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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - L 9 SO 39/08 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - L 9 SO 39/08 (https://dejure.org/2010,12826)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel beim Anspruch auf Sozialhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel beim Anspruch auf Sozialhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Empfängnisverhütungskosten sind für geistig behinderte Sozialhilfeempfängerin nicht zu übernehmen
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 09.09.2008 - S 7 SO 10/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - L 9 SO 39/08
- BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 6/11 R
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Gelsenkirchen, 16.03.2004 - 2 L 575/04
Anspruch die Bewilligung von Leistungen zur Familienplanung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - L 9 SO 39/08
Soweit hiergegen vorgebracht wird, zwar habe der Gesetzgeber diesen Zusatz gestrichen, hätte er aber eine Einschränkung der bisherigen Leistungen gewollt, hätte er dies durch eine entsprechende Änderung des Wortlauts deutlich gemacht (…Jahn, a.a.O.; im Ergebnis auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16.03.2004, Az: 2 L 575/04, info also 2004, S. 229), ist dem entgegen zu halten, dass bereits § 38 Abs. 1 BSHG in der letzten geltenden Fassung durch das Gesetz vom 14.11.2003, BGBl. I, 2190 mit Wirkung vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 den Zusatz "soweit in diesem Gesetz keine andere Regelung getroffen ist2 nicht mehr enthielt. - SG Köln, 31.03.2010 - S 21 SO 199/09
Sozialhilfe
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - L 9 SO 39/08
Teilhabe in diesem Sinne beinhaltet aber auch, dem Behinderten ein selbstbestimmtes Sexualleben zu ermöglichen, wozu auch gehören kann, die Kosten einer angepassten Verhütungsmethode zu übernehmen (vgl. Sozialgericht Köln, Urteil vom 31.03.2010, Az.: S 21 SO 199/09). - BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - L 9 SO 39/08
Eine solche nach § 14 SGB IX endgültig begründete Zuständigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.2009, Az.: B 8 SO 19/08 R, Rn. 12 m.w.N.) ist deshalb zu prüfen, weil es sich insoweit um eine Leistung zur Teilhabe im Sinne des § 14 SGB IX, d.h. eine solchen nach den §§ 4, 5 SGB IX handeln kann. - BSG, 24.01.1990 - 3 RK 18/88
Schädigung der Leibesfrucht - Erkrankung der werdenden Mutter - Hauptmittel - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - L 9 SO 39/08
Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 24.01.1995 (Az.: 3 RK 18/88) bereits entschieden, dass hormonelle Kontrazeptiva auch bei über 20-jährigen Versicherten nicht generell als verschreibungsfähige Arzneimittel ausschieden, sofern deren Einnahme krankheitsbedingt erforderlich sei, wobei eine mittelbare Einwirkung auf die Krankheit ausreiche.
- SG Hamburg, 05.02.2014 - S 37 KR 469/11
Krankenversicherung - Abgrenzung von Empfängnisverhütung und Krankenbehandlung - …
Die Kammer schließt sich insoweit auch der Bewertung des Sozialgericht Stuttgart in der Entscheidung vom 11.05.2012 (S 19 KR 7248/09) an, wonach Maßnahmen zum Abbruch oder zur Verhütung einer Schwangerschaft grundsätzlich nicht zu den Leistungen der Krankenbehandlung gehören, sie aber Teil der von der Krankenkasse zu gewährenden Leistung sein können, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um von den Versicherten die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung ihres körperlichen oder geistig-seelischen Gesundheitszustands abzuwenden (so auch Schütze in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 24a SGB V [Rn. 26] und LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.07.2010 - L 9 SO 39/08 [Rn. 30]). - SG Marburg, 01.02.2012 - S 12 KA 16/11
Krankenversicherung - Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln - Vollendung …
Es wird auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.07.2010 - L 9 SO 39/08 - juris verwiesen. - SG Hannover, 08.07.2011 - S 43 AS 5189/10 Der Ausnahmefall, dass die Verhü-tung wegen einer Krankheit, z.B. Behinderung, notwendig ist (vgl. hierzu: Landessozial-gericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.7.2010, Az: L 9 SO 39/08, Rn. 30, zit. nach juris) ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.