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   OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - III-4 Ws 62/09   

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https://dejure.org/2009,30092
OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - III-4 Ws 62/09 (https://dejure.org/2009,30092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2009 - III-4 Ws 62/09 (https://dejure.org/2009,30092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2009 - III-4 Ws 62/09 (https://dejure.org/2009,30092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 348
  • Rpfleger 2009, 590
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 15.03.2006 - 1 Ws 22/06

    Beiordnung eines Beistands für den Verletzten zu den Bedingungen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 4 Ws 62/09
    Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, die vorgenommene Beschränkung des Vergütungsanspruchs finde keinerlei Grundlage im Gesetz, weshalb der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auch nicht an die Einschränkung des Vergütungsanspruchs aus dem Beiordnungsbeschluss gebunden sei (vgl. OLG Brandenburg StraFo 2006, 214 f unter Bezugnahme auf Gerold/Schmidt/v.Eicken, RVG, 16. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Der Fall ist vergleichbar mit einer Beschränkung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts, die der bestellte Verteidiger - anders als die Ablehnung seiner Bestellung - selbständig anfechten kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 116, 273).
  • OLG Braunschweig, 09.06.2011 - Ws 126/11

    Eingeschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Anrechnung von

    Denn die Einschränkung greift in seinen Vergütungsanspruch, der sich grundsätzlich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Beiordnungsbeschluss bestimmt, ein (vgl. zur Beschwer: OLG Düsseldorf NStZ-RR 2009, S. 348).
  • OLG Rostock, 25.11.2013 - Ws 359/13

    Pflichtverteidigergebühren: Voraussetzung für die gebührenrechtliche Erstreckung

    Der Fall ist vergleichbar mit einer Beschränkung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts, die der bestellte Verteidiger - anders als die Ablehnung seiner Bestellung - selbständig anfechten kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 116, 273; KG Berlin a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Rechtsmittel

    Durch diesen einschränkenden Zusatz wird in den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger gegen die Staatskasse eingegriffen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 09, 348 f.; OLG Braunschweig, E. v, 9.8.2011, Ws 128/11 - aus juris).
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