org/2009,2278
BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 (https://dejure.org/2009,2278)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 (https://dejure.org/2009,2278)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 (https://dejure.org/2009,2278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    § 193 Abs. 5 S. 1 VVG und § 12 Abs. 1b S. 1 VAG sind verfassungskonform auszulegen - Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bei Nichtmitgliedern

  • Wolters Kluwer

    Faktisches Verbot der reinen Standesversicherung durch die Vorschriften über den Kontrahierungszwang im Basistarif; Privatrechtlicher Anspruch auf Abschluss eines Vertrages im Basistarif mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen; Vereinbarkeit des absoluten ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; VAG § 12 Abs. 1b; ; VVG § 193 Abs. 5; ; VVG § 206 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9; GG Art. 12; VVG §§ 193 Abs. 5; VVG §§ 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a; VVG §§ 206 Abs. 1; VAG §§ 12 Abs. 1 a; VAG §§ 12 Abs. 1 b; VAG §§ 12 Abs. 53
    Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private VVaG bei Nichtmitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Kontrahierungszwangs für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bei Nichtmitgliedern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Basistarif bei allen Krankenversicherern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausnahme für kleinere private Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

  • krankenkassen-direkt.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere Krankenversicherer

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 124, 25
  • VersR 2009, 1057
  • DVBl 2009, 1122
  • DÖV 2009, 769
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
    Das setzt aber in jedem Fall voraus, dass die Interessen des Gemeinwohls, die der Staat beim Schutz anderer verfassungskräftiger Rechtsgüter wahrnimmt, die Intensität des Eingriffs in die Vereinsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).

    b) Dieser Eingriff ist jedoch auch bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in gleichem Maße wie bei großen Versicherern grundsätzlich zum Schutz anderer Schutzgüter mit Verfassungsrang aus Gründen des gemeinen Wohls gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
    Das setzt aber in jedem Fall voraus, dass die Interessen des Gemeinwohls, die der Staat beim Schutz anderer verfassungskräftiger Rechtsgüter wahrnimmt, die Intensität des Eingriffs in die Vereinsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).

    b) Dieser Eingriff ist jedoch auch bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in gleichem Maße wie bei großen Versicherern grundsätzlich zum Schutz anderer Schutzgüter mit Verfassungsrang aus Gründen des gemeinen Wohls gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
    Dabei können gerade die systematische Stellung einer Vorschrift im Gesetz und ihr sachlich-logischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften diesen Sinn und Zweck freilegen (vgl. BVerfGE 48, 246 m.w.N.).

    Denn es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachlich Zusammenhängendes so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verständlichen Sinn ergibt (vgl. BVerfGE 48, 246 ).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
    Gesetzliche und private Krankenversicherung sollen als jeweils eigene Säule für die ihnen zugewiesenen Personenkreise einen dauerhaften und ausreichenden Versicherungsschutz gegen das Risiko der Krankheit auch in sozialen Bedarfssituationen sicherstellen (vgl. zu den Einzelheiten Urteil des Ersten Senats vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 u.a.).

    Der Sachvortrag der Beschwerdeführer stimmt weitgehend mit dem Vorbringen überein, welches dem Urteil des Ersten Senats vom 10. Juni 2009 (1 BvR 706/08 u.a.) zugrunde lag.

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
    Der persönliche Schutzbereich erfasst dabei nicht nur die natürlichen Personen, welche sich zu einem Verein zusammenschließen, sondern auch den Verband selbst in seinem Recht auf Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren der Willensbildung und die Führung der Geschäfte sowie das Recht auf Entstehen und Bestehen (vgl. BVerfGE 80, 244 stRspr).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
    Ein Normverständnis, welches mit dem Gesetzeswortlaut nicht mehr in Einklang zu bringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes treten würde (vgl. BVerfGE 95, 64 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
    Denn im Unterschied zu dem Typus der Vereinigungen, die das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit seiner Geschichte und seiner heutigen Geltung nach primär schützen will, tritt bei diesen Gesellschaften das personale Element bis hin zur Bedeutungslosigkeit zurück (vgl. BVerfGE 50, 290 ).
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Dabei können gerade die systematische Stellung einer Vorschrift im Gesetz und ihr sachlich-logischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften diesen Sinn und Zweck freilegen (vgl. BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; 10. Juni 2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 - Rn. 48, BVerfGE 124, 25) .
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Ergänzend hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. Juni 2009 entschieden, dass diese Grundsätze auch auf kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Anwendung fänden (BVerfGE 124, 25, 42 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18

    OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin

    Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachlich Zusammenhängendes so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verständlichen Sinn ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 825/08 -, juris Rn. 50; Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 62a).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

    Für einen weiten, ebenso die Erben des Verfügenden erfassenden, Erbenbegriff spricht schließlich das Gebot der verfassungskonformen Auslegung, nach dem von mehreren Auslegungsmöglichkeiten diejenige den Vorrang hat, bei der die Rechtsnorm mit der Verfassung in Einklang steht (vgl zB BVerfGE 48, 40, 45; 110, 226, 267; 112, 164, 182 f; 124, 25, 39; BSGE 94, 192 RdNr 34 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3 RdNr 31) .
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Ergänzend hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. Juni 2009 entschieden, dass diese Grundsätze auch auf kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Anwendung fänden (BVerfGE 124, 25, 42 f.).
  • BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21

    Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß

    (aa) Bei der systematischen Auslegung ist darauf abzustellen, dass einzelne Rechtssätze, die der Gesetzgeber in einen sachlichen Zusammenhang gestellt hat, grundsätzlich so zu interpretieren sind, dass sie logisch miteinander vereinbar sind; es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachlich Zusammenhängendes so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verständlichen und widerspruchsfreien Sinn ergibt (vgl. BVerfGE 48, 246 ; 124, 25 ).
  • BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene

    Dem Prinzip freier sozialer Gruppenbildung, von dem her der Schutzbereich des Art. 9 Abs. 1 GG zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 123, 186 ; 124, 25 ), läuft nicht jeder mit einer Mitgliedschaft in privatrechtlichen Verbänden von Rechts wegen verknüpfte Vorteil zuwider.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 19 AS 787/17

    SGB-II -Leistungen; Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch eine Aufrechnung;

    Ein Normverständnis, welches mit dem Gesetzeswortlaut nicht mehr in Einklang zu bringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden, wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes treten würde (BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08, BVerfGE 124, 25; BSG, Beschluss vom 17.01.2017 - B 5 R 286/16 B).
  • BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss aus einem Sportverein wegen

    Die Rechte der Mitglieder eines Vereins bewegen sich in dem Rahmen, den ein Verein setzt, denn das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit in Art. 9 Abs. 1 GG gewährt einem Verein grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 124, 25 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10

    Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

    Ein Normverständnis, welches mit dem Gesetzeswortlaut nicht mehr in Einklang zu bringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers treten würde (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 -, BVerfGE 124, 25, juris Rn. 47; Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl. 2014, Art. 20 Rn. 34 a m.w.N.).
  • BGH, 20.06.2023 - VI ZR 207/22

    Rechtschutzbedürfnis für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen zur Rechtsverfolgung

  • OLG Hamburg, 01.08.2019 - 3 U 176/17

    Entziehung der Lizenz zur berufsmäßigen Ausübung des Boxsports aus

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 63/15

    Keine Verletzung des Konnexitätsprinzips (Art 97 Abs 3 LV ) idF vom 07.04.1999

  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses

  • KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15

    Gefangenenvereinigung keine Gewerkschaft

  • FG Hamburg, 07.12.2016 - 6 K 66/16

    Keine Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1a GewStG - Keine sachliche Unbilligkeit

  • OLG Oldenburg, 08.08.2011 - 5 U 100/11

    Kündigung der privaten Krankenversicherung durch einen beihilfeberechtigten

  • VG München, 03.07.2020 - M 26 E 20.2789

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Gebots kontaktfreier Sportausübung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2018 - 15 A 713/17

    Landesdurchschnitt als das arithmetische Mittel aus der Gesamtheit der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2011 - L 15 AY 14/11
  • VG Würzburg, 27.10.2009 - W 1 K 09.176

    Art. 86 Abs. 2 Satz 5 BayBG a.F. ist verfassungskonform auszulegen. Die hierin

  • VG Hamburg, 22.04.2021 - 13 E 1560/21

    Zur Behandlung von juristischen Personen als "Betroffene" im Sinne des Gesetzes

  • VG Arnsberg, 20.06.2017 - 5 L 1763/17

    Unzureichende Belehrung über die Folgen eines Terminversäumnisses im Rahmen einer

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