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   OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08   

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OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08 (https://dejure.org/2010,1122)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.03.2010 - 1 U 415/08 (https://dejure.org/2010,1122)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. März 2010 - 1 U 415/08 (https://dejure.org/2010,1122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; VOB/B § 2
    Umfang und Auslegung einer Pauschalpreisvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Globalpauschalpreis und Nachtragsvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Neubau an der Universität Mainz: Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung von Zusatzleistungen des Bauunternehmers verurteilt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusatzleistungen beim Pauschalpreis-Bauvertrag

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Globalpauschalpreis und Nachtragsvergütung

  • ra-heinicke.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Nachträge im Globalpauschalvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rheinland-Pfalz zur Zahlung von Zusatzleistungen eines Bauunternehmers verpflichtet - Bauunternehmen hat Anspruch auf zusätzliche Vergütungspflicht für Bauleistungen, die über die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Globalpauschalpreis und Nachtragsvergütung (IBR 2010, 313)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 562
  • BauR 2010, 1109
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
    weiterer Absprachen festgestellt werden, wobei nach ständiger Rechtsprechung der Bauvertrag als sinnvolles Ganzes unter Berücksichtigung aller Vertragsunterlagen nach den §§ 133, 157 BGB auszulegen ist (BGH, NJW 2008, 2106; BGH, BauR 2003, 338; BGH, BauR 1984, 395; OLG Koblenz, NJW 2007, 2925).

    Neben etwaigen besonderen Vertragsbedingungen, zusätzlichen Vertragsbedingungen und zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen kommt hier der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Pläne usw.) eine entscheidende Bedeutung zu (BGH, NJW 2008, 2106; Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1188) - wobei diese - entgegen der Auffassung des beklagten Landes - durchaus Gegenstand der juristischen Auslegung ist (Dr. Eschenbruch, BauR 2a/ 2010, 283, 290).

    Später geforderte, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusatzleistungen beziehungsweise Leistungen in einer höheren Qualität werden dann nicht von dem vereinbarten Pauschalpreis erfasst und können vom Besteller nur gegen zusätzliche Vergütung verlangt werden (BGH, NJW 2008, 2106; BGH, BauR 1984, 395, 396; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 163; OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2009, 11 U 29/09; Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1189; Dr. Eschenbruch, BauR 2a/ 2010, 283, 290).

    Allerdings sind an derartige Vereinbarungen strenge Anforderungen zu stellen, sie bedürfen einer deutlichen Absprache zwischen den Vertragsparteien (BGH, NJW 2008, 2106; OLG Braunschweig, BauR 2010, 780; Wener/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1190).

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
    weiterer Absprachen festgestellt werden, wobei nach ständiger Rechtsprechung der Bauvertrag als sinnvolles Ganzes unter Berücksichtigung aller Vertragsunterlagen nach den §§ 133, 157 BGB auszulegen ist (BGH, NJW 2008, 2106; BGH, BauR 2003, 338; BGH, BauR 1984, 395; OLG Koblenz, NJW 2007, 2925).

    Später geforderte, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusatzleistungen beziehungsweise Leistungen in einer höheren Qualität werden dann nicht von dem vereinbarten Pauschalpreis erfasst und können vom Besteller nur gegen zusätzliche Vergütung verlangt werden (BGH, NJW 2008, 2106; BGH, BauR 1984, 395, 396; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 163; OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2009, 11 U 29/09; Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1189; Dr. Eschenbruch, BauR 2a/ 2010, 283, 290).

    Insoweit ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Frage, was unter dem Begriff "Schlüsselfertigkeit" zu verstehen und damit Leistungsziel beziehungsweise Leistungsinhalt sein soll, nach den vertraglichen Vereinbarungen und hier insbesondere der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Pläne) zu beurteilen ist (BGH, BauR 1984, 395; OLG Koblenz, NZBau 2009, 382).

  • OLG Koblenz, 30.05.2008 - 10 U 652/07

    Bauvertrag: Vergütung von Mehrleistungen bei Vereinbarung der Errichtung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
    Später geforderte, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusatzleistungen beziehungsweise Leistungen in einer höheren Qualität werden dann nicht von dem vereinbarten Pauschalpreis erfasst und können vom Besteller nur gegen zusätzliche Vergütung verlangt werden (BGH, NJW 2008, 2106; BGH, BauR 1984, 395, 396; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 163; OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2009, 11 U 29/09; Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1189; Dr. Eschenbruch, BauR 2a/ 2010, 283, 290).

    Insoweit ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Frage, was unter dem Begriff "Schlüsselfertigkeit" zu verstehen und damit Leistungsziel beziehungsweise Leistungsinhalt sein soll, nach den vertraglichen Vereinbarungen und hier insbesondere der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Pläne) zu beurteilen ist (BGH, BauR 1984, 395; OLG Koblenz, NZBau 2009, 382).

    Insoweit gehen die Detailregelungen einer globalen Regelung vor, d. h. die Angaben im Rahmen der Leistungsbeschreibung bleiben maßgeblich (OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 163; OLG Koblenz, NZBau 2009, 382; Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1191).

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
    Allerdings sind an derartige Vereinbarungen strenge Anforderungen zu stellen, sie bedürfen einer deutlichen Absprache zwischen den Vertragsparteien (BGH, NJW 2008, 2106; OLG Braunschweig, BauR 2010, 780; Wener/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1190).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
    Ihre Erbringung ist in diesem Falle - auch wenn sie im Rahmen der Leistungsbeschreibung nicht aufgeführt sind - vertraglich geschuldet und damit Bausoll (BGH, NJW 2002, 1954).
  • BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91

    Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
    War sie zur Erbringung der - dem geltend gemachten Vergütungsanspruch zugrundeliegenden - Leistung bereits nach den vertraglichen Unterlagen verpflichtet, kommt auch bei Vorliegen einer Anordnung eine zusätzliche Vergütung nicht in Betracht (BGH, NJW-RR 1992, 1046).
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 11 U 173/09

    Umfang der Leistungspflicht bei lückenhaftem oder unklarem Leistungsverzeichnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
    War für die Klägerin die Mangelhaftigkeit der Leistungsbeschreibung offenkundig und machte sie diese dennoch zur Grundlage ihrer Kalkulation, ohne bestehende Zweifel auszuräumen, fehlt es an einem schutzwürdigen Vertrauen als Grundlage für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 BGB - OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, 11 U 173/09).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85

    Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte;

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
    Ein Auftragnehmer, dem sich noch vor Vertragsschluss geradezu aufdrängt, dass die von ihm vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken in den Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, ist, wenn er darauf den Auftraggeber nicht hinweist, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, Zusatzforderungen zu stellen (so ausdrücklich OLG Köln, IBR 2010, 73; BGH, NJW-RR 1987, 237; Kapellmann/ Messerschmidt-Merkens, VOB A und B, 2. Aufl., § 4, VOB/ B, Rdnr. 63, 64; Kuffer/ Wirth, Handbuch des Fachanwalts, Bau- und Architektenrecht, S. 506).
  • BGH, 05.12.2002 - VII ZR 342/01

    Annahme eines Dissenses bei der Auslegung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
    Bei Unklarheiten über nicht von vornherein in Übereinstimmung zu bringende Vertragserklärungen hat sich die Auslegung zunächst an demjenigen Teil zu orientieren, der die Leistung konkret beschreibt (BGH, BauR 2003, 388; Kapellmann-Messerschmidt-von Rintelen, a.a.O., VOB/ B, § 1, Rdnr. 43).
  • OLG Köln, 28.05.2009 - 11 U 29/09

    Umfang der Vereinbarung der Geltung der VOB/B

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
    Ein Auftragnehmer, dem sich noch vor Vertragsschluss geradezu aufdrängt, dass die von ihm vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken in den Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, ist, wenn er darauf den Auftraggeber nicht hinweist, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, Zusatzforderungen zu stellen (so ausdrücklich OLG Köln, IBR 2010, 73; BGH, NJW-RR 1987, 237; Kapellmann/ Messerschmidt-Merkens, VOB A und B, 2. Aufl., § 4, VOB/ B, Rdnr. 63, 64; Kuffer/ Wirth, Handbuch des Fachanwalts, Bau- und Architektenrecht, S. 506).
  • OLG München, 10.06.2008 - 9 U 2192/07

    VOB-Vertrag: Übernahme des Baugrundrisikos durch Abgabe eines

  • OLG Koblenz, 12.01.2007 - 10 U 423/06

    Auslegung eines Bauvertrages mit einem öffentlichen Auftraggeber bei

  • OLG Köln, 22.04.2009 - 11 U 29/09

    Was ist vertraglich erfasst, was zusätzlich zu vergüten?

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Dies folge aus auch der Rechtsprechung des OLG Dresden (Urteil vom 31.05.2011, IBR 2012, 499) bzw. des OLG Koblenz (NZBau 2010, 562).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob es Aufgabe des Bieters bzw. dessen Kalkulators sein kann, die Ausschreibungsunterlagen auf Planungsfehler, Unzulänglichkeiten oder Widersprüche hin zu untersuchen oder ob der Bieter im Regelfall die Ausschreibung - auch wegen etwaigen Zeitdrucks - nur unter "kalkulatorischen Aspekten" zu bearbeiten hat (OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2011, 6 U 1798/10, IBR 2012, 499, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 26.04.2012; OLG Koblenz, Urteil 31.03.2010, 1 U 415/08, NZBau 2010, 564, dort Rn 336, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 28.06.2012, VII ZR 59/10).

  • OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10

    Auslegung eines aufgrund einer VOB/A -Ausschreibung geschlossenen Bauvertrages

    Auch kann der Auftragnehmer, dem sich geradezu aufdrängt, dass die von ihm vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken die Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, dann, wenn er den Auftraggeber nicht hinweist, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein, Zusatzforderungen zu stellen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010, Az: 1 U 415/08).

    Es spricht allerdings viel dafür, dass die Klägerin, der sich in diesem Fall zumindest aufdrängen musste, dass die Angaben im Leistungsverzeichnis zu dem Lattenunterbau offensichtlich unvollständig sind und dass die von ihr vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken der Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, sich auf keinen Vertrauensschutz in die Richtigkeit des Leistungsverzeichnisses berufen kann und - weil sie den Beklagten auch nicht auf die Problematik hingewiesen hat - nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert ist, Zusatzforderungen zu stellen (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010, Az: 1 U 415/08; OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011, Az: 2 U 777/09; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az: 11 U 173/09).1.3.

  • OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15

    Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf

    (1) Zur Beantwortung der Frage, ob der Bauunternehmer trotz Vereinbarung eines Pauschalpreises im Falle von Mengenänderungen eine weitergehende Vergütung verlangen kann, ist zunächst durch Auslegung der Vertragsunterlagen und etwaiger weiterer Absprachen festzustellen, was Gegenstand des Bauvertrages ist (BGH, Urteil vom 13.03.2008 - VII ZR 194/06; OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010 - 1 U 415/08).

    Zwar besteht eine entsprechende Pflicht im Ausschreibungs- und Angebotsstadium grundsätzlich nicht, weil der Bieter die Prüfung der Verdingungsunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt; allerdings folgt aus dem Grundsatz des Gebots zu korrektem Verhalten bei Vertragsverhandlungen dann eine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers, wenn die Verdingungsunterlagen offensichtlich falsch sind (BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 107/86; OLG Naumburg, Urteil vom 22.02.- - 12 U 120/12; OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010 - 1 U 415/08; OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2009 - 11 U 29/09; OLG Köln, Urteil vom 04.04.1990 - 17 U 34/89; vgl. auch Kapellmann/Messerschmidt/Merkens, VOB Teile A und B, 5. Aufl. 2015, § 4 VOB/B Rn. 68; Leinemann/Leinemann, VOB/B, 5. Aufl. -, § 4 Rn. 79).

    Dementsprechend teilt - entgegen der selektiven Zitierweise der Klägerin - auch das OLG Koblenz in seiner von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung (Urteil vom 31.03.2010 - 1 U 415/08) die Auffassung des Senats, dass Mehrvergütungsansprüche entfallen, für den - hier gegebenen - Fall eines erkennbaren Fehlers, so dass der Senat, anders als die Klägerin behauptet, auch nicht von der Rechtsprechung anderer Obergerichte zur konkreten Frage abweicht und eine Zulassung der Revision namentlich insofern nicht geboten ist.

  • OLG Koblenz, 24.02.2011 - 2 U 777/09

    Zur Änderung der Preisgrundlage aufgrund Änderung des Vertragsinhalts

    In diesem Stadium der Vertragsverhandlungen, in denen der Bieter nur unter kalkulatorischen Gesichtspunkten prüfen kann und muss, besteht eine weitere Prüf- bzw. Aufklärungspflicht nur, wenn die Angaben offensichtlich falsch oder unvollständig sind oder sich dem Auftragnehmer geradezu aufdrängt, dass keine zuverlässige Kalkulationsgrundlage vorhanden ist (vgl. Ingenstau/Korbion/Kratzenberg, 16. Aufl., § 9 VOB/A , Rdnr. 54; OLG Koblenz, NZBau 2010, 562, 566).
  • OLG Schleswig, 19.09.2022 - 54 Verg 3/22

    Funk- und Notrufabfragesystem - Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens über die

    Ein Bieter kann und muss die Leistungsbeschreibung nur daraufhin prüfen, ob sie ihm die Angebotserstellung nach § 121 Abs. 1 S. 2 ermöglicht (Lampert in: Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 121 GWB, Rn. 85 unter Hinweis auf OLG Koblenz, Beschluss vom 31. März 2010 - 1 U 415/08 = NZBau 2010, 562, 566) .
  • BGH, 28.06.2012 - VII ZR 59/10
    OLG Koblenz - Az. 1 U 415/08 vom 31.03.2010;.
  • OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 13 U 2061/14

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Einstweilige Verfügung ist nach 20 Monaten nicht

    Ungeachtet der Frage, welche Auswirkungen unter Umständen der Wegfall von im Leistungsverzeichnis oder in anderen Vertragsunterlagen erfassten Leistungen im Rahmen eines (hier vereinbarten) Detailpauschalvertrags zur Folge hat (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage, Rn. 1528: Berücksichtigung durch "Abzug"; was Gegenstand des Bauvertrags und damit des Pauschalpreises ist, muss im Einzelfall ohnehin durch Auslegung der Vertragsunterlagen festgestellt werden, vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31. März 2010 - 1 U 415/08), ist von Bedeutung, dass nur beim Globalpauschalvertrag wegen der hierbei vereinbarten funktionalen Leistungsbeschreibung hinsichtlich des Umfangs der funktional beschriebenen Leistung einem früheren Angebot mit Leistungsverzeichnis (als Grundlage der Verhandlungen) keine entscheidende Auslegungsbedeutung mehr zukommt (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage, Rn 1525 ff.).
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